Kündigung Vertragsbedienstete Stadt Wien

Kündigung /Entlassung im öffentlichen Dienstrecht prüfen und bekämpfen

Kündigung bekämpfen - Entlassung bekämpfen

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Illustration: Spezialisiert auf das öffentliche Dienstrecht

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Illustration: Rasche und diskrete Prüfung Ihrer Kündigung

Rasche und diskrete Prüfung Ihrer Kündigung

Illustration: Kein Kostenrisiko mit Rechtsschutzversicherung

Kein Kostenrisiko mit Rechtsschutzversicherung

Was Sie im Internet über die 14-Tage-Frist lesen, gilt für Sie nicht.

Wer nach einer Kündigung recherchiert, stößt überall auf denselben Satz: Sie haben nur 14 Tage Zeit, um die Kündigung anzufechten. Für Bedienstete der Gemeinde Wien ist dieser Satz falsch.

Das ist keine schlechte Nachricht. Für Sie gilt ein anderes Schutzmodell. Nach Ablauf einer gewissen Anzahl von Dienstjahren ist es deutlich stärker als das Schutzmodell, das Beschäftigte in der Privatwirtschaft genießen.

Warum Sie trotzdem nicht zuwarten sollten: Ihr Zeitdruck kommt nicht aus einer Frist, sondern aus der Beweislage. Gesprächsprotokolle, Zeugen, Zugriff auf dienstliche E-Mails, die Erinnerung von Kolleginnen und Kollegen. All das verschlechtert sich mit jeder Woche. Und Ihre Verhandlungsposition gegenüber der Dienststelle ist niemals wieder so gut wie in den ersten Tagen.

Nutzen Sie jetzt Ihre Chance – wir helfen Ihnen:

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Gut zu wissen: 

Mit einer Rechtsschutzversicherung ist die Durchsetzung Ihrer Ansprüche in der Regel ohne Kostenrisiko möglich.

Wenn Sie oder eine mit Ihnen im Haushalt lebende Person über eine Rechtsschutzversicherung verfügt, werden die Kosten grundsätzlich von der Rechtsschutzversicherung übernommen. Selbstverständlich klären wir mit Ihrer Rechtsschutzversicherung die Kostenübernahme ab, bevor wir tätig werden.

Öffentliches Dienstrecht

Welches Dienstrecht gilt für mich? (Beispielhaft für Wien)

Dienstverhältnis begründet nach dem 31.12.2017 Wiener Bedienstetengesetz (W-BedG)
Dienstverhältnis begründet vor dem 1.1.2018, kein Umstieg erklärt Vertragsbedienstetenordnung 1995 (VBO 1995)
Umstieg in das neue Dienstrecht erklärt W-BedG
Öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis (Beamtin/Beamter) Dienstordnung 1994 (DO 1994)
Lehrerinnen und Lehrer nach Art. 14 B-VG eigenes Dienstrecht – W-BedG gilt nicht
Ausgegliederte Gesellschaften "privates" Arbeitsrecht samt Kollektivvertrag

Ihren „Status“ finden Sie im Dienstvertrag. Wenn Sie unsicher sind, kontaktieren Sie uns. Wir klären das im Erstgespräch anhand Ihrer Unterlagen und entscheidet über alles Weitere.

Experten für Verwaltungsstrafen Verkehrsstrafen

Kanzlei für Arbeitsrecht in 1010 Wien

Ihre Experten für für das Dienstrecht der Stadt Wien

Kündigung / Entlassung bekämpfen - anfechten

Rechtsanwalt Dr. Stefan Heninger und sein erfahrenes Team vertreten Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche im Arbeitsrecht.

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    Kündigung im öffentlichen Dienst anfechten – Wien

    Kündigung & Entlassung bekämpfen Wien

    Weitere Informationen und Wissenswertes rund um die Kündigung im öffentlichen Dienst

    Im öffentlichen Dienst gelten eigene dienstrechtliche Regelungen. Für Betroffene ist meist nicht erkennbar, ob die Kündigung rechtmäßig erfolgte und welche Bestimmungen überhaupt auf sie anwendbar sind.

     

    Für eine Kündigung und Entlassung als Angestellter besuchen Sie bitte unten stehende Seiten.

     

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    Ratgeber

    FAQ - Kündigung und Entlassung

    FAQ - Hilfe bei Kündigung Hilfe bei Kündigung im Wiener Dienstrecht

    Gilt die 14-Tage-Frist für Bedienstete der Stadt Wien?

    Nein. Sie sollten dennoch nicht zu lange zuwarte.

    Kann mich die Stadt Wien ohne Grund kündigen??

    In den ersten Jahren des Dienstverhältnisses grundsätzlich ja. Danach ist eine Kündigung nur zulässig, wenn einer der gesetzlich aufgezählten Kündigungsgründe vorliegt. Diese Grenze ist der wichtigste Punkt Ihrer Prüfung.

    Was passiert, wenn kein gesetzlicher Kündigungsgrund vorliegt?

    Dann ist die Kündigung rechtsunwirksam. Das Dienstverhältnis besteht rechtlich fort. Dies mit Anspruch auf Entgelt und Weiterbeschäftigung. In der Praxis endet ein solches Verfahren häufig mit einer Vergleichszahlung.

    Ich bin seit zweieinhalb Jahren bei der Stadt Wien – habe ich keine Chance?

    Nicht automatisch. Auch in den ersten Jahren gibt es Grenzen: Diskriminierungsverbote, verpönte Motive und Formfehler können unabhängig von der Dienstzeit wirken. Es lohnt sich, den konkreten Fall prüfen zu lassen, statt vorschnell aufzugeben.

    Man hat mir eine einvernehmliche Auflösung angeboten – soll ich unterschreiben?

    Unterschreiben Sie nichts, bevor der Fall geprüft ist. Eine einvernehmliche Auflösung beseitigt Ihre Rechtsposition vollständig und kann zusätzlich Folgen beim Arbeitslosengeld haben. Lassen Sie sich nicht unter Zeitdruck setzen.

    Welche Unterlagen soll ich mitbringen?

    Dienstvertrag, Kündigungsschreiben samt Kuvert, allfällige Ermahnungen und Mitarbeitergespräche, Krankenstandsbestätigungen und relevanter E-Mail-Verkehr. Je vollständiger die Unterlagen, desto belastbarer die Einschätzung.

    Was kostet die anwaltliche Vertretung?

    In vielen Fällen übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten für die Anfechtung einer Kündigung. Wir klären für Sie kostenlos, ob Ihre Versicherung greift, und kümmern uns um die Deckungsanfrage.

    Welche Chancen habe ich, gegen eine Kündigung vorzugehen?

    Das hängt vom Einzelfall ab. Häufig sind Kündigungen oder Entlassungen formell oder inhaltlich fehlerhaft – dann bestehen gute Chancen auf Wiedereinstellung oder Abfindung (Geld). Durch unsere Spezialisierung können wir eine Hohe Erfolgsquote aufweisen.

    Was passiert, wenn ich nichts gegen die Kündigung oder Entlassung unternehme?

    Wenn Sie die Frist verstreichen lassen, gilt die Kündigung oder Entlassung in der Regel als wirksam – auch wenn sie rechtlich fehlerhaft war. Eine nachträgliche Bekämpfung ist bei Vorliegen besonderer Gründe möglich. Wir beraten Sie gerne.

    Kündigung und Entlassung

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