
Arbeitsrecht: Änderungskündigung und Interessenbeeinträchtigung
OGH 9 ObA 59/23a
Änderungskündigung: Die Grenzen der (Un)zumutbarkeit Nicht jede Änderungskündigung ist rechtlich wirksam – insbesondere dann, wenn das angebotene Ersatzarbeitsverhältnis für den Arbeitnehmer unzumutbar ist. Die gegenständliche Entscheidung verdeutlicht, dass sowohl das Einkommen als auch eine Änderungen der Arbeitsbedingungen berücksichtigt werden müssen.