Kündigung Entlassung Anwalt Wien

Arbeitsrecht: Kündigung und Entlassung: Rechte, Fristen und Möglichkeiten zur Anfechtung der Kündigung bzw Entlassung

Dr. Stefan Heninger - Rechtsanwaltskanzlei für Arbeitsrecht in 1010 Wien - wir definieren Arbeitsrecht neu

Sie wurden gekündigt oder entlassen? Erfahren Sie hier Ihre Rechte & Fristen in Österreich. Wir unterstützen Sie bei bei Anfechtung und beim Erhalt einer Abfindung

Rasche anwaltliche Hilfe bei Kündigung und Entlassung

Als auf Arbeitsrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei, bieten wir umfassende Beratung und Vertretung in allen Fragen die das Arbeitsverhältnis betreffen.

Ob es um die Prüfung von Kündigungen, die Anfechtung einer Kündigung oder Entlassung oder die Gestaltung und Überprüfung von Arbeitsverträgen geht.

Wir unterstützen Sie mit maßgeschneiderten Lösungen und – sollte es erforderlich sein – einer engagierten Vertretung vor Gericht.

Wurden Sie gekündigt oder entlassen? Kontaktieren Sie und unverzüglich. Wir bekämpfen die Kündigung / Entlassung bzw betreiben rasch eine Entschädigung (Kündigungsentschädigung) für Sie.

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Wurden Sie gekündigt oder entlassen? Kontaktieren Sie uns noch heute, um Ihre Ansprüche bei einer Kündigung oder Entlassung rechtlich prüfen zu lassen. Wir klären Ihr rechtliches Anliegen professionell und zuverlässig. Gemeinsam finden wir die beste Lösung und bekämpfen die Kündigung bzw die Entlassung.

Beendigung des Arbeitsverhältnisses / Dienstverhältnisses

Wir unterstützen Sie insbesondere zu den folgenden arbeitsrechtlichen Themen im Zusammenhang mit der Beendigung der Beschäftigung

Kündigung durch den Arbeitgeber

Arbeitsrecht: Kündigung durch den Arbeitgeber

Die Kündigung kann schriftlich oder mündlich erfolgen. Aus Beweisgründen sollte die Kündigung durch den Arbeitgeber jedoch schriftlich erfolgen.

Eine Kündigung durch den Arbeitgeber kann auch während eines Krankenstandes ausgesprochen werden.

Arbeitnehmer können in weiterer Folge die Kündigung anfechten und/oder auf Feststellung des aufrechten Dienstverhältnisses klagen. In diesem Zusammenhang sind jedoch die Fristen zur Klagserhebung zu beachten.

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Kündigung durch den Arbeitnehmer

Arbeitsrecht: Kündigung durch den Arbeitnehmer

Die Kündigung durch den Arbeitnehmer beendet das Arbeitsverhältnis. Die Kündigung durch den Arbeitnehmer kann schriftlich oder mündlich erfolgen. Die Kündigung durch den Arbeitnehmer muss dem Arbeitgeber jedoch zugehen und die gesetzlichen Fristen wahren. Der Arbeitgeber muss der Kündigung nicht zustimmen.

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Entlassung

Arbeitsrecht: Entlassung

Eine Entlassung ist die sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Ar­beit­geber. Die Entlassung muss unverzüglich erfolgen. Es bestehen keine besonderen Formvorschriften.

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Vorzeitiger Austritt

Einvernehmliche Auflösung

Arbeitsrecht: Einvernehmliche Auflösung

Bei einer einvernehmlichen Auflösung des Dienstverhältnisses einigen sich der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer darauf, das Dienstverhältnis / Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu beenden.

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Kündigungsfrist

Die Kündigungsfrist beschreibt die Zeitspanne zwischen dem Ausspruch der Kündigung und dem tatsächlichen Ende des Arbeitsverhältnisses (dem Kündigungstermin). Die gesetzlichen Regeln bzw Fristen für die Kündigungstermine sind für Angestellte und Arbeiter grundsätzlich gleich. Es bestehen jedoch Ausnahmen die jeweils im Einzelnen geprüft werden müssen.

