Dr. Stefan Heninger - Rechtsanwaltskanzlei für Arbeitsrecht in 1010 Wien - wir definieren Arbeitsrecht neu
Kündigung und Entlassung im österreichischen Arbeitsrecht
Zwei praktisch bedeutsame Beendigungsformen eines Arbeitsverhältnisses: Kündigung und Entlassung im Arbeitsrecht
Da es sich beim Arbeitsverhältnis um ein Dauerschuldverhältnis handelt, bestehen im österreichischen Recht verschiedene Beendigungsmöglichkeiten. Neben Beispielen wie der einvernehmlichen Lösung oder dem Rücktritt vom Arbeitsvertrag, gibt es zwei wesentliche Formen der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Die Kündigung und die Entlassung. Sie spielen in der arbeitsrechtlichen Praxis nicht nur eine entscheidende Rolle, sondern gehen mit zahlreichen Konsequenzen für die Vertragsparteien einher Beide Formen unterliegen speziellen gesetzlichen Regelungen, die sowohl den Arbeitgeber als auch den Arbeitnehmer schützen sollen.
Diese arbeitsrechtlichen Beendigungsformen können erhebliche Auswirkungen auf das Leben der Beteiligten haben. Für Arbeitnehmer kann der Verlust des Arbeitsplatzes existenzielle Unsicherheiten und finanzielle Einbußen bedeuten, während Arbeitgeber durch unrechtmäßige Kündigungen oder Entlassungen rechtliche und wirtschaftliche Konsequenzen zu tragen haben. Angesichts der potenziell weitreichenden Folgen ist eine sorgfältige rechtliche Prüfung häufig sinnvoll, um die Rechte der Beteiligten zu wahren und möglichen Streitigkeiten vorzubeugen.
Als Rechtsanwaltskanzlei die auf Arbeitsrecht spezialisiert ist, bieten wir umfassende Beratung und Vertretung in allen Fragen rund um das Arbeitsverhältnis.
Ob es um die Prüfung von Kündigungen, die Anfechtung einer Kündigung oder Entlassung oder die Gestaltung und Überprüfung von Arbeitsverträgen geht.
Wir unterstützen unserer Mandanten mit maßgeschneiderten Lösungen und – sollte es erforderlich sein – einer engagierten Vertretung vor Gericht.