Arbeitsrecht: All-In-Gehalt und Elternteilzeit
OGH 9 ObA 62/25w
Die Entscheidung des OGH befasst sich mit der Frage wie das aliquote Entgelt während der Elternteilzeit bei einer All-in-Vereinbarung zu berechnen ist.
Rechtsanwaltskanzlei für Arbeitsrecht in 1010 Wien - Dr. Stefan Heninger
Wir beraten und vertreten sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber.
Von der Vertragsgestaltung bis zur Lösung von Konflikten und der zielgerichteten gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Strategische und begleitende Beratung
Außergerichtliche Vertretung
Gerichtliche Vertretung - Anspruchsdurchsetzung / Anspruchsabwehr
Kontaktieren Sie uns noch heute, um Ihre rechtlichen Anliegen im Arbeitsrecht professionell und zuverlässig zu klären. Gemeinsam finden wir die beste Lösung.
Wir bieten umfassende Beratung und Unterstützung in allen Bereichen des Arbeitsrechts samt gerichtlicher Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Arbeitsrecht - Kündigungs- und Entlassungsanfechtung:
Als auf Arbeitsrecht spezialisierte Kanzlei bekämpfen wir Ihre Kündigung / Entlassung. Eine Kündigung muss schnell bekämpft werden – zögern Sie nicht uns zu kontaktieren! Wird die Frist nicht gewahrt, können Sie die Kündigung Entlassung lediglich unter "erschwerten Bedingungen" bekämpfen.
Arbeitsrecht - Altersteilzeit:
Die Altersteilzeit führt dazu, dass die Arbeitszeit frühestens fünf Jahre vor dem Regelpensionsalter reduziert werden kann. Eine wesentliche Voraussetzung der Altersteilzeit ist der Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Arbeitsrecht - Ausbildungskosten:
Der Ausbildungskostenrückersatz muss zwingend schriftlich und unter genauer Nennung der Kosten vereinbart werden. Etwaige pauschale (Vorweg-)Vereinbarungen sind unzulässig und daher rechtsunwirksam. Neben den angefallenen Kosten für die Ausbildung kann der Arbeitgeber gemäß § 2d AVRAG ebenso das während der Ausbildung an den Arbeitnehmer/Dienstnehmer bezahlte Entgelt rückfordern. Eine solche Vereinbarung (Ausbildungskostenrückersatz) muss eine monatliche Aliquotierungsregelung enthalten.
Arbeitsrecht - Arbeitsunfälle:
Dienstnehmer müssen jeden Arbeitsunfall unverzüglich melden.
Bei einem Arbeitsunfall werden Leistungen der Unfallversicherung gewährt (beispielsweise Unfallheilbehandlung, Familien- und Taggeld, berufliche und soziale Maßnahmen der Rehabilitation sowie Versehrtenrente).
Arbeitsrecht - Arbeitsverträge / Dienstverträge:
Ein Arbeitsvertrag regelt das Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber und enthält wichtige Punkte wie Arbeitszeit, Entgelt und Pflichten beider Parteien. In Österreich unterliegt er dem Arbeitsrecht, insbesondere dem ABGB und dem ArbVG. Der Arbeitsvertrag / Dienstvertrag präzisiert die Rechte und Pflichten beider Parteien. Ein Verstoß kann Abmahnungen oder sogar eine Kündigung (Entlassung) nach sich ziehen. Es empfiehlt sich, den Arbeitsvertrag / Dienstvertrag prüfen zu lassen, um spätere Konflikte zu vermeiden.
Arbeitsrecht - Arbeitszeitregelungen:
Die Normalarbeitszeit beträgt grundsätzlich 40 Stunden pro Woche (sohin 8 Stunden pro Tag). Ruhepausen zählen nicht zur Arbeitszeit. Wird Normalarbeitszeit überschritten, so kommt es zur Leistung von Überstunden. Gegebenenfalls darf die Arbeitszeit überschritten werden. Es ist grundsätzlich zulässig, dass bis zu 12 Stunden pro Tag (60 Stunden pro Woche) gearbeitet wird. Im Viermonatsschnitt darf jedoch nicht mehr als 48 Stunden pro Woche gearbeitet werden.
