Arbeitsrecht: Konkurrenzklausel vs Mitarbeiterschutzklausel – Zählt der Name?
OGH 9 ObA 6/26m
Im Arbeitsvertrag findet sich keine „Konkurrenzklausel“, sondern eine harmlos klingende „Mitarbeiterschutzklausel“. Trotzdem soll der ehemalige Dienstnehmer eine Konventionalstrafe zahlen. Der OGH hatte zu beurteilen, ob es für die rechtliche Einordnung auf die Bezeichnung an oder auf den Inhalt der Klausel ankommt?