Arbeitsrecht: All-In-Gehalt und Elternteilzeit
OGH 9 ObA 62/25w
Die Entscheidung des OGH befasst sich mit der Frage wie das aliquote Entgelt während der Elternteilzeit bei einer All-in-Vereinbarung zu berechnen ist.
Anspruchserhebung gegen Versicherungen
Ihre Versicherung übernimmt den Schaden nicht (vollständig)
Ihre Versicherung vertröstet Sie ständig
Die Versicherung behauptet, Sie hätten Obliegenheiten verletzt
Experten für Versicherungsrecht - Rechtsanwaltskanzlei Dr. Stefan Heninger
Anspruchserhebung gegen Versicherungen - Rasch und zielorientiert!
Sollte Ihre Versicherung den Schaden nicht bezahlen, unterstützen wir Sie tatkräftig bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Kontaktieren Sie uns noch heute, um Ihre rechtlichen Anliegen im Versicherungsrecht professionell und zuverlässig zu klären. Gemeinsam finden wir die beste Lösung.
Ihre Versicherung zahlt nicht? Wir helfen Ihnen!
Die private Krankenversicherung kann in der Regel zusätzlich zur gesetzlichen Krankenversicherung abgeschlossen werden und bietet eine Ergänzung dazu. Bei Eintritt des Versicherungsfalls, erbringt die private Krankenversicherung erbringt Leistungen. Die vorvertraglichen Anzeigepflichten (Obliegenheiten) sind bei Abschluss einer privaten Krankenversicherung zu wahren.
Die private Unfallversicherung dient der Abdeckung bestimmter Folgen eines Unfalls, insbesondere auch der einer eingetretenen dauernden Invalidität. Ein Unfall im Sinne der Unfallversicherung ist ein Ereignis, dass unfreiwillig, von außen und plötzlich auf den Körper einwirkt sowie eine Gesundheitsschädigung hervorruft. Die private Unfallversicherung enthält jedoch auch Risikoausschlüsse, weshalb nicht jeder Unfall von der privaten Unfallversicherung.
Die Leitungswasserversicherung dient der Absicherung der Folgen (Schäden), die durch den Austritt von (Leitungs-) Wasser eintreten. Die Leitungswasserversicherung setzt sich in der Regel aus mehreren Bedingungswerken zusammen. Die „Allgemeinen Bedingungen für die Sachversicherung“ stellen die Grundlage für die „Allgemeinen Bedingungen der Leitungswasserversicherung“ dar. Darauf aufbauend bestehen Zusatzbedingungen für Wohngebäude, landwirtschaftliche Betriebe und für industrielle, gewerbliche sowie sonstige Betriebe. Weiters ist die Leitungswasserversicherung eine Sachversicherung. Sie ist grds Bestandteil einer kombinierten Versicherung. So ist die Leitungswasserversicherung grundsätzlich auch Bestandteil einer Eigenheim- oder Haushaltsversicherung.
Wir gehen dagegen vor!
Werden die Prämien nicht fristgerecht bezahlt, kann die Versicherung ihre Leistung verweigern.
Bestimmte "Schadensarten" können vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sein. Wir prüfen etwaige Risikoausschlüsse
Vorbestehende Schäden müssen bei Vertragsabschluss vollständig angegeben werden; unterbleibt dies, kann die Versicherungsleistung verweigert werden.
Bei Krankenversicherungen können unrichtige oder unvollständige Angaben zur Ablehnung führen.
Schäden müssen grundsätzlich innerhalb der vertraglich festgelegten Fristen gemeldet werden. Eine verspätete Meldung kann zur Leistungsablehnung führen.
Der Schaden ist durch geeignete Unterlagen ausreichend nachzuweisen.
Schäden, die vor Vertragsbeginn oder vor Ablauf einer vereinbarten Wartezeit eintreten, sind nicht versichert. Die Versicherung wird sich daher leistungsfrei erklären.
Wird eine vertragliche Obliegenheit verletzt – etwa Sicherheitsvorschriften nicht beachtet (z. B. eine unverschlossene Tür bei Diebstahl) – kann die Versicherung die Leistung verweigern.
