Anwalt für Familienrecht Obsorge Kontaktrecht

Ihr Recht auf Kontakt und Obsorge für Ihr Kind.

Das Kontaktrecht und die Obsorge zählen zu den sensibelsten Bereichen des Familienrechts. Trennungen und Scheidungen stellen Eltern wie Kinder vor große emotionale Herausforderungen und rechtliche Schwierigkeiten.

 

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Illustration: Rasche Ersteinschätzung Ihres Falls

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Illustration: Jahrelange Erfahrung im Familienrecht

Jahrelange Erfahrung im Familienrecht

Illustration: Optimale Vorbereitung auf das Verfahren

Optimale Vorbereitung auf das Verfahren

Unsicherheiten bei Fragen zur Obsorge und zum Kontaktrecht?
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Das Kontaktrecht (auch umgangssprachlich als Besuchsrecht bezeichnet ) regelt das Recht und die Pflicht, persönlichen Kontakt zum Kind zu haben. Im Vordergrund steht stets das Kindeswohl.

Die Obsorge umfasst grundsätzlich Pflege, Erziehung, gesetzliche Vertretung und Vermögensverwaltung des Kindes. Nach einer Trennung stellt sich in der Regel die Frage, ob die gemeinsame Obsorge aufrechterhalten werden kann oder eine alleinige Obsorge notwendig ist.

Typische Situationen im Kontaktrecht

Das Kontaktrecht dient dem Kindeswohl und dem Recht von Kind und Elternteil auf regelmäßigen persönlichen Kontakt. Häufige Anliegen:

Kontakt wird verweigert

Der andere Elternteil lässt Besuche nicht oder nur unregelmäßig zu. Wir setzen Ihr Kontaktrecht durch.

Regelung festlegen

Nach Trennung oder Scheidung wird eine klare, verlässliche Kontaktregelung geschaffen, die zum Alltag von Kind und Eltern passt.

Bestehende Regelung ändern

Wenn sich die Lebensumstände ändern; beispielsweise durch Umzug, Schule, Beruf (etc), passen wir die Regelung an die neue Situation an.

Begleiteter Kontakt

Beratung und Vertretung rund um Besuchsbegleitung, wenn ein neutraler Rahmen für den Kontakt erforderlich ist.

Großeltern & Bezugspersonen

Auch nahe Bezugspersonen können unter bestimmten Voraussetzungen ein Kontaktrecht haben. Wir prüfen Ihre Möglichkeiten.

Durchsetzung & Verfahren

Vom außergerichtlichen Schreiben bis zum Verfahren beim Pflegschaftsgericht. Wir vertreten in jeder Phase.

Fragen rund um die Obsorge

Die Obsorge umfasst Pflege und Erziehung, die Vermögensverwaltung und die gesetzliche Vertretung des Kindes. Sie kann beiden Eltern gemeinsam oder einem Elternteil allein zukommen. Häufige Anliegen:

Gemeinsame Obsorge

Beratung und Vertretung, wenn Sie nach der Trennung weiterhin gemeinsam für Ihr Kind sorgen möchten.

Alleinige Obsorge

Wenn eine gemeinsame Ausübung nicht möglich oder nicht im Sinne des Kindeswohls ist, prüfen und vertreten wir den Antrag auf alleinige Obsorge.

Änderung der Obsorge

Veränderte Lebensumstände oder anhaltende Konflikte können eine Neuregelung erfordern. Wir prüfen, ob und wie eine Änderung erreichbar ist.

Kindeswohlgefährdung

Bei Gefährdung des Kindes besteht oft Handlungsbedarf. Wir handeln rasch und besonnen und leiten die nötigen Schritte ein.

Obsorge & Unterhalt

Obsorge- und Unterhaltsfragen wirken sich auf den Kindesunterhalt aus. Wir betrachten Ihre Situation im Zusammenhang.

Durchsetzung & Verfahren

Vom außergerichtlichen Schreiben bis zum Verfahren beim Pflegschaftsgericht. Wir vertreten in jeder Phase.

