Arbeitsrecht: Entlassung – wenn der Dienstgeber schon lange Bescheid wusste
OGH 8 ObA 35/24s
Der Vorwurf liegt Wochen zurück. Ihr Vorgesetzter hat es damals mitbekommen. Entlassen wurden Sie erst viel später. Ist eine solche Entlassung noch wirksam? Die Antwort hängt davon ab, wessen Wissen dem Dienstgeber überhaupt zugerechnet werden kann.