Eine erhebliche Erhöhung des versicherten Risikos muss unverzüglich mitgeteilt werden. Unterbleibt dies, kann der Versicherungsschutz eingeschränkt oder entfallen.
Versicherungsnehmer sind verpflichtet, bei der Aufklärung des Schadensfalls mitzuwirken; eine unzureichende Mitwirkung kann die Leistungsansprüche gefährden.
Wird eine im Vertrag festgelegte Wertgrenze überschritten, kann dies zur Kürzung oder Ablehnung der Leistung führen.
Versicherungsrecht in Österreich
Dr. Stefan Heninger - Rechtsanwaltskanzlei für Versicherungsrecht in 1010 Wien
Das Bedürfnis nach Versicherungsschutz entstand nicht erst im 20. Jahrhundert. Der „Sicherungsgedanke“ ist der Menschheit vielmehr seit Anbeginn ein Bedürfnis. Wesenskern einer Versicherung ist im allgemeinen Sprachgebrauch das Absicherungsmoment wirtschaftlicher Nachteile nach Eintritt eines Schaden.
Das Versicherungsrecht regelt die Rechte und Pflichten zwischen Versicherungen und. Es umfasst eine Vielzahl von Regelungen und Bestimmungen, die sicherstellen sollen, dass die Interessen aller Beteiligten gewahrt bleiben.
Ein Versicherungsvertrag ist eine Vereinbarung, bei der sich der Versicherer verpflichtet, dem Versicherungsnehmer im Schadensfall eine Leistung zu erbringen, während der Versicherungsnehmer eine Prämie zahlt.
Dem Vertrag ist der Antrag (das Angebot des künftigen Versicherungsnehmers) vorgelagert. Der Versicherungsvertrag kommt durch Annahme/Ausstellung der Polizze zustande. Der Versicherer ist sodann verpflichtet, im Schadensfall die vereinbarte Leistung zu erbringen (es gilt jedoch etwaige Wartefristen zu beachten). Im Schadensfall muss der Versicherungsnehmer den Schaden unverzüglich melden und den Versicherer bei der Schadensfeststellung unterstützen. Der Versicherer prüft dann die Anspruchsberechtigung und leistet gegebenenfalls die vereinbarte Entschädigung.
Die zentrale Bestimmung des Versicherungsrechts ist § 1 VersVG. Dieser regelt den Anwendungsbereich, benennt die Parteien des Versicherungsvertrages (Versicherer und Versicherungsnehmer) und normiert die Hauptleistungspflichten der Vertragsparteien.
Weiters unterscheidet die Norm zwischen der Schadens- und der Personenversicherung und verwendet bei der Regelung der Verpflichtung des Versicherers den Begriff des Versicherungsfalles. § 1 Abs 1 VersVG ordnet ausschließlich den Ersatz eines verursachten Schadens nach „Maßgabe des Vertrages“ an. Das VersVG findet lediglich auf privatrechtlich begründete („Maßgabe des Vertrages“) Versicherungsverhältnisse Anwendung. Regelungsgegenstand ist das Versicherungsvertragsrecht. Demgegenüber unterliegt das Sozialversicherungsrecht nicht dem Anwendungsbereich des VersVG.
Versicherer bedienen sich standardisierter, vorformulierter Vertragsschablonen. Die AVB werden nicht im Einzelnen ausverhandelt. Sie werden einer Vielzahl von Versicherungsverträgen zugrunde gelegt und beschreiben das versicherte Risiko sowie die Risikoausschlüsse. Den AVB kommt keine Gesetzeskraft zu. Sie gelten ausschließlich auf Grund vertraglicher Vereinbarung.
Die Allgemeine Versicherungsbedingungen sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Versicherers sind. Die AGB beziehen sich grundsätzlich auf vertragliche Nebenleistungen. In diesem Punkt unterscheiden sich die AGB von den AVB. AVB beschreiben das versicherte Risiko, das den Gegenstand der Hauptleistung des Versicherers darstellt.
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Wir setzen Ihre Ansprüche gegen die Versicherung durch!
