{"id":2534,"date":"2026-09-13T15:41:03","date_gmt":"2026-09-13T13:41:03","guid":{"rendered":"https:\/\/www.heninger.law\/?p=2534"},"modified":"2026-09-13T16:13:35","modified_gmt":"2026-09-13T14:13:35","slug":"arbeitsrecht-ihr-chef-wusste-es-seit-wochen-ist-die-entlassung-dann-noch-gltig","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.heninger.law\/en\/blog\/arbeitsrecht-ihr-chef-wusste-es-seit-wochen-ist-die-entlassung-dann-noch-gltig\/","title":{"rendered":"Arbeitsrecht: Entlassung \u2013 wenn der Dienstgeber schon lange Bescheid wusste"},"content":{"rendered":"<h3><strong>Das Wichtigste in K\u00fcrze<\/strong><\/h3>\n<ul>\n<li>Eine Entlassung muss <strong>unverz\u00fcglich<\/strong> ausgesprochen werden, sonst erlischt das &#8220;Entlassungsrecht&#8221;.<\/li>\n<li>Die Frist l\u00e4uft ab <strong>Kenntnis des Dienstgebers<\/strong> oder einer ihm <strong>zurechenbaren Person<\/strong>.<\/li>\n<li>Dem Dienstgeber zugerechnet werden: der zur Entlassung befugte <strong>Stellvertreter<\/strong> und <strong>leitende Angestellte, die ganz oder teilweise mit Personalagenden betraut sind<\/strong>.<\/li>\n<li><strong>Nicht<\/strong> zugerechnet wird die Kenntnis eines blo\u00df <strong>unmittelbaren Vorgesetzten<\/strong> \u2013 etwa eines Schichtf\u00fchrers, dessen Weisungsbefugnis auf die fachliche Erledigung der Arbeit beschr\u00e4nkt ist.<\/li>\n<\/ul>\n<h3 class=\"text-text-100 mt-2 -mb-1 text-base font-bold\" data-sourcepos=\"7:1-7:20;981-1000\"><strong>Sachverhalt<\/strong><\/h3>\n<p>Ein Arbeiter versendete in einer WhatsApp-Gruppe, die der Kommunikation unter den Schichtmitarbeitern diente, ein Bild, das Minderj\u00e4hrige bei sexuellen Handlungen zeigte.<\/p>\n<p>Der <strong>Schichtf\u00fchrer<\/strong> dieser Gruppe sah das Bild noch am selben Tag, meldete den Vorfall aber nicht.<\/p>\n<p>Die <strong>Prokuristin und Personalverantwortliche<\/strong> erfuhr erst rund <strong>einen Monat sp\u00e4ter<\/strong> davon. Bereits einen Tag nach ihrer Kenntnisnahme sprach sie die Entlassung aus.<\/p>\n<p>Der Dienstnehmer bek\u00e4mpfte die Entlassung mit dem Argument, sie sei verfristet. Der Schichtf\u00fchrer habe schlie\u00dflich sofort Bescheid gewusst.<\/p>\n<p data-sourcepos=\"15:1-15:243;1835-2077\">Das <strong>Erstgericht<\/strong> gab der Klage statt.<\/p>\n<p data-sourcepos=\"15:1-15:243;1835-2077\">Das <strong>Berufungsgericht<\/strong> wiesen die Klage ab.<\/p>\n<h3 class=\"text-text-100 mt-2 -mb-1 text-base font-bold\" data-sourcepos=\"17:1-17:45;2079-2123\"><strong>Rechtliche Beurteilung durch den OGH<\/strong><\/h3>\n<ol>\n<li><strong> Der Grundsatz, der dem Dienstnehmer hilft.<\/strong> Der Dienstgeber hat einen ihm bekannt gewordenen Entlassungsgrund unverz\u00fcglich geltend zu machen, ansonsten erlischt sein Entlassungsrecht. Wer eine ihm bekannte Verfehlung nicht sofort mit der Entlassung beantwortet, sieht die Weiterbesch\u00e4ftigung offenbar nicht als unzumutbar an.<\/li>\n<li><strong> Wann gilt ein Entlassungsgrund als bekannt?<\/strong> Sobald dem Dienstgeber <strong>alle wesentlichen Einzelheiten<\/strong> der Handlung <strong>und der Person<\/strong> zur Kenntnis gelangt sind. Ist der Sachverhalt zweifelhaft, muss der Dienstgeber die erforderlichen und zumutbaren Erhebungen <strong>ohne Verz\u00f6gerung<\/strong> durchf\u00fchren.<\/li>\n<li><strong> Die Zurechnung der entscheidende Punkt.