
Arbeitsrecht: Kündigung – Der Kündigungsverzicht bei einem Sozialplan
OGH 9 ObA9/21w
In Sozialplänen finden sich regelmäßig Regelungen, die die Leistung einer freiwilligen Abfindung (aus dem Sozialplan) vom Verzicht der Anfechtung der Kündigung bei Gericht durch den Arbeitnehmer abhängig machen. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte sich mit der Frage zu befassen.