
Arbeitsrecht: Entlassung / Kündigung – Verhalten im Krankenstand als Entlassungsgrund – Arbeitnehmer wird entlassen, weil er im Krankenstand eine nächtliche Feier besuchte
OGH 9 ObA 67/23b
Der Kläger befand sich auf Grund einer diagnostizierten Depression in Krankenstand. Wie allgemein bekannt ist, müssen sich krankgeschriebene Personen so verhalten, dass ihre Arbeitsfähigkeit rasch wiederhergestellt wird. Im gegenständlichen Sachverhalt begab sich der Kläger jedoch zu einer nächtlichen Feier eines Motorradclubs. Der Dienstgeber sprach sodann die Entlassung aus. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte zu klären, ob die Teilnahme an der Feier (während Krankenstand) eine Entlassung rechtfertigt.