Versicherungsrecht: Zur Verfassungskonformität des § 12 Abs 3 VersVG
OGH 7 Ob 110/25i
Versicherungsstreitigkeiten sind oft komplex. Nicht selten endet ein Streit darüber vor Gericht. Besonders brisant wird es, wenn der Versicherer eine qualifizierte Ablehnung übermittelte und der Versicherungsnehmer die Frist zur Klagsführung (§ 12 VersVG) nicht wahrt. Nunmehr werden in diesem Zusammenhang verfassungsrechtliche Bedenken laut.