Arbeitsrecht: Ausbildungskostenrückersatz bei nicht erfolgreich absolvierter Weiterbildung
OGH 8 ObA 82/23a
Ausbildungsmaßnahmen sind für viele Unternehmen eine wichtige Maßnahme, um die Qualifikation ihrer Mitarbeiter zu erhöhen. In diesem Zusammenhang stellt sich in der Praxis jedoch immer wieder die Frage, ob der Arbeitgeber die Ausbildungskosten vom Arbeitnehmer zurückverlangen kann, wenn der angestrebte Abschluss nicht erreicht wird.