{"id":2528,"date":"2026-09-12T14:49:42","date_gmt":"2026-09-12T12:49:42","guid":{"rendered":"https:\/\/www.heninger.law\/?p=2528"},"modified":"2026-09-12T15:19:31","modified_gmt":"2026-09-12T13:19:31","slug":"arbeitsrecht-entlassung-wegen-falscher-zeiterfassung-im-homeoffice-wie-streng-ist-der-mastab","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.heninger.law\/en\/blog\/arbeitsrecht-entlassung-wegen-falscher-zeiterfassung-im-homeoffice-wie-streng-ist-der-mastab\/","title":{"rendered":"Arbeitsrecht: Entlassung wegen falscher Zeiterfassung im Homeoffice \u2013 Wie streng ist der Ma\u00dfstab?"},"content":{"rendered":"<h3><strong>Das Wichtigste in K\u00fcrze<\/strong><\/h3>\n<ul>\n<li>Wer im Zeiterfassungssystem <strong>bewusst unrichtige Zeiten eintr\u00e4gt<\/strong>, begeht keine blo\u00dfe Ordnungswidrigkeit, sondern einen schwerwiegenden Vertrauensbruch.<\/li>\n<li>Das erf\u00fcllt den Entlassungsgrund der <strong>Vertrauensunw\u00fcrdigkeit<\/strong> nach <a href=\"https:\/\/www.ris.bka.gv.at\/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&amp;Gesetzesnummer=10008069\">\u00a7 27 Z 1 AngG<\/a>.<\/li>\n<li>Gerade <strong>Homeoffice und Gleitzeit<\/strong> rechtfertigen einen <strong>strengeren<\/strong> Ma\u00dfstab, weil der Dienstgeber die Arbeitsleistung nicht kontrollieren kann.<\/li>\n<li>Ein <strong>Schaden<\/strong> des Dienstgebers ist nicht erforderlich.<\/li>\n<li>Die Entlassung muss dennoch <strong>unverz\u00fcglich<\/strong> ausgesprochen werden \u2013 eine kurze Pr\u00fcf- und \u00dcberlegungsfrist ist zul\u00e4ssig.<\/li>\n<\/ul>\n<h3 class=\"text-text-100 mt-2 -mb-1 text-base font-bold\" data-sourcepos=\"7:1-7:20;981-1000\"><strong>Sachverhalt<\/strong><\/h3>\n<p>Der Dienstnehmer war vollzeitbesch\u00e4ftigt und ab 13.03.2020 im Homeoffice t\u00e4tig. F\u00fcr ihn galt eine Gleitzeitregelung ohne fixe Kernzeit.<\/p>\n<p>Am 16.03.2020 flog der Dienstnehmer mit seiner Familie in eine Zweitwohnung aufTeneriffa. Dort begann er erst gegen Mittag \u2013 etwa um 12:00 bzw 12:30 Uhr \u2013 zu arbeiten. Im Zeiterfassungssystem seines Dienstgebers trug er jedoch <strong>09:00 bis 17:15 Uhr<\/strong> ein.<\/p>\n<p>Der Dienstnehmer wandte im Verfahren im Wesentlichen ein,<\/p>\n<ul>\n<li>er habe am 13.03.2020 bis sp\u00e4t abends gearbeitet,<\/li>\n<li>mangels Kernzeit habe er ohnehin erst zu Mittag beginnen d\u00fcrfen, und<\/li>\n<li>im Betrieb sei es teilweise \u00fcblich gewesen, Zeiten wegen der \u00dcberschreitung des Tagesmaximums auf andere Tage zu \u201everschieben\u201c.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Dienstgeberin kl\u00e4rte den Sachverhalt am 17.03.2020 am Nachmittag auf und sprach nach mehrst\u00fcndiger rechtlicher Pr\u00fcfung am 18.03.2020 die Entlassung aus.<\/p>\n<p>Die Vorinstanzen erachteten die Entlassung als berechtigt.