Rechtsgebiet

Öffentliches Recht

Ich vertrete und berate unter anderem im Rahmen des Sozialrechts (z.B. Pflegegeld, Arbeitsunfähigkeit, Invalidität etc.) und des Verwaltungs(straf)verfahrens (z.B. Verkehrsstrafe, diverse Straferkenntnisse, Baurecht, Nachbarrechte, etc.).

Entgegen dem „klassischen“ Strafrecht werden im Zuge des Verwaltungsstrafverfahrens Verstöße gegen die Gesetze nicht von den ordentlichen Gerichten geahndet, sondern von Verwaltungsbehörden (z.B. Bezirkshauptmannschaften, Magistrate). Ich unterstütze Sie sowohl bei der Bekämpfung des Straferkenntnisses als auch bei einer etwaigen Verhandlung vor den Verwaltungsgerichten.

Selbst bei einer geringen Höhe der Verwaltungsstrafe empfiehlt sich die Beiziehung eines Rechtsanwaltes, zumal die Anhäufung von Verwaltungsstrafen zur Einleitung eines Gewerbeentziehungsverfahrens führen kann.

Eine wie auch immer geartete „Verständigungen“ einer Verwaltungsbehörden, sollte zu keinem Zeitpunkt ignoriert werden, da Sie mangels fristwahrendem Einschreiten Ihre Parteistellung verlieren können.

Benötigen Sie Beratung im Bereich des öffentlichen Rechts? Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie meine Kanzlei.