Rechtsgebiet

Arbeitsrecht

Ich vertrete sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber, hauptsächlich in Verbindung mit Entlassungen, Kündigungen und Dienstnehmeransprüchen.

„Reflexhandlungen“ oder impulsive Entscheidungen während eines Dienstverhältnisses – sei es arbeitgeber- oder arbeitnehmerseitig – können schwere Folgen nach sich ziehen. Aus diesem Grunde ist die Beiziehung eines Anwalts vor Ausspruch einer Entlassung oder der Unterfertigung einer einvernehmlichen Auflösung mehr als empfehlenswert.

Ich strebe außergerichtliche Lösungen an, verfüge jedoch ebenso über das erforderliche Verhandlungsgeschick, um Sie vor Gericht zu vertreten.

Wenn Sie rechtlichen Beistand in arbeitsrechtlichen Agenden benötigen, zögern Sie nicht, meine Kanzlei zu kontaktieren.