<\/p>\n<p data-sourcepos=\"15:1-15:243;1835-2077\">Das <strong>Erstgericht<\/strong> und das <strong>Berufungsgericht<\/strong> wiesen die Klage ab.<\/p>\n<h3 class=\"text-text-100 mt-2 -mb-1 text-base font-bold\" data-sourcepos=\"17:1-17:45;2079-2123\"><strong>Rechtliche Beurteilung durch den OGH<\/strong><\/h3>\n<p>Der Oberste Gerichtshof wies die au\u00dferordentliche Revision des Dienstnehmers (Kl\u00e4gers) zur\u00fcck und best\u00e4tigte damit die Beurteilung der Vorinstanzen.<\/p>\n<ol>\n<li><strong> Vertrauensunw\u00fcrdigkeit setzt keine Sch\u00e4digung voraus.<\/strong> Der Entlassungsgrund der Vertrauensunw\u00fcrdigkeit nach \u00a7 27 Z 1 letzter Fall AngG liegt vor, wenn ein Verhalten des Dienstnehmers objektiv geeignet ist, das Vertrauen des Dienstgebers so weit zu ersch\u00fcttern, dass ihm die Fortsetzung des Dienstverh\u00e4ltnisses nicht mehr zumutbar ist. Ein eingetretener Schaden oder eine Sch\u00e4digungsabsicht sind nicht erforderlich; es gen\u00fcgt die objektive Gef\u00e4hrdung der dienstlichen Interessen.<\/li>\n<li><strong> Entscheidend ist die bewusste T\u00e4uschung \u2013 nicht die Gleitzeit.<\/strong> Das Argument, mangels Kernzeit habe der Dienstnehmer erst zu Mittag beginnen d\u00fcrfen, ging ins Leere. Vorgeworfen wurde ihm nicht der sp\u00e4te Arbeitsbeginn, sondern die <strong>wahrheitswidrige Eintragung<\/strong>. Durch das Eintragen nicht zutreffender Zeiten t\u00e4uschte er Arbeitsleistungen vor, die er nicht erbracht hatte.<\/li>\n<li><strong> Freiheit verlangt Vertrauen \u2013 und damit einen strengen Ma\u00dfstab.<\/strong> Der OGH betonte, dass gerade dort, wo dem Dienstnehmer Freiheiten durch Homeoffice oder Gleitzeit einger\u00e4umt werden, ein <strong>strenger Ma\u00dfstab<\/strong> anzulegen ist. Der Dienstgeber kann weder Anwesenheit noch Arbeitsleistung kontrollieren und ist auf die Richtigkeit der Selbstaufzeichnung angewiesen. Die bewusst unrichtige Eintragung ist daher keine blo\u00dfe Ordnungswidrigkeit, sondern ein schwerwiegender Vertrauensbruch.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Weil bereits die falsche Zeiterfassung f\u00fcr sich genommen die Entlassung trug, musste der zus\u00e4tzlich strittige Auslandsaufenthalt nicht mehr n\u00e4her gepr\u00fcft werden.<\/p>\n<ol start=\"4\">\n<li><strong> Zur Rechtzeitigkeit.<\/strong> Die Entlassung muss unverz\u00fcglich, das hei\u00dft ohne schuldhaftes Z\u00f6gern, ausgesprochen werden. \u201eUnverz\u00fcglich\u201c bedeutet aber nicht \u201ein derselben Minute\u201c. Dem Dienstgeber steht eine angemessene Frist zu, um den Sachverhalt zu kl\u00e4ren, die Rechtslage zu pr\u00fcfen und sich intern abzustimmen. Die Aufkl\u00e4rung am Nachmittag des 17.03.2020 und der Ausspruch am 18.03.2020 wahrten diesen Grundsatz.