Die Leitungswasserversicherung: Ist auch Sodawasser als Leitungswasser zu verstehen?
OGH 7 Ob 6/08w
Die Frage des Begriffsverständnisses von Versicherungsbedingungen ist im Schadenfall entscheidend für die Leistungspflicht des Versicherers. Mangels einer allgemeingültigen Definition des Begriffs ‚Wasser‘ in den Versicherungsbedingungen hatte sich der OGH erstmals in der gegenständlichen Entscheidung mit der Bedeutung der Bezeichnung ‚Wasser‘ im Sinne der Leitungswasserversicherung befasst. Konkret hatte der OGH zu entscheiden, ob trotz Beimengung von Kohlensäure (zur Sodawassergewinnung) ‚Leitungswasser‘ gemäß den dem Rechtstreit zu Grunde liegenden Versicherungsbedingungen vorliegt.