Arbeitsrecht: Sozialplan OGH 9 ObA 44/25y Wenn ein Unternehmen Stellen abbaut, soll ein Sozialplan die Folgen für die betroffenen Mitarbeiter abmildern. Doch was passiert, wenn mehr Mitarbeiter abgebaut werden, als ursprünglich angedacht?
Arbeitsrecht: Kündigung – Der Kündigungsverzicht bei einem Sozialplan OGH 9 ObA9/21w In Sozialplänen finden sich regelmäßig Regelungen, die die Leistung einer freiwilligen Abfindung (aus dem Sozialplan) vom Verzicht der Anfechtung der Kündigung bei Gericht durch den Arbeitnehmer abhängig machen. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte sich mit der Frage zu befassen.