<\/strong> Der Kenntnis des Dienstgebers gleichzuhalten ist die Kenntnisnahme durch seinen <strong>Stellvertreter<\/strong> oder durch einen <strong>ganz oder teilweise mit Personalagenden befassten leitenden Angestellten<\/strong>. Ob diese Person selbst zur Entlassung befugt w\u00e4re, ist <strong>nicht<\/strong> entscheidend.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Nicht zugerechnet werden hingegen sonstige Vorgesetzte, deren Weisungsbefugnis \u00fcblicherweise auf die fachliche Erledigung der Arbeit beschr\u00e4nkt ist. Der OGH stellte ausdr\u00fccklich klar: <strong>Personalagenden in geringerem Umfang<\/strong>, mit denen \u00fcblicherweise jeder Vorgesetzte betraut ist \u2013 etwa die konkrete Arbeitseinteilung oder die Entgegennahme von Meldungen \u00fcber Dienstverhinderungen \u2013, begr\u00fcnden jedenfalls <strong>keine<\/strong> Stellung als leitender Angestellter.<\/p>\n<ol start=\"4\">\n<li><strong> Das Ergebnis.<\/strong> Der Schichtf\u00fchrer war blo\u00df unmittelbarer Vorgesetzter: Er nahm Meldungen \u00fcber Urlaube und Dienstverhinderungen entgegen, sorgte bei Ausf\u00e4llen f\u00fcr Ersatz und hatte Disziplinlosigkeiten seinem Vorgesetzten zu melden. Das reichte nicht. Die Frist begann erst mit der Kenntnisnahme durch die Prokuristin \u2013 die Entlassung war rechtzeitig.<\/li>\n<\/ol>\n<h3><strong>Was das f\u00fcr Sie als Dienstnehmer bedeutet<\/strong><\/h3>\n<p>Die Entscheidung ist auf den ersten Blick eine schlechte Nachricht. Auf den zweiten Blick liefert sie Ihnen eine pr\u00e4zise Pr\u00fcfliste.<\/p>\n<p><strong>Diese sechs Fragen entscheiden den Fall:<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li><strong>Wer im Unternehmen hat wann vom Vorwurf erfahren?<\/strong> Erstellen Sie eine Zeitleiste.<\/li>\n<li><strong>Welche Funktion hatte diese Person tats\u00e4chlich?<\/strong> Nicht die Berufsbezeichnung z\u00e4hlt, sondern die gelebte Rolle. Wer Einstellungsgespr\u00e4che f\u00fchrt, Abmahnungen ausspricht, Dienstvertr\u00e4ge mitverhandelt oder in Beendigungsentscheidungen eingebunden ist, ist mit Personalagenden betraut.<\/li>\n<li><strong>Wurde der Vorfall intern gemeldet?<\/strong> Existiert eine E-Mail, ein Protokoll, eine Meldung an HR? Ab diesem Zeitpunkt l\u00e4uft die Frist.<\/li>\n<li><strong>Wie lange hat der Dienstgeber danach gebraucht?<\/strong> Zul\u00e4ssig ist die Zeit f\u00fcr zumutbare Erhebungen sowie eine kurze \u00dcberlegungs- und Pr\u00fcffrist.<\/li>\n<li><strong>Gab es Erhebungen, oder ist einfach nichts passiert?<\/strong> Unt\u00e4tigkeit spricht f\u00fcr Verwirkung des Entlassungsrechts.<\/li>\n<li><strong>Wurden Sie zwischenzeitlich normal weiterbesch\u00e4ftigt?<\/strong> Wer wochenlang wie bisher arbeiten darf, dessen Weiterbesch\u00e4ftigung war offenbar zumutbar.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>Der besonders starke Fall: die Dienstfreistellung.<\/strong> Wurden Sie \u00fcber l\u00e4ngere Zeit freigestellt und erst danach entlassen, greift eine weitere Rechtsprechungslinie zu Ihren Gunsten. Der OGH hat eine nahezu einj\u00e4hrige Freistellung ohne erkennbare Ermittlungsschritte als <strong>verfristet<\/strong> beurteilt<\/p>\n<p><em>Dazu unser Beitrag<\/em> <a href=\"https:\/\/www.heninger.law\/blog\/arbeitsrecht-dienstfreistellung-entlassung-verfristet\/\">Monatelang freigestellt und dann entlassen?<\/a>.<\/p>\n<p><strong>Was Sie im Erfolgsfall bekommen.