Verstoß gegen das Arzneiwareneinfuhrgesetz (AWEG) - Wir helfen!
Ihnen wird ein Verstoß gegen das Arzneiwareneinfuhrgesetz (AWEG) zur Last gelegt?
Die Einfuhr von Arzneimitteln nach Österreich unterliegt strengen gesetzlichen Vorschriften. Das Arzneiwareneinfuhrgesetz (AWEG) regelt, welche Medikamente importiert werden dürfen und welche Genehmigungen erforderlich sind. Verstöße können zu hohen Verwaltungsstrafen und Beschlagnahmungen führen. Wir prüfen Ihren Fall rasch und übernehmen die Vertretung gegenüber der Behörde.
Mit Rechtsschutzversicherung in der Regel kostenlos.
Rasche Ersteinschätzung Ihres Falls
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Jahrelange Erfahrung im Verwaltungsstrafrecht
Klärung der Kostenübernahme mit Ihrer Rechtsschutzversicherung
Ihnen wird ein Verstoß gegen das Arzneiwareneinfuhrgesetz (AWEG) vorgeworfen?
Jetzt rasch handeln.
Ob Bescheid oder Aufforderung zur Rechtfertigung: Viele angelastete Verstoße gegen das Arzneiwareneinfuhrgesetz (AWEG) lassen sich erfolgreich anfechten. Doch die Fristbeträgt oft nur 2 Wochen. Je schneller Sie reagieren, desto besser sind Ihre Chancen.
Wir unterstützen Sie sofort:
- Prüfung der Strafe auf inhaltliche und formale Fehler
- Erste Einschätzung durch erfahrenen Rechtsanwalt
- Vertretung gegenüber der Behörde
Strafbescheid oder Aufforderung zur Rechtfertigung griffbereit? Nutzen Sie unser Formular, um ihn direkt hochzuladen – wir sehen uns die Sache umgehend an.
Kanzlei Dr. Heninger
Verstöße gegen das Arzneiwareneinfuhrgesetz (AWEG) – und wie wir Sie dagegen verteidigen
Verstöße gegen das Arzneiwareneinfuhrgesetz (AWEG) können teuer werden und können zu weiteren Konsequenzen führen. Doch nicht jede Strafe ist gerechtfertigt.
Wir prüfen Ihren Bescheid individuell und setzen uns dafür ein, dass Ihnen kein unrechtmäßiger Nachteil entsteht.
Wichtig: Die Bekämpfung der behaupteten Verletzung des Arzneiwareneinfuhrgesetz (AWEG) kann nicht nur Geld sparen, sondern Sie auch vor weiteren Nachteilen schützen!
Darf ich Medikamente aus dem Ausland nach Österreich einführen? Anwalt
Ja, die Einfuhr ist grundsätzlich möglich, aber nur unter bestimmten Bedingungen. Die gesetzlichen Voraussetzungen müssen eingehalten werden.
Welche Genehmigungen benötige ich für die Arzneimittel-Einfuhr? Anwalt
Grundsätzlich ist eine Einfuhrbescheinigung oder eine Meldung beim BASG erforderlich.
Sind alle Arzneimittel von der Einfuhrgenehmigung betroffen? Anwalt
Es ist stets das konkrete "Mittel" zu prüfen. Entscheidend sind die "Inhaltsstoffe".
Welche Strafen drohen bei illegaler Arzneimittel-Einfuhr? Anwalt
Bei Verstößen droht die Beschlagnahmung der Medikamente durch den Zoll sowie Verwaltungsstrafen von mehreren Tausend Euro pro Verstoß.
Mit Rechtsschutzversicherung meist ohne Kostenrisiko
Wenn Sie – oder eine im selben Haushalt lebende Person – über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, werden die Kosten für unsere anwaltliche Vertretung in der Regel vollständig übernommen.
Wir kümmern uns um alles:
- Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung
- Direktverrechnung ohne Aufwand für Sie
- Keine versteckten Kosten
Selbstverständlich klären wir die Kostenübernahme, bevor wir tätig werden. Sie wissen also von Anfang an, woran Sie sind.
