Ihr Recht auf Kontakt und Obsorge für Ihr Kind.
Das Kontaktrecht und die Obsorge zählen zu den sensibelsten Bereichen des Familienrechts. Trennungen und Scheidungen stellen Eltern wie Kinder vor große emotionale Herausforderungen und rechtliche Schwierigkeiten.
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Unsicherheiten bei Fragen zur Obsorge und zum Kontaktrecht?
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Das Kontaktrecht (auch umgangssprachlich als Besuchsrecht bezeichnet ) regelt das Recht und die Pflicht, persönlichen Kontakt zum Kind zu haben. Im Vordergrund steht stets das Kindeswohl.
Die Obsorge umfasst grundsätzlich Pflege, Erziehung, gesetzliche Vertretung und Vermögensverwaltung des Kindes. Nach einer Trennung stellt sich in der Regel die Frage, ob die gemeinsame Obsorge aufrechterhalten werden kann oder eine alleinige Obsorge notwendig ist.
Typische Situationen im Kontaktrecht
Das Kontaktrecht dient dem Kindeswohl und dem Recht von Kind und Elternteil auf regelmäßigen persönlichen Kontakt. Häufige Anliegen:
Kontakt wird verweigert Anwalt
Der andere Elternteil lässt Besuche nicht oder nur unregelmäßig zu. Wir setzen Ihr Kontaktrecht durch.
Regelung festlegen Anwalt
Nach Trennung oder Scheidung wird eine klare, verlässliche Kontaktregelung geschaffen, die zum Alltag von Kind und Eltern passt.
Bestehende Regelung ändern Anwalt
Wenn sich die Lebensumstände ändern; beispielsweise durch Umzug, Schule, Beruf (etc), passen wir die Regelung an die neue Situation an.
Begleiteter Kontakt Anwalt
Beratung und Vertretung rund um Besuchsbegleitung, wenn ein neutraler Rahmen für den Kontakt erforderlich ist.
Großeltern & Bezugspersonen Anwalt
Auch nahe Bezugspersonen können unter bestimmten Voraussetzungen ein Kontaktrecht haben. Wir prüfen Ihre Möglichkeiten.
Durchsetzung & Verfahren Anwalt
Vom außergerichtlichen Schreiben bis zum Verfahren beim Pflegschaftsgericht. Wir vertreten in jeder Phase.
Fragen rund um die Obsorge
Die Obsorge umfasst Pflege und Erziehung, die Vermögensverwaltung und die gesetzliche Vertretung des Kindes. Sie kann beiden Eltern gemeinsam oder einem Elternteil allein zukommen. Häufige Anliegen:
Gemeinsame Obsorge Anwalt
Beratung und Vertretung, wenn Sie nach der Trennung weiterhin gemeinsam für Ihr Kind sorgen möchten.
Alleinige Obsorge Anwalt
Wenn eine gemeinsame Ausübung nicht möglich oder nicht im Sinne des Kindeswohls ist, prüfen und vertreten wir den Antrag auf alleinige Obsorge.
Änderung der Obsorge Anwalt
Veränderte Lebensumstände oder anhaltende Konflikte können eine Neuregelung erfordern. Wir prüfen, ob und wie eine Änderung erreichbar ist.
Kindeswohlgefährdung Anwalt
Bei Gefährdung des Kindes besteht oft Handlungsbedarf. Wir handeln rasch und besonnen und leiten die nötigen Schritte ein.
Obsorge & Unterhalt Anwalt
Obsorge- und Unterhaltsfragen wirken sich auf den Kindesunterhalt aus. Wir betrachten Ihre Situation im Zusammenhang.
Durchsetzung & Verfahren Anwalt
Vom außergerichtlichen Schreiben bis zum Verfahren beim Pflegschaftsgericht. Wir vertreten in jeder Phase.