Der Ablauf

In drei Schritten zur Klarheit

Illustration: 1. Anfrage senden - Sie schildern Ihre Situation über das Formular oder telefonisch. Unverbindlich und vertraulich.

1. Anfrage senden - Sie schildern Ihre Situation über das Formular oder telefonisch. Unverbindlich und vertraulich.

Illustration: 2. Erstgespräch - Wir besprechen Ihren Fall, Ihre Ziele und die realistischen Möglichkeiten — ehrlich und ohne leere Versprechen.

2. Erstgespräch - Wir besprechen Ihren Fall, Ihre Ziele und die realistischen Möglichkeiten — ehrlich und ohne leere Versprechen.

Illustration: 3. Vertretung - Auf Wunsch übernehmen wir Ihre Vertretung. Dies mit dem Ziel einer tragfähigen Lösung im Sinne des Kindeswohls.

3. Vertretung - Auf Wunsch übernehmen wir Ihre Vertretung. Dies mit dem Ziel einer tragfähigen Lösung im Sinne des Kindeswohls.

Top Anwalt im Familienrecht - Obsorge Kontaktrecht

Kanzlei Dr. Heninger

Persönliche Vertretung im Familienrecht

Obsorge- und Kontaktrechtsverfahren sind für Eltern oft emotional belastend. Sie können ebenso weitreichende Folgen für das Verhältnis zu Ihrem Kind haben. Doch nicht jede Entscheidung des Gerichts ist  gerechtfertigt oder endgültig.
Wir prüfen Ihre Situation individuell und setzen uns dafür ein, dass Ihre elterlichen Rechte gewahrt bleiben und keine ungerechtfertigten Einschränkungen erfolgen.

Rasches rechtliches Handeln kann entscheidend sein. Dies insbesondere bei drohender Einschränkung des Kontaktrechts, bei Obsorgestreitigkeiten oder bei Maßnahmen, die das Kindeswohl angeblich gefährden sollen. Eine fundierte anwaltliche Vertretung kann nicht nur langwierige Verfahren vermeiden, sondern auch den Kontakt zu Ihrem Kind sichern.

Top Anwalt im Familienrecht - Obsorge Kontaktrecht
Anwalt für Familienrecht Obsorge Kontaktrecht

Kanzlei für Familienrecht in 1010 Wien

Hilfe bei Obsorge- und Kontaktrechtsstreitigkeiten

Rechtsanwalt Dr. Stefan Heninger und sein erfahrenes Team vertreten Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche – zum Wohle Ihres Kindes.

Weitere Bewertungen von Dr. Stefan Heninger finden Sie hier:
 

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Wenn Sie einen Antrag oder eine Ladung bereits vorliegen haben, können Sie diesen gleich mitschicken – ein Foto oder Scan reicht aus.

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    Häufige Fragen zum Kontaktrecht und zur Obsorge

    Was kostet das Erstgespräch?

    Das Erstgespräch dient zur ersten Einschätzung der Lage. Die Konditionen klären wir transparent vorab.

    Was ist das Kontaktrecht?

    Eltern haben das Recht und die Pflicht, mit ihrem minderjährigen Kind persönlichen Kontakt zu pflegen. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen steht dieses Recht auch Großeltern und anderen nahestehenden Personen zu.
    Der Umfang des Kontaktrechts richtet sich nach dem Alter des Kindes und kann einvernehmlich oder gerichtlich festgelegt werden (§ 187 ABGB). Eine Vollstreckung nach der Exekutionsordnung ist ausgeschlossen; das Gericht ordnet bei Bedarf angemessene Zwangsmittel gemäß § 79 Abs 2 AußStrG an.

    Der andere Elternteil verweigert jeden Kontakt — was kann ich tun?

    Zunächst versuchen wir eine außergerichtliche Einigung. Führt das nicht zum Ziel, kann beim zuständigen Pflegschaftsgericht eine Kontaktregelung beantragt und durchgesetzt werden. Welcher Weg sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab.

    Wie schnell kann es gehen?

    Das hängt vom Einzelfall und der Mitwirkung der Gegenseite ab. Eine seriöse Prognose erhalten Sie nach dem Erstgespräch. Pauschale Versprechen wären unseriös.