Das Versicherungsrecht in Österreich ist ein komplexes und hoch spezialisiertes Rechtsgebiet, das sich mit den Rechten und Pflichten von Versicherungsnehmern und Versicherern befasst. Es regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen diesen Parteien und sorgt dafür, dass im Schadensfall eine gerechte und angemessene Entschädigung erfolgt. Dabei gibt es viele Fallstricke, die nicht immer sofort ersichtlich sind.
In diesem Beitrag erfahren Sie alles Wichtige rund um das Versicherungsrecht, typische Streitpunkte, rechtliche Ansprüche sowie die wichtigsten Verfahrensregeln. Besonders im Fokus stehen Schadenersatz, Gewährleistung, Gerichtsverfahren und Verkehrsunfälle.
Das Versicherungsrecht in Österreich basiert hauptsächlich auf dem Versicherungsvertragsgesetz (VersVG), das die Rechtsbeziehung zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer regelt. Dabei geht es um Fragen wie:
Im Konfliktfall benötigen Versicherungsnehmer rechtliche Unterstützung. Als Anwalt für Versicherungsrecht ist es meine Aufgabe, Ihre Interessen gegenüber der Versicherung zu vertreten und dafür zu sorgen, dass Ihre Ansprüche durchgesetzt werden.
In Österreich gibt es eine Vielzahl von Versicherungsarten, von denen die folgenden die häufigsten sind:
Jede dieser Versicherungen unterliegt spezifischen Regelungen (Bedingungen) und bietet ihren eigenen „Schutzbereich“, was im Streitfall oft zu Unsicherheiten führt. Ein kompetenter Anwalt hilft Ihnen, die Bedingungen zu verstehen und Ihre Ansprüche geltend zu machen.
Ein Versicherungsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen dem Versicherer und dem Versicherungsnehmer, in der der Versicherer verpflichtet ist, im Schadensfall bestimmte Leistungen zu erbringen, während der Versicherungsnehmer zur Zahlung von Versicherungsprämien verpflichtet ist.

Allgemein ist zwischen Personen-, Sach- und Vermögensversicherungen zu unterscheiden.
beschädigt, vernichtet oder entwendet werden.
Weiters sind die Transportversicherung sowie die Reiseversicherungen und die Kfz-Kaskoversicherung als Sachversicherungen zu werten.
Zur Absicherung von mehreren Risiken, die eine Sache bzw ein Objekt betreffen, werden in der Regel mehrere Versicherungssparten in einer Bündelverischerung zusammengefasst. Als Beispiele für Bündelversicherungen sind die Haushaltsversicherung (Sachversicherung für den Inhalt der Wohnung und einer Haftpflichtversicherung) und ebenso ein KFZ-Versicherung mit Haftpflichtversicherung, Kasko und Rechtsschutz zu nennen.
Besondere Aufmerksamkeit sollte den Klauseln (AVB) in Versicherungsverträgen gelten. Diese regeln oft entscheidende Punkte wie den Deckungsumfang, die Prämienzahlung und die Ausschlüsse, die im Schadensfall greifen können. Der genaue Wortlaut und das „Kleingedruckte“ entscheiden oft darüber, ob ein Schadensfall gedeckt ist oder nicht.
Wenn ein Schaden eingetreten ist, sollte der Versicherungsnehmer unverzüglich seine Versicherung informieren. Eine Schadensmeldung muss fristgerecht und vollständig erfolgen, damit der Versicherer den Schadensfall prüfen und die Leistung erbringen kann.
Eine sorgfältige Beweissicherung ist unerlässlich, um im Schadensfall den entstandenen Schaden nachweisen zu können. Dies umfasst insbesondere:
Trotz ordnungsgemäßer Schadensmeldung kommt es immer wieder zu Streitigkeiten mit Versicherungen. Typische Streitpunkte sind:
In diesen Fällen ist es ratsam, einen Anwalt einzuschalten, um die Ansprüche durchzusetzen.
Die Leistungsverweigerung einer Versicherung kann verschiedene Gründe haben, die oft im Versicherungsvertrag oder den gesetzlichen Bestimmungen zu finden sind:
Wenn die Versicherung die Leistung verweigert, hat der Versicherungsnehmer verschiedene Möglichkeiten:
Im österreichischen Versicherungsrecht gibt es klare Verjährungsfristen für die Geltendmachung von Ansprüchen. Diese Fristen beginnen meist ab dem Zeitpunkt, an dem der Versicherungsnehmer von seinem Anspruch Kenntnis erlangt hat.