<\/strong> Ist die Entlassung verfristet, ist sie ungerechtfertigt. Ihnen geb\u00fchren dann insbesondere <strong>K\u00fcndigungsentsch\u00e4digung<\/strong> bis zum n\u00e4chstm\u00f6glichen ordnungsgem\u00e4\u00dfen Beendigungszeitpunkt, gegebenenfalls <strong>Abfertigung<\/strong>, <strong>Urlaubsersatzleistung<\/strong> und <strong>anteilige Sonderzahlungen<\/strong>.<\/p>\n<p><strong>Sichern Sie Beweise.<\/strong> Nach der Entlassung haben Sie keinen Zugriff mehr auf E-Mail-Postfach, Intranet oder Chatverl\u00e4ufe. Notieren Sie Namen, Daten, Gespr\u00e4chsinhalte und m\u00f6gliche Zeugen, solange die Erinnerung frisch ist.<\/p>\n<h3><strong>Fazit<\/strong><\/h3>\n<p>Der OGH hat den Kreis der Personen, deren Wissen dem Dienstgeber zugerechnet wird, klar umrissen.<\/p>\n<p>F\u00fcr Betroffene bedeutet das, dass die Verfristung einer der wirksamsten Einw\u00e4nde gegen eine Entlassung ist. Sie muss pr\u00e4zise vorgetragen werden. Entscheidend ist nicht das Gef\u00fchl, \u201edie wussten das doch l\u00e4ngst\u201c. Entscheidend ist der Nachweis, <strong>wer<\/strong> es wusste und <strong>welche Stellung<\/strong> diese Person im Unternehmen tats\u00e4chlich hatte.<\/p>\n<p>Weil die Anfechtungsfrist nur zwei Wochen betr\u00e4gt, sollte eine Pr\u00fcfung unmittelbar nach Erhalt der Entlassung erfolgen.<\/p>\n<p>Bei arbeitsrechtlichen Fragestellungen sollte aus diesem Grunde eine auf <a href=\"https:\/\/www.heninger.law\/anwalt-wien\/arbeitsrecht\/\">Arbeitsrecht<\/a> und <a href=\"https:\/\/www.heninger.law\/prozessfuehrung\/\">Prozessf\u00fchrung<\/a> spezialisierte <a href=\"https:\/\/www.heninger.law\">Rechtsanwaltskanzlei<\/a> zu Rate gezogen werden, um kostspielige Fehler bereits im Vorfeld eines Verfahrens zu vermeiden.<\/p>\n<p>Bei Fragen zu <a href=\"https:\/\/www.heninger.law\/anwalt-wien\/arbeitsrecht\/\">arbeitsrechtlichen<\/a> Themen, insbesondere bei Fragen zu K\u00fcndigungen und Entlassungen stehen Ihnen mein Team und <a href=\"https:\/\/www.heninger.law\/team\/stefan-heninger\/\">ich<\/a> sehr gerne zur Verf\u00fcgung.<\/p>\n<p>Wir vertreten Ihre Anspr\u00fcche rasch und unkompliziert.<\/p>\n<h3><strong>H\u00e4ufige Fragen zur versp\u00e4teten Entlassung<\/strong><\/h3>\n<p><strong>Wie schnell muss eine Entlassung ausgesprochen werden?<\/strong> Unverz\u00fcglich, also ohne schuldhaftes Z\u00f6gern, nachdem der Entlassungsgrund bekannt wurde. Zul\u00e4ssig sind zumutbare Erhebungen und eine kurze \u00dcberlegungs- und Pr\u00fcffrist.<\/p>\n<p><strong>Mein Teamleiter wusste es sofort. Ist die Entlassung damit verfristet?<\/strong> Nicht automatisch. Nach OGH 8 ObA 35\/24s wird die Kenntnis eines blo\u00df unmittelbaren Vorgesetzten dem Dienstgeber nicht zugerechnet, wenn dessen Weisungsbefugnis auf die fachliche Erledigung der Arbeit beschr\u00e4nkt ist.<\/p>\n<p><strong>Wessen Wissen z\u00e4hlt dann?<\/strong> Jenes des Dienstgebers selbst, seines zur Entlassung befugten Stellvertreters und leitender Angestellter, die ganz oder teilweise mit Personalagenden betraut sind.<\/p>\n<p><strong>Reicht es, wenn jemand Urlaube genehmigt?<\/strong> Nein. Personalagenden in geringerem Umfang, wie etwa Arbeitseinteilung, Entgegennahme von Krankmeldungen, begr\u00fcnden keine Stellung als leitender Angestellter.<\/p>\n<p><strong>Was bekomme ich bei einer verfristeten Entlassung?<\/strong> Die Entlassung gilt als ungerechtfertigt. Es geb\u00fchren K\u00fcndigungsentsch\u00e4digung, gegebenenfalls Abfertigung, Urlaubsersatzleistung und anteilige Sonderzahlungen.