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Rasche Hilfe bei Kündigung / Entlassung

Sie wurden gekündigt oder entlassen? Rasche anwaltliche Hilfe bei Kündigung und Entlassung!

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Hilfe bei Kündigung und Entlassung - Wir setzen Ihre Ansprüche durch

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Hilfe bei Kündigung und Entlassung - Wir setzen Ihre Ansprüche durch

Allgemeines zum Arbeitsverhältnis, Kündigung und Entlassung

Allgemeines

Da es sich beim Arbeitsverhältnis um ein Dauerschuldverhältnis handelt, bestehen im österreichischen Recht verschiedene Beendigungsmöglichkeiten. Neben Beispielen wie der einvernehmlichen Lösung oder dem Rücktritt vom Arbeitsvertrag, gibt es zwei wesentliche Formen der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Die Kündigung und die Entlassung. Sie spielen in der arbeitsrechtlichen Praxis nicht nur eine entscheidende Rolle, sondern gehen mit zahlreichen Konsequenzen für die Vertragsparteien einher Beide Formen unterliegen speziellen gesetzlichen Regelungen, die sowohl den Arbeitgeber als auch den Arbeitnehmer schützen sollen.

Beendigungsformen

Diese arbeitsrechtlichen Beendigungsformen können erhebliche Auswirkungen auf das Leben der Beteiligten haben. Für Arbeitnehmer kann der Verlust des Arbeitsplatzes existenzielle Unsicherheiten und finanzielle Einbußen bedeuten, während Arbeitgeber durch unrechtmäßige Kündigungen oder Entlassungen rechtliche und wirtschaftliche Konsequenzen zu tragen haben. Angesichts der potenziell weitreichenden Folgen ist eine sorgfältige rechtliche Prüfung häufig sinnvoll, um die Rechte der Beteiligten zu wahren und möglichen Streitigkeiten vorzubeugen.

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Als Rechtsanwaltskanzlei die auf Arbeitsrecht spezialisiert ist, bieten wir umfassende Beratung und Vertretung in allen Fragen rund um das Arbeitsverhältnis.

Ob es um die Prüfung von Kündigungen, die Anfechtung einer Kündigung oder Entlassung oder die Gestaltung und Überprüfung von Arbeitsverträgen geht.

Wir unterstützen unserer Mandanten mit maßgeschneiderten Lösungen und – sollte es erforderlich sein – einer engagierten Vertretung vor Gericht.

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Kündigung

Definition und Fristen

Die Kündigung ist eine einseitige, empfangsbedürftige Erklärung, durch die das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung einer Kündigungsfrist beendet wird. Sie kann formfrei abgegeben werden und bedarf keiner Begründung.

Seit dem 1. Jänner 2021 gelten für Angestellte und Arbeiter die selben Kündigungsregeln, auch wenn sie in unterschiedlichen Rechtsquellen geregelt sind. Vor der Harmonisierung konnten die Kündigungsfristen je nach rechtlicher Grundlage stark variieren – von einem Tag bis mehreren Wochen.

 

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Kündigung durch den Arbeitgeber

Nunmehr gelten für alle Arbeitnehmer, also sowohl für Arbeiter (§ 1159 ABGB) als auch Angestellte (§ 20 AngG), einheitliche Kündigungsfristen bei der Arbeitgeberkündigung:

  • 6 Wochen in den ersten zwei Arbeitsjahren
  • 2 Monate ab dem dritten Arbeitsjahr
  • 3 Monate ab dem sechsten Arbeitsjahr
  • 4 Monate ab dem 16. Arbeitsjahr
  • 5 Monate ab dem 26. Arbeitsjahr

Zusätzlich zu den Kündigungsfristen für Arbeiter und Angestellte wurden auch die Kündigungstermine angepasst. Laut den aktualisierten gesetzlichen Bestimmungen endet ein Arbeitsverhältnis bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber nun zum Ende eines Quartals. Dies gewährleistet, dass der Arbeitgeber vier festgelegte Termine für die Kündigung zur Verfügung hat: den 31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember.