Wenn außergerichtliche Lösungen scheitern, bleibt oft nur der Weg zu Gericht. Dabei ist es entscheidend, dass der Versicherungsnehmer seine Ansprüche klar darlegt und ausreichend Beweise vorlegt.
Im Versicherungsrecht liegt die Beweislast in der Regel beim Versicherungsnehmer. Er muss den Schadenfall/Versicherungsfall nachweisen.
Ein Anwalt hilft dabei, die notwendige Beweislage zu sichern und im Prozess optimal zu präsentieren.
Eine der häufigsten Streitpunkte im Versicherungsrecht betrifft die Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese Versicherung zahlt im Falle einer dauerhaften Arbeitsunfähigkeit eine monatliche Rente, um den Einkommensausfall des Versicherten abzusichern.
Der Nachweis einer dauerhaften Berufsunfähigkeit ist oft mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden. Der Versicherungsnehmer muss ärztliche Gutachten vorlegen, die belegen, dass er dauerhaft außerstande ist, seinen Beruf auszuüben.
In der Praxis lehnen viele Versicherer die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente ab, mit der Begründung, dass die Arbeitsunfähigkeit nicht ausreichend nachgewiesen sei oder nur eine zeitweilige Beeinträchtigung vorliegt.
In solchen Fällen ist es ratsam, sofort rechtlichen Beistand zu suchen, um die Ansprüche durchzusetzen.
Die Lebensversicherung ist eine weit verbreitete Form der Versicherung, die im Todesfall des Versicherungsnehmers eine vereinbarte Summe an die Hinterbliebenen auszahlt. Streitigkeiten entstehen häufig bei der:
Auch im Bereich der privaten Krankenversicherung kommt es immer wieder zu Streitfällen. Typische Probleme sind:
In diesen Fällen ist es wichtig, die Vertragsbedingungen und die rechtlichen Möglichkeiten genau zu prüfen.
Bei Verkehrsunfällen spielt die Kfz-Versicherung eine zentrale Rolle. Sie übernimmt die Schäden, die durch den Unfall verursacht wurden, sowohl an anderen Fahrzeugen als auch an Personen.
Streitfälle entstehen oft bei der Kaskoversicherung, wenn der Versicherer die Höhe des Schadensersatzes als zu gering einstuft oder bestimmte Schäden als nicht gedeckt ansieht. Bei der Haftpflichtversicherung kann es zu Auseinandersetzungen kommen, wenn der Versicherer eine Teilschuld des Versicherten behauptet und somit die Leistung kürzt.
Die Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die der Versicherte anderen Personen zufügt. Besonders häufig treten Streitigkeiten bei der Privathaftpflichtversicherung und der Berufshaftpflichtversicherung auf. Bei Schadensersatzforderungen prüft der Versicherer, ob der Schaden durch den Versicherungsvertrag gedeckt ist.
Eine Rechtsschutzversicherung kann bei Versicherungsstreitigkeiten hilfreich sein, indem sie die Kosten für den Rechtsstreit übernimmt. Allerdings gibt es auch hier häufig Streitigkeiten über die Deckung und den Umfang der Rechtsschutzversicherung.
Das Versicherungsrecht in Österreich ist komplex und voller Herausforderungen. Ein erfahrener Anwalt für Versicherungsrecht kann Ihnen helfen, Ihre Ansprüche durchzusetzen und sicherzustellen, dass Sie die Leistungen erhalten, die Ihnen zustehen. Von der Schadensmeldung bis zur gerichtlichen Durchsetzung – wir stehen Ihnen in allen Fragen des Versicherungsrechts zur Seite.
Kontaktieren Sie uns für eine Erstberatung, um Ihre Situation zu besprechen und herauszufinden, welche rechtlichen Schritte in Ihrem Fall möglich sind.

