Kündigung Entlassung bekämpfen Anwalt Wien für Arbeitsrecht

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Arbeitsrecht: Entlassung – wenn der Dienstgeber schon lange Bescheid wusste

Der Vorwurf liegt Wochen zurück. Ihr Vorgesetzter hat es damals mitbekommen. Entlassen wurden Sie erst viel später. Ist eine solche Entlassung noch wirksam? Die Antwort hängt davon ab, wessen Wissen dem Dienstgeber überhaupt zugerechnet werden kann.

OGH 8 ObA 35/24s

Kündigung Entlassung bekämpfen Anwalt Wien für Arbeitsrecht

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Entlassung muss unverzüglich ausgesprochen werden, sonst erlischt das „Entlassungsrecht“.
  • Die Frist läuft ab Kenntnis des Dienstgebers oder einer ihm zurechenbaren Person.
  • Dem Dienstgeber zugerechnet werden: der zur Entlassung befugte Stellvertreter und leitende Angestellte, die ganz oder teilweise mit Personalagenden betraut sind.
  • Nicht zugerechnet wird die Kenntnis eines bloß unmittelbaren Vorgesetzten – etwa eines Schichtführers, dessen Weisungsbefugnis auf die fachliche Erledigung der Arbeit beschränkt ist.

Sachverhalt

Ein Arbeiter versendete in einer WhatsApp-Gruppe, die der Kommunikation unter den Schichtmitarbeitern diente, ein Bild, das Minderjährige bei sexuellen Handlungen zeigte.

Der Schichtführer dieser Gruppe sah das Bild noch am selben Tag, meldete den Vorfall aber nicht.

Die Prokuristin und Personalverantwortliche erfuhr erst rund einen Monat später davon. Bereits einen Tag nach ihrer Kenntnisnahme sprach sie die Entlassung aus.

Der Dienstnehmer bekämpfte die Entlassung mit dem Argument, sie sei verfristet. Der Schichtführer habe schließlich sofort Bescheid gewusst.

Das Erstgericht gab der Klage statt.

Das Berufungsgericht wiesen die Klage ab.

Rechtliche Beurteilung durch den OGH

  1. Der Grundsatz, der dem Dienstnehmer hilft. Der Dienstgeber hat einen ihm bekannt gewordenen Entlassungsgrund unverzüglich geltend zu machen, ansonsten erlischt sein Entlassungsrecht. Wer eine ihm bekannte Verfehlung nicht sofort mit der Entlassung beantwortet, sieht die Weiterbeschäftigung offenbar nicht als unzumutbar an.
  2. Wann gilt ein Entlassungsgrund als bekannt? Sobald dem Dienstgeber alle wesentlichen Einzelheiten der Handlung und der Person zur Kenntnis gelangt sind. Ist der Sachverhalt zweifelhaft, muss der Dienstgeber die erforderlichen und zumutbaren Erhebungen ohne Verzögerung durchführen.
  3. Die Zurechnung der entscheidende Punkt. Der Kenntnis des Dienstgebers gleichzuhalten ist die Kenntnisnahme durch seinen Stellvertreter oder durch einen ganz oder teilweise mit Personalagenden befassten leitenden Angestellten. Ob diese Person selbst zur Entlassung befugt wäre, ist nicht entscheidend.

Nicht zugerechnet werden hingegen sonstige Vorgesetzte, deren Weisungsbefugnis üblicherweise auf die fachliche Erledigung der Arbeit beschränkt ist. Der OGH stellte ausdrücklich klar: Personalagenden in geringerem Umfang, mit denen üblicherweise jeder Vorgesetzte betraut ist – etwa die konkrete Arbeitseinteilung oder die Entgegennahme von Meldungen über Dienstverhinderungen –, begründen jedenfalls keine Stellung als leitender Angestellter.

  1. Das Ergebnis. Der Schichtführer war bloß unmittelbarer Vorgesetzter: Er nahm Meldungen über Urlaube und Dienstverhinderungen entgegen, sorgte bei Ausfällen für Ersatz und hatte Disziplinlosigkeiten seinem Vorgesetzten zu melden. Das reichte nicht. Die Frist begann erst mit der Kenntnisnahme durch die Prokuristin – die Entlassung war rechtzeitig.

Was das für Sie als Dienstnehmer bedeutet

Die Entscheidung ist auf den ersten Blick eine schlechte Nachricht. Auf den zweiten Blick liefert sie Ihnen eine präzise Prüfliste.

Diese sechs Fragen entscheiden den Fall:

  1. Wer im Unternehmen hat wann vom Vorwurf erfahren? Erstellen Sie eine Zeitleiste.
  2. Welche Funktion hatte diese Person tatsächlich? Nicht die Berufsbezeichnung zählt, sondern die gelebte Rolle. Wer Einstellungsgespräche führt, Abmahnungen ausspricht, Dienstverträge mitverhandelt oder in Beendigungsentscheidungen eingebunden ist, ist mit Personalagenden betraut.
  3. Wurde der Vorfall intern gemeldet? Existiert eine E-Mail, ein Protokoll, eine Meldung an HR? Ab diesem Zeitpunkt läuft die Frist.
  4. Wie lange hat der Dienstgeber danach gebraucht? Zulässig ist die Zeit für zumutbare Erhebungen sowie eine kurze Überlegungs- und Prüffrist.
  5. Gab es Erhebungen, oder ist einfach nichts passiert? Untätigkeit spricht für Verwirkung des Entlassungsrechts.
  6. Wurden Sie zwischenzeitlich normal weiterbeschäftigt? Wer wochenlang wie bisher arbeiten darf, dessen Weiterbeschäftigung war offenbar zumutbar.