Kanzlei für Verstöße gegen das Arzneiwareneinfuhrgesetz (AWEG) in 1010 Wien
Verstöße gegen das Arzneiwareneinfuhrgesetz (AWEG) bekämpfen lassen
Rechtsanwalt Dr. Stefan Heninger und sein erfahrenes Team vertreten Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
So einfach machen wir Ihnen die Abwehr Ihrer Verwaltungsstrafe / Verwaltungsübertretung
Ob Strafverfügung oder Bescheid – mit wenigen Schritten sind Sie auf dem sicheren Weg zu einer fundierten rechtlichen Einschätzung. Schnell, unkompliziert und ohne Kostenrisiko bei Rechtsschutzversicherung.
1. Rückruf anfordern oder anrufen
2. Bescheid hochladen oder übermitteln
3. Rechtsschutz klären lassen
4. Wir übernehmen die Vertretung
Wir helfen Ihnen rasch und unkompliziert
Kontaktieren Sie uns noch heute – wir prüfen Ihren Fall und setzen Ihre Rechte durch.
…oder füllen Sie das Formular aus
Nutzen Sie unser Formular für eine rasche Ersteinschätzung. Wir melden uns werktags innerhalb kürzester Zeit telefonisch bei Ihnen.
Wenn Sie Ihren Bescheid oder Ihre Strafverfügung bereits vorliegen haben, können Sie diesen gleich mitschicken – ein Foto oder Scan reicht aus.
Häufige Fragen bei Verstößen gegen das Arzneiwareneinfuhrgesetz (AWEG)
FAQ
Wie lange habe ich Zeit, um den Vorwurf eines Verstoßes zu bekämpfen? Anwalt
In der Regel beträgt die Frist für eine Stellungnahme zwei Wochen ab Zustellung der Strafverfügung. Die Frist zur Bekämpfung des des Bescheids beträgt 4 Wochen. Wir empfehlen, so schnell wie möglich Kontakt aufzunehmen – je früher, desto besser.
Welche Unterlagen sollte ich übermitteln? Anwalt
Idealerweise senden Sie uns den Strafbescheid, die Strafverfügung oder die Aufforderung zur Rechtfertigung – ein Scan oder Smartphone-Foto reicht aus. Wenn vorhanden, auch die Polizzen- oder Deckungsnummer Ihrer Rechtsschutzversicherung. Im Anschluss bekämpfen wir den behaupteten Verstoß des Arzneiwareneinfuhrgesetzes.
Was kostet die anwaltliche Vertretung? Anwalt
Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, entstehen in der Regel keine Kosten für Sie. Wir holen die Deckungszusage ein und rechnen direkt mit der Rechtsschutzversicherung ab.
Wie geht es nach dem Rückruf weiter? Anwalt
Nach dem Rückruf prüfen wir Ihren Fall (Arzneiwareneinfuhr) und besprechen mit Ihnen die nächsten Schritte. Bei guter Erfolgsaussicht übernehmen wir die Vertretung gegenüber der Behörde – rasch, professionell und zuverlässig.
Lohnt sich die Bekämpfung eines Verstoßes gegen das Arzneiwareneinfuhrgesetz (AWEG) ? Anwalt
Ja – oft sind auch vermeintlich „kleine“ Strafen mit Vormerkungen oder Punkten verbunden. Zudem lassen sich Bescheide wegen Formfehlern, fehlender Beweise oder unzulässiger Begründung erfolgreich bekämpfen.
Wie schnell bekomme ich eine Rückmeldung von der Kanzlei Heninger? Anwalt
Wir bearbeiten Ihre Anfrage in der Regel noch am selben Werktag. In dringenden Fällen (Fristablauf in Kürze) erreichen Sie uns telefonisch unter +43 1 99 74 330.
Kann mir die Kanzlei Dr. Heninger auch helfen, wenn ich nicht aus Wien oder Niederösterreich komme? Anwalt
Selbstverständlich. Wir betreuen selbst Mandanten, die nicht in Österreich leben. Wir verrichten Gerichts- und Behördentermine in jedem Bundesland.