Experten im Versicherungsrecht
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Höchste Kompetenz durch Spezialisierung
Sollte die Versicherung den Schaden nicht bezahlen, ist die Beiziehung eines Anwalts empfehlenswert, um die Rechtslage zu erörtern und dadurch etwaige „kostspielige Fehler“ zu vermeiden.
Wir entwickeln für Sie eine individuelle Strategie, um Ihren Anspruch effizient und zielorientiert zu verfolgen und diesen gegen Ihre Versicherung durchzusetzen.
Versicherung klagen - ALS AUF VERSICHERUNGSRECHT SPEZIALISIERTE RECHTSANWALTSKANZLEI SETZEN WIR IHRE ANSPRÜCHE GEGEN DIE VERSICHERUNG DURCH
Versicherungen verweigern die Zahlung meist, wenn sie der Auffassung sind, verweigern, dass:
-) der Schaden nicht vom Vertrag umfasst ist,
-) Pflichten / Obliegenheiten verletzt wurden,
-) nicht alle Informationen übermittelt wurden,
-) der Schaden grob fahrlässiges oder gar vorsätzlich hervorgerufen wurde,
-) der Schaden nicht plausibel oder zu hoch erscheint.
Eine präzise Prüfung Ihrer Ansprüche zeigt in der Regel. dass die Ablehnung der Versicherung oft fehlerhaft und falsch ist.
Wir unterstützen Sie!
-) eine schriftliche Begründung verlangen (falls noch nicht erfolgt)
-) die Begründung durch eine auf Versicherungsrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei prüfen lassen,
-) rechtliche Schritte durch eine auf Versicherungsrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei prüfen lassen (Deckungsklage)
Wenn die Versicherung den Schaden qualifiziert im Sinne des § 12 VersVG ablehnt, muss innerhalb von einem Jahr die Klage erhoben werden. Widrigenfalls ist Ihr Anspruch präkludiert.
Ja! Eine auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei kann frühzeitig etwaige Problemfelder umschiffen und Ihre Ansprüche rasch und zielstrebig durchzusetzen.
-) Schadenmeldung
-) etwaige Rechnungen, Fotos, etc
-) ggf Polizeibericht oder Anzeigebestätigung
-) schriftlich und telefonisch urgieren.
-) Kontakt mit dem Makler aufnehmen,
-) eine auf Versicherungsrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei beauftragen
Ja! Sollte sich die Versicherung weigern den Schaden zu bezahlen, bleibt nur der Gerichtsweg, um Ihre Ansprüche durzusetzen.
Das Honorar ist stets Vereinbarungssache. Es ist vom Streitwert und der Komplexität der Sache abhängig.
Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, übernimmt diese in den meisten Fällen die gesamten Kosten. Wir klären das gerne für Sie ab.
Wenn Sie rechtlichen Beistand in versicherungsrechtlichen Agenden benötigen, zögern nicht, unsere Kanzlei in 1010 Wien zu kontaktieren.
Kanzlei für Versicherungsrecht in 1010 Wien
Ansprüche gegen die Versicherung durchsetzen
Rechtsanwalt Dr. Stefan Heninger und sein erfahrenes Team vertreten Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen die Versicherung .
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OGH 9 ObA 62/25w
Die Entscheidung des OGH befasst sich mit der Frage wie das aliquote Entgelt während der Elternteilzeit bei einer All-in-Vereinbarung zu berechnen ist.
OGH 7 Ob 200/25z
Die Entscheidung des OGH befasst sich mit der Abgrenzung zwischen einem Unfall und einer völlig beherrschten sowie gewollten Situation in der Unfallversicherung. Im Fokus steht daher die Frage, unter welchen Voraussetzungen gesundheitsschädigende Folgen einer bewusst gesetzten Handlung noch als Unfall im Sinne der Versicherungsbedingungen zu qualifizieren sind.
OGH 7 Ob 168/25v
In der Kfz-Kaskoversicherung spielt die Abgrenzung, wann ein Schaden als versichert gilt und wann nicht, eine zentrale Rolle. Besonders strittig ist die Frage, unter welchen Umständen eine Beschädigung durch Dritte als mut- oder böswillige Handlung im versicherungsrechtlichen Sinn anzusehen ist.