
Verwaltungsstrafe StVO oder KFG erhalten? Wir helfen!
Sie haben eine Strafverfügung oder einen Bescheid erhalten?
Ob wegen Geschwindigkeitsübertretung, fehlender Vignette, Handy am Steuer oder anderer Verwaltungsdelikte – wir prüfen Ihren Fall rasch und übernehmen die Vertretung gegenüber der Behörde.
Mit Rechtsschutzversicherung in der Regel kostenlos.


Rasche Ersteinschätzung Ihres Falls

Jahrelange Erfahrung im Verwaltungsstrafrecht

Klärung der Kostenübernahme mit Ihrer Rechtsschutzversicherung
Sie haben eine Verwaltungsstrafe erhalten?
Jetzt rasch handeln.
Ob Strafverfügung, Anonymverfügung oder ein förmlicher Bescheid: viele Verwaltungsstrafen lassen sich erfolgreich anfechten. Doch die Einspruchsfrist beträgt oft nur 2 Wochen. Je schneller Sie reagieren, desto besser sind Ihre Chancen.
Wir unterstützen Sie sofort:
- Prüfung der Strafe auf inhaltliche und formale Fehler
- Erste Einschätzung durch erfahrenen Rechtsanwalt
- Vertretung gegenüber der Behörde
Strafbescheid oder Strafverfügung griffbereit? Nutzen Sie unser Formular, um ihn direkt hochzuladen – wir sehen uns die Sache umgehend an.

Kanzlei Dr. Heninger
Typische Verwaltungsdelikte im Straßenverkehr – und wie wir Sie dagegen verteidigen
Verwaltungsstrafen können teuer werden – und oft zu Führerscheinentzug oder Vormerkungen führen. Doch nicht jede Strafe ist gerechtfertigt.
Wir prüfen Ihren Bescheid individuell und setzen uns dafür ein, dass Ihnen kein unrechtmäßiger Nachteil entsteht.
Wichtig: Ein Einspruch kann nicht nur Geld sparen, sondern auch Ihren Führerschein retten – besonders bei Vormerk- oder Führerscheinentziehungsdelikten!

§ 20 KFG – Geschwindigkeitsübertretung (inkl. Radarmessung, Section Control) Anwalt
Radar- oder Lasermessungen sind häufig fehleranfällig, vor allem bei unklarer Fahrstreifenzuordnung oder fehlender Eichung. Wir prüfen, ob die Strafe rechtlich hält.
§ 52 StVO – Rotlichtverstoß (Ampel überfahren) Anwalt
Ein Rotlichtverstoß kann schnell zu hohen Strafen und Vormerkungen führen – oft reicht eine Sekundenmessung. Nicht jeder Verstoß ist rechtlich eindeutig.
§ 4 Abs. 5 KFG – Kennzeichen nicht lesbar oder fehlend Anwalt
Verschmutzte, abgefallene oder falsch montierte Kennzeichen führen häufig zu Bescheiden – dabei ist die rechtliche Bewertung stark vom Einzelfall abhängig.
§ 102 Abs. 1 KFG – fehlende Autobahnvignette / Ersatzmautzahlung Anwalt
Auch bei gültiger Jahresvignette kann es zu Ersatzmautforderungen kommen – etwa nach Scheibenbruch oder Fahrzeugtausch. Hier lohnt sich eine genaue Prüfung.
§ 99 Abs. 1 StVO – Missachtung der Rettungsgasse Anwalt
Besonders in Staubereichen erfolgen oft Anzeigen per Kamera oder durch andere Verkehrsteilnehmer. Wir überprüfen, ob der Vorwurf begründet ist.
§ 23 StVO – Abstandsunterschreitung Anwalt
Section-Control-ähnliche Messmethoden bei Abstandsmessung sind nicht immer gerichtsfest. Schon kleine Ungenauigkeiten können die Strafe kippen.
§ 102 Abs. 3 KFG – Handy am Steuer Anwalt
Ein Verstoß wegen Handynutzung ist oft schwer beweisbar, vor allem bei Polizeibeobachtungen ohne Videoaufzeichnung. Wir klären, ob die Strafe haltbar ist.
§ 7 FSG – Probeführerschein: Verstöße mit Vormerkung Anwalt
Vergehen in der Probezeit können zu teuren Nachschulungen oder Verlängerung der Probezeit führen. Wir prüfen, ob ein Einspruch möglich ist und sich lohnt.
§ 84 KFG – Teilnahme an einem illegalen Straßenrennen Anwalt
Der Vorwurf eines „Straßenrennens“ ist strafrechtlich heikel – auch bei Beschleunigungsfahrten allein. Oft fehlt die rechtliche Grundlage für die Strafhöhe.
§ 4 Abs. 2 StVO – Fahrerflucht nach einem Unfall Anwalt
Selbst bei Bagatellunfällen kann eine Anzeige wegen Fahrerflucht drohen. Wir klären, ob tatsächlich eine Meldepflicht bestand oder eine Verwechslung vorliegt.
§ 102 iVm § 134 KFG – Ungebührliche Lärmerregung im Straßenverkehr Anwalt
Auffällig laute Fahrweise, getunte Auspuffanlagen oder vermeidbarer Lärm können als Verwaltungsübertretung geahndet werden. Oft sind diese Bescheide angreifbar – etwa bei unklarer Beweislage oder Messung durch Hörwahrnehmung.
Mit Rechtsschutzversicherung meist ohne Kostenrisiko
Wenn Sie – oder eine im selben Haushalt lebende Person – über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, werden die Kosten für unsere anwaltliche Vertretung in der Regel vollständig übernommen.
Wir kümmern uns um alles:
- Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung
- Direktverrechnung ohne Aufwand für Sie
- Keine versteckten Kosten
Selbstverständlich klären wir die Kostenübernahme, bevor wir tätig werden. Sie wissen also von Anfang an, woran Sie sind.

