
Versicherungsrecht: Driften und die grobe Fahrlässigkeit
OGH 7 Ob 86/25k
Driften bis die Werkstatt ruft. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte sich mit der Frage zu befassen, ob ein Unfall im Zuge eines Drift-Trainings als grob fahrlässige Herbeiführung eines solchen zu werten ist.