<\/p>\n<p>Bei arbeitsrechtlichen Fragestellungen sollte daher eine auf <a href=\"https:\/\/www.heninger.law\/anwalt-wien\/arbeitsrecht\/\">Arbeitsrecht<\/a> und <a href=\"https:\/\/www.heninger.law\/prozessfuehrung\/\">Prozessf\u00fchrung<\/a> spezialisierte <a href=\"https:\/\/www.heninger.law\">Rechtsanwaltskanzlei<\/a> zu Rate gezogen werden, um kostspielige Fehler bereits im Vorfeld eines Verfahrens zu vermeiden.<\/p>\n<p>Bei Fragen zu <a href=\"https:\/\/www.heninger.law\/anwalt-wien\/arbeitsrecht\/\">arbeitsrechtlichen<\/a> Themen, insbesondere bei Fragen zu K\u00fcndigungen und Entlassungen stehen Ihnen mein Team und <a href=\"https:\/\/www.heninger.law\/team\/stefan-heninger\/\">ich<\/a> sehr gerne zur Verf\u00fcgung.<\/p>\n<p>Wir vertreten Ihre Anspr\u00fcche rasch und unkompliziert.<\/p>\n<hr \/>\n<p><strong>Weiterf\u00fchrend:<\/strong> <a href=\"https:\/\/www.heninger.law\/kuendigung-und-entlassung-im-oesterreichischen-arbeitsrecht-rechte-fristen-und-moeglichkeiten-zur-anfechtung\/\">K\u00fcndigung und Entlassung im \u00f6sterreichischen Arbeitsrecht: Rechte, Fristen und M\u00f6glichkeiten zur Anfechtung<\/a> \u00b7 <a href=\"https:\/\/www.heninger.law\/kuendigung-entlassung-anfechten-anwalt\/\">Schnelle Hilfe bei K\u00fcndigung \/ Entlassung<\/a> \u00b7 <a href=\"https:\/\/www.heninger.law\/entlassung-erhalten-ist-sie-gerechtfertigt\/\">Ratgeber: Ist die Entlassung gerechtfertigt?<\/a> <a href=\"https:\/\/anfechten.at\">K\u00fcndigung \/ Entlassung anfechten<\/a><\/p>\n<hr \/>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\">Wir vertreten Ihre Anspr\u00fcche rasch und unkompliziert.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><span class=\"button\"><a href=\"https:\/\/www.heninger.law\/kuendigung-und-entlassung-im-oesterreichischen-arbeitsrecht-rechte-fristen-und-moeglichkeiten-zur-anfechtung\/\">K\u00fcndigung und Entlassung: Rechte, Fristen und M\u00f6glichkeiten zur Anfechtung der K\u00fcndigung bzw Entlassung<\/a><\/span>\n<p style=\"text-align: center;\"><span class=\"button\"><a href=\"https:\/\/www.heninger.law\/kuendigung-entlassung-anfechten-anwalt\/\">Schnelle Hilfe bei K\u00fcndigung \/ Entlassung<\/a><\/span>\n<p style=\"text-align: center;\"><span class=\"button\"><a title=\"K\u00fcndigung &amp; Entlassung anfechten Anwalt Wien\" href=\"https:\/\/www.heninger.law\/anwalt-wien\/arbeitsrecht\/\">Arbeitsrecht<\/a><\/span>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>DER STANDARD und Statista zeichneten die Kanzlei Dr. Heninger als \u201e<a href=\"https:\/\/www.derstandard.at\/story\/3000000295087\/der-standard-und-statista-praesentieren-top-anwaltskanzleien-oesterreichs-2026\">Top Anwaltskanzleien \u00d6sterreichs 2026<\/a>\u201c aus.<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\">Beratung nunmehr auch in Nieder\u00f6sterreich<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><span class=\"button\"><a href=\"https:\/\/www.heninger.law\/dr-stefan-heninger-anwalt-traismauer-sprechstelle-niederoesterreich-traismauer\/\">Sprechstelle in 3133 Traismauer, Wiener Stra\u00dfe 7<\/a><\/span>\n<p style=\"text-align: center;\"><span class=\"button\"><a href=\"https:\/\/www.heninger.law\/sprechstelle-moedling-anwalt-niederoesterreich\/\">Sprechstelle in 2340 M\u00f6dling, Bahnhofsplatz 3<\/a><\/span>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Wichtigste in K\u00fcrze Eine Entlassung muss unverz\u00fcglich ausgesprochen werden, sonst erlischt das &#8220;Entlassungsrecht&#8221;. 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