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Familienrecht - Durchsetzung der Obsorge und des Kontaktrechts!

Das Kontaktrecht und die Obsorge zählen zu den sensibelsten Bereichen des Familienrechts. Trennungen und Scheidungen stellen Eltern wie Kinder vor große emotionale Herausforderungen und rechtliche Schwierigkeiten.

 

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Das Kontaktrecht (auch umgangssprachlich als Besuchsrecht bezeichnet ) regelt das Recht und die Pflicht, persönlichen Kontakt zum Kind zu haben. Im Vordergrund steht stets das Kindeswohl.

Die Obsorge umfasst grundsätzlich Pflege, Erziehung, gesetzliche Vertretung und Vermögensverwaltung des Kindes. Nach einer Trennung stellt sich in der Regel die Frage, ob die gemeinsame Obsorge aufrechterhalten werden kann oder eine alleinige Obsorge notwendig ist.

Top Anwalt im Familienrecht - Obsorge Kontaktrecht

Kanzlei Dr. Heninger

Obsorge und Kontaktrecht

Obsorge- und Kontaktrechtsverfahren sind für Eltern oft emotional belastend. Sie können ebenso weitreichende Folgen für das Verhältnis zu Ihrem Kind haben. Doch nicht jede Entscheidung des Gerichts ist  gerechtfertigt oder endgültig.
Wir prüfen Ihre Situation individuell und setzen uns dafür ein, dass Ihre elterlichen Rechte gewahrt bleiben und keine ungerechtfertigten Einschränkungen erfolgen.

Rasches rechtliches Handeln kann entscheidend sein. Dies insbesondere bei drohender Einschränkung des Kontaktrechts, bei Obsorgestreitigkeiten oder bei Maßnahmen, die das Kindeswohl angeblich gefährden sollen. Eine fundierte anwaltliche Vertretung kann nicht nur langwierige Verfahren vermeiden, sondern auch den Kontakt zu Ihrem Kind sichern.

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Kanzlei für Familienrecht in 1010 Wien

Hilfe bei Obsorge- und Kontaktrechtsstreitigkeiten

Rechtsanwalt Dr. Stefan Heninger und sein erfahrenes Team vertreten Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche – zum Wohle Ihres Kindes.

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    Häufige Fragen zum Kontaktrecht und zur Obsorge

    Was ist das Kontaktrecht?

    Eltern haben das Recht und die Pflicht, mit ihrem minderjährigen Kind persönlichen Kontakt zu pflegen. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen steht dieses Recht auch Großeltern und anderen nahestehenden Personen zu.
    Der Umfang des Kontaktrechts richtet sich nach dem Alter des Kindes und kann einvernehmlich oder gerichtlich festgelegt werden (§ 187 ABGB). Eine Vollstreckung nach der Exekutionsordnung ist ausgeschlossen; das Gericht ordnet bei Bedarf angemessene Zwangsmittel gemäß § 79 Abs 2 AußStrG an.

    Kann das Kontaktrecht entzogen werden?

    Ein vollständiger Entzug des Kontaktrechts ist nur in Ausnahmefällen möglich, wenn der Kontakt das Kindeswohl gefährdet. Häufiger kommt es zu Einschränkungen oder Auflagen, etwa begleitetem Kontakt. Ob eine Maßnahme gerechtfertigt ist, sollte stets rechtlich geprüft werden.

    Was umfasst die Obsorge?

    Die Obsorge umfasst Pflege und Erziehung, Vermögensverwaltung sowie die gesetzliche Vertretung des Kindes. Bei ehelichen Kindern steht sie beiden Eltern zu, bei unehelichen Kindern zunächst der Mutter; eine gemeinsame Obsorge kann vereinbart werden.
    Auch nach Trennung oder Scheidung soll die gemeinsame Obsorge mit festgelegtem hauptsächlichen Aufenthalt des Kindes bestehen bleiben, sofern keine andere Vereinbarung oder gerichtliche Entscheidung erfolgt.

    Was bedeutet gemeinsame Obsorge nach einer Trennung?

    Bei gemeinsamer Obsorge müssen wesentliche Entscheidungen – etwa zu Schule, medizinischer Behandlung oder Wohnort – gemeinsam getroffen werden. Alltägliche Entscheidungen trifft der betreuende Elternteil grundsätzlich allein.

    Wann wird die alleinige Obsorge zugesprochen?

    Die alleinige Obsorge kommt in Betracht, wenn eine gemeinsame Obsorge dem Kindeswohl widerspricht, etwa bei massiven Konflikten, Gewalt, Vernachlässigung oder fehlender Kommunikationsfähigkeit zwischen den Eltern.

    Können Obsorge oder Kontaktrecht nachträglich geändert werden?

    Ja. Ändern sich die Lebensumstände oder zeigt sich, dass eine bestehende Regelung dem Kindeswohl nicht mehr entspricht, kann eine Anpassung beantragt werden. Gerichte prüfen dabei stets die aktuelle Situation.

    Was kann man unternehmen, wenn der andere Elternteil den Kontakt verhindert?

    Wird das Kontaktrecht ohne rechtfertigenden Grund verweigert, bestehen rechtliche Möglichkeiten zur Durchsetzung – von gerichtlichen Anträgen bis hin zu Zwangsmaßnahmen. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung ist hier besonders wichtig.

    Spielt der Wille des Kindes eine Rolle?

    Ja. Abhängig vom Alter und der Reife des Kindes wird dessen Wunsch berücksichtigt. Er ist jedoch nicht allein ausschlaggebend, sondern Teil der umfassenden Kindeswohlprüfung.

    Benötige ich einen Anwalt für Kontaktrecht oder Obsorge?

    Eine anwaltliche Vertretung ist zwar nicht zwingend vorgeschrieben, aber dringend zu empfehlen. Gerade bei komplexen oder konfliktbeladenen Fällen kann professionelle rechtliche Unterstützung entscheidend sein, um Ihre Rechte zu sichern und Fehler zu vermeiden.

    Vertritt die Kanzlei auch Mandanten außerhalb von Wien?

    Ja. Ich vertrete Mandanten in Obsorge- und Kontaktrechtsverfahren vor den zuständigen Bezirksgerichten in allen Bundesländern.

    Welchen Vorteil bietet die Kanzlei Dr. Heninger?

    Unsere Kanzlei ist auf familienrechtliche Fragestellungen spezialisiert und verfügt über umfassende Erfahrung in Obsorge- und Kontaktrechtsverfahren. Wir legen besonderen Wert auf rechtlich klare Strategien, realistische Einschätzungen und lösungsorientiertes Vorgehen – stets mit Blick auf das Kindeswohl.

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