Rechtsgebiet

Strafrecht

Sehen Sie sich mit einem strafrechtlichen Vorwurf konfrontiert oder steht Ihnen eine Einvernahme bevor? Ungeachtet des Vorwurfs ist die Beiziehung eines Anwalts bereits zu Beginn des Verfahrens (also vor der ersten Aussage) zu empfehlen. Dadurch können unüberlegte und gegebenenfalls „nicht so gemeinte“ Angaben vermieden werden. Unbedachte Äußerungen vor der Polizei können zu einem späteren Zeitpunkt kaum bzw. lediglich sehr schwer relativiert werden. Umso wichtiger sind die strategische Vorbereitung und Aufarbeitung der Ihnen zur Last gelegten Tat. Bedenken Sie: Als Verdächtiger haben Sie das Recht, die Aussage zu verweigern.

Zu meinen Leistungen zählen insbesondere:

  • Entwicklung einer Verteidigungsstrategie
  • Vertretung im Ermittlungsverfahren
  • Vertretung und Verteidigung in der Hauptverhandlung
  • Vertretung und Verteidigung im Rechtsmittelverfahren
  • Abwehr von etwaigen Schadenersatzansprüchen

Gleichsam vertrete ich Opfer und helfe Ihnen bei der Wahrung ihrer Rechte und Durchsetzung ihrer Privatbeteiligtenansprüche.

Bei strafrechtlichen Vorwürfen sollten Sie keine Zeit verstreichen lassen. Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie meine Kanzlei.