<\/li>\n<\/ol>\n<h3 class=\"text-text-100 mt-2 -mb-1 text-base font-bold\" data-sourcepos=\"27:1-27:50;3170-3219\"><strong>Bedeutung der Entscheidung f\u00fcr die Praxis<\/strong><\/h3>\n<p>Die Entscheidung ist f\u00fcr die inzwischen allt\u00e4gliche Kombination aus <strong>Homeoffice, Vertrauensarbeitszeit und digitaler Selbstaufzeichnung<\/strong> von erheblicher Bedeutung.<\/p>\n<p><strong>F\u00fcr Dienstgeber:<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li>Die unrichtige Zeitaufzeichnung ist ein tauglicher Entlassungsgrund \u2013 auch bei einem einmaligen Vorfall und ohne bezifferbaren Schaden.<\/li>\n<li>Der Vorwurf muss aber <strong>pr\u00e4zise formuliert<\/strong> werden: Gegenstand ist die T\u00e4uschung \u00fcber die geleistete Arbeitszeit, nicht der blo\u00df versp\u00e4tete Arbeitsbeginn. Wer die Entlassung blo\u00df auf einen \u201ezu sp\u00e4ten Arbeitsbeginn\u201c st\u00fctzt, verliert bei zuvor vereinbarter flexibler Arbeitszeit den Prozess.<\/li>\n<li>Die <strong>Beweisf\u00fchrung<\/strong> ist entscheidend: Systemprotokolle, Log-in-Daten, Zeitkorrekturen und deren Historie sollten gesichert werden, bevor die Entlassung ausgesprochen wird.<\/li>\n<li>Der <strong>Unverz\u00fcglichkeitsgrundsatz<\/strong> bleibt die gr\u00f6\u00dfte Fehlerquelle. Wer zu lange zuwartet, verliert das Entlassungsrecht \u2013 dazu unser Beitrag zur <a href=\"https:\/\/www.heninger.law\/blog\/arbeitsrecht-verfristung-einer-entlassung\/\">Verfristung einer Entlassung<\/a>.<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>F\u00fcr Dienstnehmer:<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li>Eine Entlassung ist nicht automatisch berechtigt, nur weil Arbeitszeiten unrichtig erfasst wurden. Zu pr\u00fcfen ist stets, ob <strong>Vorsatz<\/strong> vorlag oder ob ein Irrtum, eine betriebliche \u00dcbung oder eine Duldung durch den Dienstgeber vorliegt.<\/li>\n<li>Eine betriebliche Praxis des \u201eVerschiebens\u201c von Stunden kann relevant sein \u2013 sie muss aber konkret behauptet und bewiesen werden.<\/li>\n<li>Ist die Entlassung <strong>ungerechtfertigt<\/strong> oder <strong>verfristet<\/strong>, bestehen Anspr\u00fcche auf K\u00fcndigungsentsch\u00e4digung, Abfertigung und Urlaubsersatzleistung.<\/li>\n<li>Die Fristen sind kurz. Eine Anfechtung der Entlassung nach <a href=\"https:\/\/www.ris.bka.gv.at\/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&amp;Gesetzesnummer=10008329\">\u00a7 106 ArbVG<\/a> ist binnen <strong>zwei Wochen<\/strong> einzubringen.<\/li>\n<\/ul>\n<h3 class=\"text-text-100 mt-2 -mb-1 text-base font-bold\" data-sourcepos=\"42:1-42:14;4831-4844\"><strong>Fazit<\/strong><\/h3>\n<p>Der OGH stellt klar: Wer im Homeoffice Arbeitszeiten eintr\u00e4gt, die er nicht geleistet hat, riskiert die fristlose Entlassung. Nicht der versp\u00e4tete Arbeitsbeginn ist der Vorwurf, sondern die bewusste Falschangabe im Zeiterfassungssystem. Je gr\u00f6\u00dfer die einger\u00e4umte Freiheit, desto strenger der Ma\u00dfstab.