Die Leitungswasserversicherung: Ist eine Zisterne als angeschlossene Einrichtung zu verstehen?
7 Ob 105/15i
Wie bereits in den anderen Blog-Beiträgen zur Leitungswasserversicherung dargelegt, ist die Frage des Begriffsverständnisses von Versicherungsbedingungen im Schadenfall entscheidend für die Leistungspflicht des Versicherers. In der Entscheidung 7 Ob 105/15i hatte sich der Oberste Gerichtshof (OGH) mit der Frage zu befassen, ob eine Zisterne als angeschlossene Einrichtung im Sinne der Leitungswasserversicherung zu verstehen ist.