Es besteht jedoch die Möglichkeit, weiter Kündigungstermine festzulegen: den 15. Und den letzten Tag eines Kalendermonats, was die Zahl der Beendigungstermine deutlich erweitert.

Für den Fall einer zeitwidrigen/terminwidrigen Kündigung (Nichteinhaltung von Fristen oder Terminen), besteht ein Anspruch auf Schadenersatz. Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf die sogenannte Kündigungsentschädigung, welches sich nach dem Gehalt bemisst, welches der Arbeitnehmer erhalten hätte, wäre das Arbeitsverhältnis nicht vorzeitig beendet worden.

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Kündigung durch den Arbeitnehmer

Arbeitnehmer haben grundsätzlich eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende des Kalendermonats. Diese Frist kann unter bestimmten Bedingungen sowohl für Arbeiter als auch für Angestellte verlängert werden. Dabei sind jedoch zwei wesentliche Einschränkungen zu beachten: Erstens darf die verlängerte Kündigungsfrist sechs Monate nicht überschreiten, und zweitens dürfen die Bedingungen für den Arbeitnehmer nicht ungünstiger sein als die für den Arbeitgeber geltenden. Gemäß dem Günstigkeitsprinzip kann für den Arbeitnehmer eine kürzere Kündigungsfrist als gesetzlich vorgesehen vereinbart werden, nicht jedoch für den Arbeitgeber.

Vorzeitige Lösung aus wichtigem Grund: Entlassung und Austritt

Entlassung

Hilfe bei Kündigung / Entlassung Anwalt 1010 WienEntlassung

Die Entlassung ist eine fristlose Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber aus wichtigem Grund (Beispiele finden sich in meinem Blog). Ein solcher Grund liegt vor, wenn dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zugemutet werden kann, beispielsweise bei Diebstahl, grober Pflichtverletzung, Vertrauensbruch oder auch Arbeitsunfähigkeit. Die Entlassungsgründe sind für Angestellte beispielhaft in § 27 AngG und für Arbeiter abschließend in § 82 GewO 1859 angeführt.

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Austritt

Austritt

Ebenfalls hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, bei Vorliegen wichtiger Gründe, das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zum sofortigen Ende zu bringen. Ein wichtiger Grund wäre es zB, wenn der Arbeitnehmer die Arbeitsleistung nicht ohne Schaden für seine Gesundheit fortsetzen kann, oder wenn der Arbeitgeber das Entgelt vorenthält oder ungebührlich schmälert. § 26 des AngG enthält wiederum eine beispielhafte Aufzählung der Austrittsgründe, wohingegen es sich bei den Austrittsgründen der Arbeiter in § 82a GewO 1859 um eine abschließende Liste handelt.

 

Kanzlei 1010 Wien für Arbeitsrecht Zivilrecht Versicherungsrecht Dr. Heninger

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Bekämpfung / Anfechtung einer Kündigung und Entlassung

Wir bekämpfen Ihre Kündigung / Entlassung

Sowohl bei der Kündigung als auch der Entlassung gibt es verschiedene Möglichkeiten gegen die Beendigungen des Dienstverhältnisses / Arbeitsverhältnisses vorzugehen. So kann eine Kündigung etwa wegen Sozialwidrigkeit oder aufgrund eines verpönten Motivs angefochten werden. Ebenfalls besteht unter gewissen Voraussetzungen, wie dem Vorliegen eines Betriebsrates, die Möglichkeit, einen Sozialvergleich anzustreben.

Auch die Entlassung bietet die Möglichkeit der Anfechtung aufgrund einer Sozialwidrigkeit oder bei Vorliegen eines verpönten Motivs. Hierbei muss jedoch beachtet werden, dass kein wichtiger Grund für die Entlassung vorliegen darf, da bei einer gerechtfertigten Entlassung keine Anfechtung möglich ist.