Der Ablauf
In drei Schritten zur Klarheit
1. Anfrage senden - Sie schildern Ihre Situation über das Formular oder telefonisch. Unverbindlich und vertraulich.
2. Erstgespräch - Wir besprechen Ihren Fall, Ihre Ziele und die realistischen Möglichkeiten — ehrlich und ohne leere Versprechen.
3. Vertretung - Auf Wunsch übernehmen wir Ihre Vertretung. Dies mit dem Ziel einer tragfähigen Lösung im Sinne des Kindeswohls.
Kanzlei Dr. Heninger
Persönliche Vertretung im Familienrecht
Obsorge- und Kontaktrechtsverfahren sind für Eltern oft emotional belastend. Sie können ebenso weitreichende Folgen für das Verhältnis zu Ihrem Kind haben. Doch nicht jede Entscheidung des Gerichts ist gerechtfertigt oder endgültig.
Wir prüfen Ihre Situation individuell und setzen uns dafür ein, dass Ihre elterlichen Rechte gewahrt bleiben und keine ungerechtfertigten Einschränkungen erfolgen.
Rasches rechtliches Handeln kann entscheidend sein. Dies insbesondere bei drohender Einschränkung des Kontaktrechts, bei Obsorgestreitigkeiten oder bei Maßnahmen, die das Kindeswohl angeblich gefährden sollen. Eine fundierte anwaltliche Vertretung kann nicht nur langwierige Verfahren vermeiden, sondern auch den Kontakt zu Ihrem Kind sichern.
Kanzlei für Familienrecht in 1010 Wien
Hilfe bei Obsorge- und Kontaktrechtsstreitigkeiten
Rechtsanwalt Dr. Stefan Heninger und sein erfahrenes Team vertreten Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche – zum Wohle Ihres Kindes.
Wir helfen Ihnen rasch und unkompliziert
Kontaktieren Sie uns noch heute – wir prüfen Ihren Fall und setzen Ihre Rechte durch.
…oder füllen Sie das Formular aus
Nutzen Sie unser Formular für eine rasche Ersteinschätzung. Wir melden uns werktags innerhalb kürzester Zeit telefonisch bei Ihnen.
Wenn Sie einen Antrag oder eine Ladung bereits vorliegen haben, können Sie diesen gleich mitschicken – ein Foto oder Scan reicht aus.
Häufige Fragen zum Kontaktrecht und zur Obsorge
Was kostet das Erstgespräch? Anwalt
Das Erstgespräch dient zur ersten Einschätzung der Lage. Die Konditionen klären wir transparent vorab.
Was ist das Kontaktrecht? Anwalt
Eltern haben das Recht und die Pflicht, mit ihrem minderjährigen Kind persönlichen Kontakt zu pflegen. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen steht dieses Recht auch Großeltern und anderen nahestehenden Personen zu.
Der Umfang des Kontaktrechts richtet sich nach dem Alter des Kindes und kann einvernehmlich oder gerichtlich festgelegt werden (§ 187 ABGB). Eine Vollstreckung nach der Exekutionsordnung ist ausgeschlossen; das Gericht ordnet bei Bedarf angemessene Zwangsmittel gemäß § 79 Abs 2 AußStrG an.
Der andere Elternteil verweigert jeden Kontakt — was kann ich tun? Anwalt
Zunächst versuchen wir eine außergerichtliche Einigung. Führt das nicht zum Ziel, kann beim zuständigen Pflegschaftsgericht eine Kontaktregelung beantragt und durchgesetzt werden. Welcher Weg sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab.
Wie schnell kann es gehen? Anwalt
Das hängt vom Einzelfall und der Mitwirkung der Gegenseite ab. Eine seriöse Prognose erhalten Sie nach dem Erstgespräch. Pauschale Versprechen wären unseriös.