<\/p>\n<p>F\u00fcr beide Seiten gilt: Der Ausgang solcher Verfahren entscheidet sich an Details \u2013 an der Frage des Vorsatzes, an der betrieblichen \u00dcbung und vor allem an der Rechtzeitigkeit des Entlassungsausspruchs.<\/p>\n<p>Wer als Dienstgeber eine Entlassung erw\u00e4gt oder als Dienstnehmer mit einer Entlassung konfrontiert ist, sollte die Sach- und Beweislage rasch pr\u00fcfen lassen. Entscheidend ist eine fundierte Einsch\u00e4tzung der Erfolgsaussichten, idealerweise <strong>bevor<\/strong> eine Erkl\u00e4rung abgegeben oder ein Verfahren eingeleitet wird.<\/p>\n<p>Bei arbeitsrechtlichen Fragestellungen sollte daher eine auf <a href=\"https:\/\/www.heninger.law\/anwalt-wien\/arbeitsrecht\/\">Arbeitsrecht<\/a> und <a href=\"https:\/\/www.heninger.law\/prozessfuehrung\/\">Prozessf\u00fchrung<\/a> spezialisierte <a href=\"https:\/\/www.heninger.law\">Rechtsanwaltskanzlei<\/a> zu Rate gezogen werden, um kostspielige Fehler bereits im Vorfeld eines Verfahrens zu vermeiden.<\/p>\n<p>Bei Fragen zu <a href=\"https:\/\/www.heninger.law\/anwalt-wien\/arbeitsrecht\/\">arbeitsrechtlichen<\/a> Themen, insbesondere bei Fragen zu K\u00fcndigungen und Entlassungen stehen Ihnen mein Team und <a href=\"https:\/\/www.heninger.law\/team\/stefan-heninger\/\">ich<\/a> sehr gerne zur Verf\u00fcgung.<\/p>\n<p>Wir vertreten Ihre Anspr\u00fcche rasch und unkompliziert.<\/p>\n<h3><strong>H\u00e4ufige Fragen zur Entlassung wegen falscher Zeiterfassung:<\/strong><\/h3>\n<p><strong>Ist eine falsche Zeitaufzeichnung immer ein Entlassungsgrund?<\/strong> Nein. Erforderlich ist eine bewusste Falschangabe. Ein Versehen, ein Vergessen des Ausstempelns oder eine im Betrieb geduldete Praxis erf\u00fcllen den Tatbestand der Vertrauensunw\u00fcrdigkeit in der Regel nicht.<\/p>\n<p><strong>Muss dem Dienstgeber ein Schaden entstanden sein?<\/strong> Nein. F\u00fcr die Vertrauensunw\u00fcrdigkeit nach \u00a7 27 Z 1 AngG gen\u00fcgt die objektive Gef\u00e4hrdung der dienstlichen Interessen. Ein Schadenseintritt oder eine Sch\u00e4digungsabsicht sind nicht erforderlich.<\/p>\n<p><strong>Wie schnell muss eine Entlassung ausgesprochen werden?<\/strong> Unverz\u00fcglich nach Kenntnis vom Entlassungsgrund. Zul\u00e4ssig sind die Zeit f\u00fcr zumutbare Erhebungen sowie eine kurze \u00dcberlegungs- und Pr\u00fcffrist. Im Anlassfall lag zwischen Aufkl\u00e4rung und Entlassung rund ein Tag.<\/p>\n<p><strong>Was kann ich tun, wenn ich zu Unrecht entlassen wurde?<\/strong> Sie k\u00f6nnen die Entlassung bek\u00e4mpfen und Anspr\u00fcche geltend machen (unter anderem K\u00fcndigungsentsch\u00e4digung, Abfertigung, Urlaubsersatzleistung). Die Anfechtungsfrist nach \u00a7 106 ArbVG betr\u00e4gt zwei Wochen \u2013 lassen Sie die Sach- und Rechtslage daher umgehend pr\u00fcfen.<\/p>\n<p><strong>Gilt im Homeoffice ein strengerer Ma\u00dfstab?