Weiters gibt es bestimmte Gruppen, die in den Genuss eines besonderen Kündigungs- und Entlassungsschutzes kommen, wie etwa werdende Mütter oder Belegschaftsvertreter.

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Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie unsere Kanzlei. Wir bekämpfen die Kündigung / Entlassung rasch und unkompliziert.

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Das Wichtigste in Kürze - FAQ Kündigung / Entlassung

Ich wurde gekündigt/entlassen - Was mache ich jetzt?

Behalten Sie einen kühlen Kopf und unterschreiben Sie nichts. Lassen Sie sich nicht zu unüberlegten Handlungen hinreißen. Kontaktieren Sie uns!

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Was kann ich gegen eine Kündigung / Entlassung machen?

Sie können die Kündigung bzw die Entlassung aus gewissen Gründen bekämpfen (anfechten). Als Beispiele können die Sozialwidrigkeit der Kündigung / Entlassung sowie die Motivwidrigkeit genannt werden.

Wir unterstützen Sie. Kontaktieren Sie uns!

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Wie lange habe ich Zeit eine Kündigung / Entlassung zu bekämpfen?

Grundsätzlich beträgt die Frist zur Bekämpfung / Anfechtung der Kündigung 14 Tage. Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie unsere Kanzlei. Wir unterstützen Sie rasch und unkompliziert.

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Wie kann ich gegen eine Kündigung / Entlassung vorgehen?

Sie können die Kündigung / Entlassung auf Grund gesetzlicher "Schutzbestimmungen" anfechten. Die Grundlagen finden Sie in §§ 105 und 106 ArbVG. Wir unterstützen Sie und bekämpfen die Kündigung / Entlassung.

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Was kostet die Bekämpfung einer Kündigung / Entlassung?

Sollten Sie oder eine mit Ihnen im Haushalt lebende Person über eine Rechtschutzversicherung verfügt, werden die Kosten grundsätzlich von der Rechtschutzversicherung übernommen. Selbstverständlich klären wir mit Ihrer Rechtsschutzversicherung die Kostenübernahme ab, bevor wir tätig werden. Sollte keine Rechtschutzversicherung bestehen, werden wir Ihnen vorab die Kosten kommunizieren, zumal die Kosten stets vom Umfang und Aufwand der Bearbeitung abhängig sind. Wir werden vorab sämtliche Kosten mit Ihnen erörtern.

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Wie läuft die Bekämpfung / Anfechtung einer Kündigung oder Entlassung ab?

Wir leiten sämtliche Schritte für Sie ein und sind bemüht Ihren eigenen Aufwand so gering wie möglich zu halten. Selbstverständlich schreiten wir auch vor Gericht für Sie ein und bereiten Sie individuell und effektiv vor.

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Rechtsanwaltskanzlei Dr. Stefan Heninger - Experten im Arbeitsrecht

Beispiele aus der Rechtsprechung zur Kündigung / Entlassung

Arbeitsrecht: Entlassung nach versuchter Aufnahme eines fremden Gesprächs

Die Frage, ob eine Handlung als Entlassungsgrund gilt, beschäftigt oft die österreichischen Gerichte. In einer kürzlich ergangenen Entscheidung hat sich der Oberste Gerichtshof (OGH) damit auseinandergesetzt, ob der Versuch, ein fremdes Gespräch heimlich aufzunehmen, eine solche Grundlage darstellen kann.

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Arbeitsrecht: Dauernde Dienstverhinderung vs. Wiedereingliederungsteilzeit – Grenzen und Zulässigkeit der Beendigung des Dienstverhältnisses

Erkrankungen und damit einhergehende Dienstverhinderungen sind in der Arbeitswelt nicht ungewöhnlich. Rechtliche "Probleme" können sich jedoch bei einer vereinbarten Wiedereingliederungsteilzeit und einer dauernden Dienstverhinderung ergeben, wie die nachfolgende Entscheidung des OGH zeigt. Insbesondere war fraglich, ob die Vereinbarung einer Wiedereingliederungsteilzeit eine Fortsetzungsvereinbarung im Sinne das § 24 Abs 9 VBG 1948 darstellt.