    Kann das Kontaktrecht entzogen werden?

    Ein vollständiger Entzug des Kontaktrechts ist nur in Ausnahmefällen möglich, wenn der Kontakt das Kindeswohl gefährdet. Häufiger kommt es zu Einschränkungen oder Auflagen, etwa begleitetem Kontakt. Ob eine Maßnahme gerechtfertigt ist, sollte stets rechtlich geprüft werden.

    Was umfasst die Obsorge?

    Die Obsorge umfasst Pflege und Erziehung, Vermögensverwaltung sowie die gesetzliche Vertretung des Kindes. Bei ehelichen Kindern steht sie beiden Eltern zu, bei unehelichen Kindern zunächst der Mutter; eine gemeinsame Obsorge kann vereinbart werden.
    Auch nach Trennung oder Scheidung soll die gemeinsame Obsorge mit festgelegtem hauptsächlichen Aufenthalt des Kindes bestehen bleiben, sofern keine andere Vereinbarung oder gerichtliche Entscheidung erfolgt.

    Was bedeutet gemeinsame Obsorge nach einer Trennung?

    Bei gemeinsamer Obsorge müssen wesentliche Entscheidungen – etwa zu Schule, medizinischer Behandlung oder Wohnort – gemeinsam getroffen werden. Alltägliche Entscheidungen trifft der betreuende Elternteil grundsätzlich allein.

    Wann wird die alleinige Obsorge zugesprochen?

    Die alleinige Obsorge kommt in Betracht, wenn eine gemeinsame Obsorge dem Kindeswohl widerspricht, etwa bei massiven Konflikten, Gewalt, Vernachlässigung oder fehlender Kommunikationsfähigkeit zwischen den Eltern.

    Können Obsorge oder Kontaktrecht nachträglich geändert werden?

    Ja. Ändern sich die Lebensumstände oder zeigt sich, dass eine bestehende Regelung dem Kindeswohl nicht mehr entspricht, kann eine Anpassung beantragt werden. Gerichte prüfen dabei stets die aktuelle Situation.

    Was kann man unternehmen, wenn der andere Elternteil den Kontakt verhindert?

    Wird das Kontaktrecht ohne rechtfertigenden Grund verweigert, bestehen rechtliche Möglichkeiten zur Durchsetzung – von gerichtlichen Anträgen bis hin zu Zwangsmaßnahmen. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung ist hier besonders wichtig.

    Spielt der Wille des Kindes eine Rolle?

    Ja. Abhängig vom Alter und der Reife des Kindes wird dessen Wunsch berücksichtigt. Er ist jedoch nicht allein ausschlaggebend, sondern Teil der umfassenden Kindeswohlprüfung.

    Benötige ich einen Anwalt für Kontaktrecht oder Obsorge?

    Eine anwaltliche Vertretung ist zwar nicht zwingend vorgeschrieben, aber dringend zu empfehlen. Gerade bei komplexen oder konfliktbeladenen Fällen kann professionelle rechtliche Unterstützung entscheidend sein, um Ihre Rechte zu sichern und Fehler zu vermeiden.

    Vertritt die Kanzlei auch Mandanten außerhalb von Wien?

    Ja. Ich vertrete Mandanten in Obsorge- und Kontaktrechtsverfahren vor den zuständigen Bezirksgerichten in allen Bundesländern.

    Werden meine Angaben vertraulich behandelt?

    Ja. Als Rechtsanwalt unterliege ich der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht. Ihre Angaben im Formular dienen ausschließlich der Bearbeitung Ihrer Anfrage.

    Welchen Vorteil bietet die Kanzlei Dr. Heninger?

    Unsere Kanzlei ist auf familienrechtliche Fragestellungen spezialisiert und verfügt über umfassende Erfahrung in Obsorge- und Kontaktrechtsverfahren. Wir legen besonderen Wert auf rechtlich klare Strategien, realistische Einschätzungen und lösungsorientiertes Vorgehen – stets mit Blick auf das Kindeswohl.

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