Kanzlei für Verwaltungsstrafen in 1010 Wien
Verkerhrsstrafen bekämpfen lassen
Rechtsanwalt Dr. Stefan Heninger und sein erfahrenes Team vertreten Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
So einfach machen wir Ihnen die Abwehr Ihrer Verwaltungsstrafe
Ob Strafverfügung oder Bescheid – mit wenigen Schritten sind Sie auf dem sicheren Weg zu einer fundierten rechtlichen Einschätzung. Schnell, unkompliziert und ohne Kostenrisiko bei Rechtsschutzversicherung.

1. Rückruf anfordern oder anrufen

2. Bescheid hochladen oder übermitteln

3. Rechtsschutz klären lassen

4. Wir übernehmen die Vertretung
Wir helfen Ihnen rasch und unkompliziert
Kontaktieren Sie uns noch heute – wir prüfen Ihren Fall und setzen Ihre Rechte durch.
…oder füllen Sie das Formular aus
Nutzen Sie unser Formular für eine rasche Ersteinschätzung. Wir melden uns werktags innerhalb kürzester Zeit telefonisch bei Ihnen.
Wenn Sie Ihren Bescheid oder Ihre Strafverfügung bereits vorliegen haben, können Sie diesen gleich mitschicken – ein Foto oder Scan reicht aus.
Häufige Fragen zur Verwaltungsstrafe & Einspruch
Wie lange habe ich Zeit, um Einspruch gegen eine Verwaltungsstrafe zu erheben? Anwalt
In der Regel beträgt die Frist für einen Einspruch zwei Wochen ab Zustellung der Strafverfügung oder des Bescheids. Wir empfehlen, so schnell wie möglich Kontakt aufzunehmen – je früher, desto besser.
Welche Unterlagen sollte ich übermitteln? Anwalt
Idealerweise senden Sie uns den Strafbescheid, die Strafverfügung oder die Lenkererhebung – ein Scan oder Smartphone-Foto reicht aus. Wenn vorhanden, auch die Polizzen- oder Deckungsnummer Ihrer Rechtsschutzversicherung.
Was kostet die anwaltliche Vertretung? Anwalt
Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, entstehen in der Regel keine Kosten für Sie. Wir holen die Deckungszusage ein und rechnen direkt mit der Versicherung ab.
Wie geht es nach dem Rückruf weiter? Anwalt
Nach dem Rückruf prüfen wir Ihren Fall und besprechen mit Ihnen die nächsten Schritte. Bei guter Erfolgsaussicht übernehmen wir die Vertretung gegenüber der Behörde – rasch, professionell und zuverlässig.
Kann ich auch bei einer anonymen Strafverfügung Einspruch erheben? Anwalt
Bei einer anonymen Strafverfügung (z. B. bei Radarstrafen) ist kein Einspruch vorgesehen, solange keine Person als Lenker:in identifiziert wurde. Wenn Sie jedoch eine Lenkererhebung erhalten, kann sich daraus ein anfechtbarer Bescheid entwickeln – wir beraten Sie gerne dazu.
Lohnt sich ein Einspruch bei kleineren Strafen überhaupt? Anwalt
Ja – oft sind auch vermeintlich „kleine“ Strafen mit Vormerkungen oder Punkten verbunden. Zudem lassen sich Bescheide wegen Formfehlern, fehlender Beweise oder unzulässiger Begründung erfolgreich bekämpfen.
Ich habe die Strafe schon bezahlt – kann ich trotzdem noch etwas tun? Anwalt
In vielen Fällen ist mit der Zahlung ein Rechtsmittelverzicht verbunden. Dennoch kann es Ausnahmen geben, z. B. bei unklarer Rechtsbelehrung. Schicken Sie uns den Bescheid – wir prüfen, ob noch etwas möglich ist.
Wie schnell bekomme ich eine Rückmeldung von Ihnen? Anwalt
Wir bearbeiten Ihre Anfrage in der Regel noch am selben Werktag. In dringenden Fällen (Fristablauf in Kürze) erreichen Sie uns telefonisch unter +43 1 99 74 330.