Der besonders starke Fall: die Dienstfreistellung. Wurden Sie über längere Zeit freigestellt und erst danach entlassen, greift eine weitere Rechtsprechungslinie zu Ihren Gunsten. Der OGH hat eine nahezu einjährige Freistellung ohne erkennbare Ermittlungsschritte als verfristet beurteilt

Dazu unser Beitrag Monatelang freigestellt und dann entlassen?.

Was Sie im Erfolgsfall bekommen. Ist die Entlassung verfristet, ist sie ungerechtfertigt. Ihnen gebühren dann insbesondere Kündigungsentschädigung bis zum nächstmöglichen ordnungsgemäßen Beendigungszeitpunkt, gegebenenfalls Abfertigung, Urlaubsersatzleistung und anteilige Sonderzahlungen.

Sichern Sie Beweise. Nach der Entlassung haben Sie keinen Zugriff mehr auf E-Mail-Postfach, Intranet oder Chatverläufe. Notieren Sie Namen, Daten, Gesprächsinhalte und mögliche Zeugen, solange die Erinnerung frisch ist.

Fazit

Der OGH hat den Kreis der Personen, deren Wissen dem Dienstgeber zugerechnet wird, klar umrissen.

Für Betroffene bedeutet das, dass die Verfristung einer der wirksamsten Einwände gegen eine Entlassung ist. Sie muss präzise vorgetragen werden. Entscheidend ist nicht das Gefühl, „die wussten das doch längst“. Entscheidend ist der Nachweis, wer es wusste und welche Stellung diese Person im Unternehmen tatsächlich hatte.

Weil die Anfechtungsfrist nur zwei Wochen beträgt, sollte eine Prüfung unmittelbar nach Erhalt der Entlassung erfolgen.

Bei arbeitsrechtlichen Fragestellungen sollte aus diesem Grunde eine auf Arbeitsrecht und Prozessführung spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei zu Rate gezogen werden, um kostspielige Fehler bereits im Vorfeld eines Verfahrens zu vermeiden.

Bei Fragen zu arbeitsrechtlichen Themen, insbesondere bei Fragen zu Kündigungen und Entlassungen stehen Ihnen mein Team und ich sehr gerne zur Verfügung.

Wir vertreten Ihre Ansprüche rasch und unkompliziert.

Häufige Fragen zur verspäteten Entlassung

Wie schnell muss eine Entlassung ausgesprochen werden? Unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern, nachdem der Entlassungsgrund bekannt wurde. Zulässig sind zumutbare Erhebungen und eine kurze Überlegungs- und Prüffrist.

Mein Teamleiter wusste es sofort. Ist die Entlassung damit verfristet? Nicht automatisch. Nach OGH 8 ObA 35/24s wird die Kenntnis eines bloß unmittelbaren Vorgesetzten dem Dienstgeber nicht zugerechnet, wenn dessen Weisungsbefugnis auf die fachliche Erledigung der Arbeit beschränkt ist.

Wessen Wissen zählt dann? Jenes des Dienstgebers selbst, seines zur Entlassung befugten Stellvertreters und leitender Angestellter, die ganz oder teilweise mit Personalagenden betraut sind.

Reicht es, wenn jemand Urlaube genehmigt? Nein. Personalagenden in geringerem Umfang, wie etwa Arbeitseinteilung, Entgegennahme von Krankmeldungen, begründen keine Stellung als leitender Angestellter.

Was bekomme ich bei einer verfristeten Entlassung? Die Entlassung gilt als ungerechtfertigt. Es gebühren Kündigungsentschädigung, gegebenenfalls Abfertigung, Urlaubsersatzleistung und anteilige Sonderzahlungen.

Bei arbeitsrechtlichen Fragestellungen sollte daher eine auf Arbeitsrecht und Prozessführung spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei zu Rate gezogen werden, um kostspielige Fehler bereits im Vorfeld eines Verfahrens zu vermeiden.

Bei Fragen zu arbeitsrechtlichen Themen, insbesondere bei Fragen zu Kündigungen und Entlassungen stehen Ihnen mein Team und ich sehr gerne zur Verfügung.

Wir vertreten Ihre Ansprüche rasch und unkompliziert.


Weiterführend: Kündigung und Entlassung im österreichischen Arbeitsrecht: Rechte, Fristen und Möglichkeiten zur Anfechtung · Schnelle Hilfe bei Kündigung / Entlassung · Ratgeber: Ist die Entlassung gerechtfertigt? Kündigung / Entlassung anfechten


 

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Sprechstelle in 3133 Traismauer, Wiener Straße 7

Sprechstelle in 2340 Mödling, Bahnhofsplatz 3

 

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