Kündigung anfechten - Entlassung anfechten Wien

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Illustration: Rasche & diskrete Anfechtung Ihre Kündigung/Entlassung

Rasche & diskrete Anfechtung Ihre Kündigung/Entlassung

Illustration: Vertretung durch erfahrene Wiener Anwaltskanzlei

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Illustration: Kein Kostenrisiko mit Rechtsschutzversicherung

Kein Kostenrisiko mit Rechtsschutzversicherung

Seit Anfang 2025 für unsere Mandanten erkämpft:

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Zögern Sie nicht bei der Bekämpfung Ihrer Kündigung oder Entlassung!

Das österreichische Recht kennt zahlreiche „Schutzgründe“, die zur Unwirksamkeit oder Rechtswidrigkeit der Kündigung / Entlassung führen. Aber eine Kündigung muss schnell bekämpft werden – in der Regel haben Sie nur 14 Tage Zeit, um rechtlich dagegen vorzugehen. Danach ist es meist zu spät.

Als auf Arbeitsrecht und insbesondere Kündigungsanfechtung und Entlassungsanfechtung spezialisierte Kanzlei bekämpfen und fechten wir Ihre Kündigung / Entlassung an.

Nutzen Sie jetzt Ihre Chance – wir helfen Ihnen:

Sofort. Vertraulich. Kompetent.

Jetzt Kündigung / Entlassung bekämpfen

 

Gut zu wissen: 

Mit einer Rechtsschutzversicherung ist die Durchsetzung Ihrer Ansprüche in der Regel ohne Kostenrisiko möglich.

Wenn Sie oder eine mit Ihnen im Haushalt lebende Person über eine Rechtsschutzversicherung verfügt, werden die Kosten grundsätzlich von der Rechtsschutzversicherung übernommen. Selbstverständlich klären wir mit Ihrer Rechtsschutzversicherung die Kostenübernahme ab, bevor wir tätig werden.

Experten für Verwaltungsstrafen Verkehrsstrafen

Kanzlei für Arbeitsrecht in 1010 Wien

Ihre Experten für österreichisches Arbeitsrecht

Kündigung / Entlassung bekämpfen - anfechten

Rechtsanwalt Dr. Stefan Heninger und sein erfahrenes Team vertreten Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche im Arbeitsrecht.

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Kündigung oder Entlassung anfechten

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    Kündigung & Entlassung anfechten Wien

    Weitere Informationen und Wissenswertes rund um Kündigung und Entlassung in Österreich

    In Österreich gibt es klare arbeitsrechtliche Regelungen zum Thema Kündigung und Entlassung. Für betroffene Arbeitnehmer ist es oft nicht einfach zu erkennen, ob die Kündigung rechtlich korrekt erfolgte oder daher angefochten werden kann.

     

    Jetzt Kündigung / Entlassung bekämpfen

    FAQ - Kündigung und Entlassung

    FAQ - Hilfe bei Kündigung und Entlassung

    Ich wurde gekündigt – was soll ich machen?

    Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Bleiben Sie ruhig und holen Sie rasch rechtlichen Rat ein. In Österreich haben Sie in der Regel nur 14 Tage Zeit, eine Kündigung anzufechten. Ein spezialisierter Anwalt für Arbeitsrecht kann prüfen, ob die Kündigung unwirksam ist oder Ihnen eine Abfindung zusteht.

    Was tun bei Entlassung ohne Grund?

    Bei einer Entlassung muss ein triftiger Grund vorliegen. Gibt es keinen, oder ist er nicht belegbar, kann die Entlassung rechtswidrig sein. Lassen Sie sich rasch von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten – die Fristen sind kurz.

    Was ist der Unterschied zwischen Kündigung und Entlassung?

    Bei einer Kündigung von Arbeitnehmern müssen Kündigungsfristen und Kündigungstermine eingehalten werden. Eine Entlassung muss aus wichtigem Grund gerechtfertigt sein und rechtzeitig erfolgen.

    Wie lange habe ich Zeit, gegen eine Kündigung oder Entlassung vorzugehen?

    In der Regel nur 14 Tage ab Zugang der Kündigung oder Entlassung. Danach ist eine Anfechtung meist nicht mehr möglich. In Ausnahmefällen kann eine Kündigung oder Entlassung jedoch auch zu einem späteren Zeitpunkt bekämpft werden.

    Fristlose Kündigung (Entlassung) anfechten – ist das möglich?

    Ja, auch eine fristlose Kündigung (Entlassung) kann unter bestimmten Umständen angefochten werden – etwa wenn kein ausreichender Entlassungsgrund vorliegt oder die Formalitäten nicht eingehalten wurden. Rasches Handeln ist auch hier entscheidend!

    Was kostet ein Rechtsanwalt zur Anfechtung der Kündigung oder Entlassung?

    Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, übernimmt diese in den meisten Fällen die gesamten Kosten. Wir klären das gerne für Sie ab.

    Kündigung durch Arbeitgeber – zahlt die Rechtsschutzversicherung die Klage?

    In vielen Fällen übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten für die Anfechtung einer Kündigung. Wir klären für Sie kostenlos, ob Ihre Versicherung greift, und kümmern uns um die Deckungsanfrage.