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Arbeitsrecht: Entlassung weil zu viel gearbeitet – Arbeitnehmer wird entlassen weil er regelmäßig am Samstag arbeitete

Unzufriedenheiten am Arbeitsplatz führen häufig zur Beendigung des Dienstverhältnisses (Kündigung). Beim Vorliegen massiver Gründe - die die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers unzumutbar machen - sprechen Arbeitgeber in der Regel die Entlassung aus. Im gegenständlichen Fall hatte der Oberste Gerichtshof (OGH) zu klären, ob auch ein Zuviel an Arbeit zur Entlassung führen kann.

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Arbeitsrecht: Entlassung / Kündigung – Verhalten im Krankenstand als Entlassungsgrund – Arbeitnehmer wird entlassen, weil er im Krankenstand eine nächtliche Feier besuchte

Der Kläger befand sich auf Grund einer diagnostizierten Depression in Krankenstand. Wie allgemein bekannt ist, müssen sich krankgeschriebene Personen so verhalten, dass ihre Arbeitsfähigkeit rasch wiederhergestellt wird. Im gegenständlichen Sachverhalt begab sich der Kläger jedoch zu einer nächtlichen Feier eines Motorradclubs. Der Dienstgeber sprach sodann die Entlassung aus. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte zu klären, ob die Teilnahme an der Feier (während Krankenstand) eine Entlassung rechtfertigt.

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Arbeitsrecht: Entlassung / Kündigung – Urlaubsreise im Krankenstand

Die Vorfreude auf den Urlaub war groß. Plötzlich erkrankt jedoch die Mitarbeiterin. Dennoch tritt die Mitarbeiterin ihre Urlaubsreise an. Der Dienstgeber sprach sodann die Entlassung aus. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte zu klären, ob die Urlaubsreise im Krankenstand eine Entlassung rechtfertigt.

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Arbeitsrecht: Kündigung – Zur Glaubhaftmachung der verpönten Motive bei einer Kündigungsanfechtung

Verpöntes Motiv und Sozialwidrigkeit. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte insbesondere zu klären, in welcher "Intensität" die verpönten Motive im Zuge einer Kündigungsanfechtungsklage vom gekündigten Dienstnehmer glaubhaft zu machen sind.

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Arbeitsrecht: Kündigung im Krankenstand – Langer Krankenstand als Kündigungsgrund

Langer Krankenstand als Kündigungsgrund und Sozialwidrigkeit. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte zu beurteilen, ob ein langer Krankenstand eine Kündigung rechtfertigt. Insbesondere war zu klären, ob es sich bei einem langen Krankenstand um einen personenbezogenen Kündigungsgrund handelt.

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Stefan Heninger Anwalt

Fazit

Dr. Stefan Heninger - Rechtsanwaltskanzlei für Kündigungen und Entlassungen in 1010 Wien

Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses in Österreich unterliegt klaren gesetzlichen Regelungen, die sowohl dem Schutz des Arbeitnehmers als auch dem fairen Umgang seitens des Arbeitgebers dienen. Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, sich gegen unrechtmäßige Kündigungen und Entlassungen zur Wehr zu setzen, indem Sie die entsprechenden rechtlichen Schritte einleiten.

Informieren Sie sich frühzeitig! Hierbei unterstütze wir Sie schnell und unkompliziert. Mit unserer arbeitsrechtlichen Expertise stehen wir Ihnen zur Seite, um sicherzustellen, dass Ihre Rechte gewahrt und Ihre Interessen bestmöglich vertreten werden. Fragen Sie noch heute unverbindlich an und lassen Sie uns gemeinsam die bestmögliche Lösung für Ihre Situation finden.

Kontaktieren Sie uns noch heute – wir prüfen Ihren Fall und setzen Ihre Rechte durch.

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