<\/strong> Ja. Weil der Dienstgeber die Arbeitsleistung im Homeoffice nicht kontrollieren kann, wiegt eine T\u00e4uschung bei der Selbstaufzeichnung nach der Rechtsprechung besonders schwer.<\/p>\n<hr \/>\n<p><strong>Weiterf\u00fchrend:<\/strong> <a href=\"https:\/\/www.heninger.law\/kuendigung-und-entlassung-im-oesterreichischen-arbeitsrecht-rechte-fristen-und-moeglichkeiten-zur-anfechtung\/\">K\u00fcndigung und Entlassung im \u00f6sterreichischen Arbeitsrecht: Rechte, Fristen und M\u00f6glichkeiten zur Anfechtung<\/a> \u00b7 <a href=\"https:\/\/www.heninger.law\/kuendigung-entlassung-anfechten-anwalt\/\">Schnelle Hilfe bei K\u00fcndigung \/ Entlassung<\/a> \u00b7 <a href=\"https:\/\/www.heninger.law\/entlassung-erhalten-ist-sie-gerechtfertigt\/\">Ratgeber: Ist die Entlassung gerechtfertigt?<\/a> <a href=\"https:\/\/anfechten.at\">K\u00fcndigung \/ Entlassung anfechten<\/a><\/p>\n<hr \/>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\">Wir vertreten Ihre Anspr\u00fcche rasch und unkompliziert.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><span class=\"button\"><a href=\"https:\/\/www.heninger.law\/kuendigung-und-entlassung-im-oesterreichischen-arbeitsrecht-rechte-fristen-und-moeglichkeiten-zur-anfechtung\/\">K\u00fcndigung und Entlassung: Rechte, Fristen und M\u00f6glichkeiten zur Anfechtung der K\u00fcndigung bzw Entlassung<\/a><\/span>\n<p style=\"text-align: center;\"><span class=\"button\"><a href=\"https:\/\/www.heninger.law\/kuendigung-entlassung-anfechten-anwalt\/\">Schnelle Hilfe bei K\u00fcndigung \/ Entlassung<\/a><\/span>\n<p style=\"text-align: center;\"><span class=\"button\"><a title=\"K\u00fcndigung &amp; Entlassung anfechten Anwalt Wien\" href=\"https:\/\/www.heninger.law\/anwalt-wien\/arbeitsrecht\/\">Arbeitsrecht<\/a><\/span>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>DER STANDARD und Statista zeichneten die Kanzlei Dr. Heninger als \u201e<a href=\"https:\/\/www.derstandard.at\/story\/3000000295087\/der-standard-und-statista-praesentieren-top-anwaltskanzleien-oesterreichs-2026\">Top Anwaltskanzleien \u00d6sterreichs 2026<\/a>\u201c aus.<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\">Beratung nunmehr auch in Nieder\u00f6sterreich<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><span class=\"button\"><a href=\"https:\/\/www.heninger.law\/dr-stefan-heninger-anwalt-traismauer-sprechstelle-niederoesterreich-traismauer\/\">Sprechstelle in 3133 Traismauer, Wiener Stra\u00dfe 7<\/a><\/span>\n<p style=\"text-align: center;\"><span class=\"button\"><a href=\"https:\/\/www.heninger.law\/sprechstelle-moedling-anwalt-niederoesterreich\/\">Sprechstelle in 2340 M\u00f6dling, Bahnhofsplatz 3<\/a><\/span>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Wichtigste in K\u00fcrze Wer im Zeiterfassungssystem bewusst unrichtige Zeiten eintr\u00e4gt, begeht keine blo\u00dfe Ordnungswidrigkeit, sondern einen schwerwiegenden Vertrauensbruch. 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