Kann das Kontaktrecht entzogen werden? Anwalt
Ein vollständiger Entzug des Kontaktrechts ist nur in Ausnahmefällen möglich, wenn der Kontakt das Kindeswohl gefährdet. Häufiger kommt es zu Einschränkungen oder Auflagen, etwa begleitetem Kontakt. Ob eine Maßnahme gerechtfertigt ist, sollte stets rechtlich geprüft werden.
Was umfasst die Obsorge? Anwalt
Die Obsorge umfasst Pflege und Erziehung, Vermögensverwaltung sowie die gesetzliche Vertretung des Kindes. Bei ehelichen Kindern steht sie beiden Eltern zu, bei unehelichen Kindern zunächst der Mutter; eine gemeinsame Obsorge kann vereinbart werden.
Auch nach Trennung oder Scheidung soll die gemeinsame Obsorge mit festgelegtem hauptsächlichen Aufenthalt des Kindes bestehen bleiben, sofern keine andere Vereinbarung oder gerichtliche Entscheidung erfolgt.
Was bedeutet gemeinsame Obsorge nach einer Trennung? Anwalt
Bei gemeinsamer Obsorge müssen wesentliche Entscheidungen – etwa zu Schule, medizinischer Behandlung oder Wohnort – gemeinsam getroffen werden. Alltägliche Entscheidungen trifft der betreuende Elternteil grundsätzlich allein.
Wann wird die alleinige Obsorge zugesprochen? Anwalt
Die alleinige Obsorge kommt in Betracht, wenn eine gemeinsame Obsorge dem Kindeswohl widerspricht, etwa bei massiven Konflikten, Gewalt, Vernachlässigung oder fehlender Kommunikationsfähigkeit zwischen den Eltern.
Können Obsorge oder Kontaktrecht nachträglich geändert werden? Anwalt
Ja. Ändern sich die Lebensumstände oder zeigt sich, dass eine bestehende Regelung dem Kindeswohl nicht mehr entspricht, kann eine Anpassung beantragt werden. Gerichte prüfen dabei stets die aktuelle Situation.
Was kann man unternehmen, wenn der andere Elternteil den Kontakt verhindert? Anwalt
Wird das Kontaktrecht ohne rechtfertigenden Grund verweigert, bestehen rechtliche Möglichkeiten zur Durchsetzung – von gerichtlichen Anträgen bis hin zu Zwangsmaßnahmen. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung ist hier besonders wichtig.
Spielt der Wille des Kindes eine Rolle? Anwalt
Ja. Abhängig vom Alter und der Reife des Kindes wird dessen Wunsch berücksichtigt. Er ist jedoch nicht allein ausschlaggebend, sondern Teil der umfassenden Kindeswohlprüfung.
Benötige ich einen Anwalt für Kontaktrecht oder Obsorge? Anwalt
Eine anwaltliche Vertretung ist zwar nicht zwingend vorgeschrieben, aber dringend zu empfehlen. Gerade bei komplexen oder konfliktbeladenen Fällen kann professionelle rechtliche Unterstützung entscheidend sein, um Ihre Rechte zu sichern und Fehler zu vermeiden.
Vertritt die Kanzlei auch Mandanten außerhalb von Wien? Anwalt
Ja. Ich vertrete Mandanten in Obsorge- und Kontaktrechtsverfahren vor den zuständigen Bezirksgerichten in allen Bundesländern.
Werden meine Angaben vertraulich behandelt? Anwalt
Ja. Als Rechtsanwalt unterliege ich der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht. Ihre Angaben im Formular dienen ausschließlich der Bearbeitung Ihrer Anfrage.
Welchen Vorteil bietet die Kanzlei Dr. Heninger? Anwalt
Unsere Kanzlei ist auf familienrechtliche Fragestellungen spezialisiert und verfügt über umfassende Erfahrung in Obsorge- und Kontaktrechtsverfahren. Wir legen besonderen Wert auf rechtlich klare Strategien, realistische Einschätzungen und lösungsorientiertes Vorgehen – stets mit Blick auf das Kindeswohl.