Anwalt für Fremdenrecht

Sie haben eine Rückkehrentscheidung bekommen?
Ihr Aufenthaltstitel wurde entzogen?
Ihnen droht eine Abschiebung?

Rückkehrentscheidung bekommen? Aufenthaltstitel entzogen? Abschiebung?

Wir helfen Ihnen sofort:
Vertrauen Sie auf rasche, kompetente Unterstützung im Fremdenrecht.

Illustration: Rasche & diskrete Bearbeitung

Rasche & diskrete Bearbeitung

Illustration: Vertretung durch erfahrene Wiener Anwaltskanzlei

Vertretung durch erfahrene Wiener Anwaltskanzlei

Illustration: Transparente Kosten

Transparente Kosten

Zögern Sie nicht bei der Bekämpfung einer Rückkehrentscheidung!

Eine Rückkehrentscheidung bedeutet noch nicht, dass Sie tatsächlich Österreich verlassen müssen. Sind der Behörde Fehler unterlaufen, kann man binnen 4 Wochen den Rückkehrbescheid beim Verwaltungsgericht anfechten!

Wir helfen bei überlanger Verfahrensdauer!

Schnelle Hilfe bei überlanger Verfahrensdauer:
Sie haben einen Antrag auf einen Aufenthaltstitel gestellt und sie haben seit über einem halben Jahr keine Entscheidung bekommen? Rufen Sie an! Mittels einer zielgerichteten Beschwerde können wir eine Entscheidung herbeiführen.

Vorwurf der Scheinehe?!

Sie haben einen Partner aus dem Ausland geheiratet und jetzt besteht der Verdacht einer Scheinehe? Wurde aufgrund der angeblichen Scheinehe bereits der Aufenthaltstitel Ihres Partners aberkannt? Dieser Bescheid kann binnen 4 Wochen bekämpft werden!

Gut zu wissen: 

Wir unterstützen rasch und durchsetzungsstark.

Selbstverständlich klären wir transparent über etwaige Kosten auf.  

Experten im Fremdenrecht

Rechtsanwaltskanzlei für Fremdenrecht in 1010 Wien

Ihre Experten für Fremdenrecht

Rückkehrentscheidung / Aufenthaltstitel entzogen / Abschiebung

Rechtsanwalt Dr. Stefan Heninger und sein erfahrenes Team vertreten Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche im Fremdenrecht.

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Rückkehrentscheidung / Aufenthaltstitel entzogen / Abschiebung

Wir helfen Ihnen rasch und unkompliziert

Kontaktieren Sie uns noch heute – wir prüfen Ihren Fall und setzen Ihre Rechte durch.

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    Sie können uns gleich Dokumente mitsenden (Schreiben, Bescheide etc...)

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    Ich habe eine Rückkehrentscheidung erhalten – was tun?

    Die Rückkehrentscheidung (Bescheid) ist bekämpfbar. Übermitteln Sie uns den Bescheid / Rückkehrentscheidung. Wir bekämpfen unverzüglich die Rückkehrentscheidung

    Was kann ich unternehmen, wenn mein Verfahren bereits sehr lange dauert?

    Wir unterstützen Sie auch bei langen Verfahrensdauern und tätigen die entsprechenden Eingaben und Anträge, um Ihr Verfahren rasch und positiv zu beenden.

    Mir wird eine Scheinehe vorgeworfen - was tun?

    Übermitteln Sie uns unverzüglich die Informationen. Sie sollte keine Angaben ohne anwaltliche Unterstützung tätigen.