Arbeitsrecht: Entlassung wegen falscher Zeiterfassung im Homeoffice – Wie streng ist der Maßstab?
OGH 9 ObA 58/23d
Ein Dienstnehmer arbeitet im Homeoffice, beginnt tatsächlich erst zu Mittag – und trägt im Zeiterfassungssystem dennoch einen Arbeitsbeginn um 09:00 Uhr ein. Der Dienstgeber spricht die Entlassung aus. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte zu beurteilen, ob eine unrichtige Arbeitszeitaufzeichnung eine bloße Ordnungswidrigkeit ist oder den Dienstnehmer des Vertrauens seines Dienstgebers unwürdig macht.