    Welche Chancen habe ich, gegen eine Kündigung vorzugehen?

    Das hängt vom Einzelfall ab. Häufig sind Kündigungen oder Entlassungen formell oder inhaltlich fehlerhaft – dann bestehen gute Chancen auf Wiedereinstellung oder Abfindung (Geld). Durch unsere Spezialisierung können wir eine Hohe Erfolgsquote aufweisen.

    Was passiert, wenn ich nichts gegen die Kündigung oder Entlassung unternehme?

    Wenn Sie die Frist zur Anfechtung - meistens 14 Tage - verstreichen lassen, gilt die Kündigung oder Entlassung in der Regel als wirksam – auch wenn sie rechtlich fehlerhaft war. Eine nachträgliche Anfechtung (außerhalb der 14-Tage-Frist) ist bei Vorliegen besonderer Gründe möglich. Wir beraten Sie gerne.

    Welche Unterlagen muss ich überreichen?

    Idealerweise schicken Sie uns Ihre Kündigungs- oder Entlassungsunterlagen, Ihren Arbeitsvertrag und eventuelle E-Mails oder Gesprächsprotokolle zum Vorfall. Je mehr Informationen wir haben, desto besser können wir Ihren Fall einschätzen.

    Bekomme ich eine Abfindung (Geld), wenn ich gegen die Kündigung vorgehe?

    In vielen Fällen endet eine erfolgreiche Anfechtung in einem Vergleich. Der Arbeitgeber bezahlt Ihnen eine Abfindung (Geld).

    Arbeitsrechtliche Hilfe bei Kündigung – wo bekomme ich sie?

    Unsere Kanzlei in 1919 Wien ist auf Arbeitsrecht spezialisiert. Wir bieten rasche Unterstützung bei Kündigung und Entlassung – inklusive Prüfung der Erfolgschancen und Kommunikation mit Arbeitgeber und Versicherung.

    Kündigung und Entlassung

    Rechtsprechung

    Arbeitsrecht: Entlassung / Kündigung – Verhalten im Krankenstand als Entlassungsgrund – Arbeitnehmer wird entlassen, weil er im Krankenstand eine nächtliche Feier besuchte

    Der Kläger befand sich auf Grund einer diagnostizierten Depression in Krankenstand. Wie allgemein bekannt ist, müssen sich krankgeschriebene Personen so verhalten, dass ihre Arbeitsfähigkeit rasch wiederhergestellt wird. Im gegenständlichen Sachverhalt begab sich der Kläger jedoch zu einer nächtlichen Feier eines Motorradclubs. Der Dienstgeber sprach sodann die Entlassung aus. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte zu klären, ob die Teilnahme an der Feier (während Krankenstand) eine Entlassung rechtfertigt.

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    Arbeitsrecht: Entlassung / Kündigung – Urlaubsreise im Krankenstand

    Die Vorfreude auf den Urlaub war groß. Plötzlich erkrankt jedoch die Mitarbeiterin. Dennoch tritt die Mitarbeiterin ihre Urlaubsreise an. Der Dienstgeber sprach sodann die Entlassung aus. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte zu klären, ob die Urlaubsreise im Krankenstand eine Entlassung rechtfertigt.

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    Arbeitsrecht: Kündigung – Zur Glaubhaftmachung der verpönten Motive bei einer Kündigungsanfechtung

    Verpöntes Motiv und Sozialwidrigkeit. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte insbesondere zu klären, in welcher "Intensität" die verpönten Motive im Zuge einer Kündigungsanfechtungsklage vom gekündigten Dienstnehmer glaubhaft zu machen sind.

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    Arbeitsrecht: Kündigung im Krankenstand – Langer Krankenstand als Kündigungsgrund

    Langer Krankenstand als Kündigungsgrund und Sozialwidrigkeit. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte zu beurteilen, ob ein langer Krankenstand eine Kündigung rechtfertigt. Insbesondere war zu klären, ob es sich bei einem langen Krankenstand um einen personenbezogenen Kündigungsgrund handelt.

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    Arbeitsrecht: Rechtfertigt eine strafbare Handlung eines Dienstnehmers eine Entlassung?

    Arbeitgeber sehen sich immer wieder mit dem Verdacht einer strafbaren Handlung eines Dienstnehmers konfrontiert. Derartiges stellt Unternehmen vor eine große Herausforderung. Wie sollen Sie auf den Verdacht reagieren? Soll eine Entlassung ausgesprochen werden? Welche Kriterien sind hierbei zu beachten? Wir helfen und unterstützen Sie!

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    Arbeitsrecht: Kündigung – Greift der Kündigungsschutz auch bei Tätigkeit in einem internationalen Betrieb?

    Bei Dienstgebern handelt es sich immer öfters um international tätige Unternehmen. Diese Unternehmen unterhalten in verschiedenen Ländern Niederlassungen. Fraglich ist in derartigen Konstellationen regelmäßig, ob für die jeweiligen Mitarbeiter der österreichische "Kündigungsschutz" des ArbVG greift. Voraussetzung ist stets das Vorhandensein eines in Österreich gelegenen Betriebs. Mit dieser Frage hatte sich nun auch der Oberste Gerichtshof (OGH) zu befassen.

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