Arbeitsrecht - Beendigung von Dienstverhältnissen:
Wir unterstützen im Zuge der Beendigung des Dienstverhältnisses und sorgen für einen erfolgreichen Exit.
Arbeitsrecht - Behindertenschutz / Begünstigte behinderte Menschen:
Personen mit einer Beeinträchtigung/Behinderung können dem Kreis der begünstigten behinderten Menschen angehören.
Begünstigte behinderte Menschen genießen im Arbeitsrecht gewisse Privilegien. Ihnen kommt beispielsweise ein besonderer Kündigungsschutz zu.
Arbeitsrecht - Betriebsrat:
Der Betriebsrat wahrt grundsätzlich die Interessen der Arbeitnehmer. Die rechtliche Grundlage findet sich im Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG). Dem Betriebsrat kommen besondere Rechte und Pflichten zu.
Arbeitsrecht - Arbeitsvertrag Kündigung:
Eine Kündigung kann sowohl durch den Arbeitgeber als auch durch den Arbeitnehmer ausgesprochen werden. Es sind jedoch die im Dienstvertrag oder die gesetzlich festgelegten Kündigungsfristen und Kündigungstermine zu beachten. Gleichsam sind etwaige Besonderheiten im Kollektivvertrag einzuhalten. Eine Arbeitgeberkündigung kann bekämpft werden.
Arbeitsrecht - Dienstzeugnisse:
Das Dienstzeugnis wird vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer ausgestellt. Es gibt insbesondere über den Beginn und das Ende des Arbeitsverhältnisses. sowie die konkrete Tätigkeit (was wurde gearbeitet) Auskunft. Hierbei ist zwischen dem gesetzmäßigen und dem qualifizierten Dienstzeugnis zu unterscheiden. Sowohl die Rechtsprechung als auch das Gesetz verbietet Zeugnisse (Dienstzeugnisse), die "Geheimcodes" verwenden und dadurch die Aufnahme eines neunen Dienstverhältnisses erschweren. Die Ausstellung eines Zwischenzeugnisses ist ebenso möglich.
Arbeitsrecht - Einvernehmliche Auflösungen:
Eine einvernehmliche Auflösung bietet Arbeitgebern und Arbeitnehmern eine Möglichkeit, Arbeitsverhältnisse rasch zu beenden. Wir begleiten Sie bei der rechtssicheren Gestaltung, verhandeln die Bedingungen und sorgen dafür, dass Ihre Interessen optimal geschützt werden.
Arbeitsrecht - Entlassungen:
Bei einer Entlassung handelt es sich um die vorzeitige unverzügliche Auflösung eines Arbeitsverhältnisses. Voraussetzung ist das Vorliegen von wichtigen Gründen.
Arbeitsrecht - Konkurrenzverbote und Konkurrenzklausel:
Viele Dienstverträge enthalten Konkurrenzklauseln. Hierbei handelt es sich um eine Vereinbarung, mit der sich der Dienstnehmer/Arbeitnehmer verpflichtet, nach der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses nicht in der Branche des Arbeitgebers tätig zu werden.
Arbeitsrecht - Vertretung vor Gerichten und Behörden:
Kommt es zu einer arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung, setzen wir Ihre Interessen mit Nachdruck vor Gerichten und Behörden durch.
Experten im Arbeitsrecht
Dr. Stefan Heninger - Rechtsanwaltskanzlei für Arbeitsrecht in 1010 Wien

Das Arbeitsrecht ist ein elementarer Bestandteil des Rechtssystems. Es umfasst alle Normen, die die Arbeitsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern regeln. Dazu gehören Themen wie Arbeitsverträge, Arbeitszeit, Entgelt, Kündigungsschutz, Arbeitssicherheit und vieles mehr. Das Ziel des Arbeitsrechts ist es, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Interessen der Arbeitgeber und den Rechten der Arbeitnehmer zu schaffen.
Der Arbeitsvertrag ist das Fundament jeder Arbeitsbeziehung. Er definiert die Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern und legt die Bedingungen des Arbeitsverhältnisses fest. Arbeitsverträge können sowohl mündlich als auch schriftlich abgeschlossen werden, wobei ein schriftlicher Vertrag immer empfehlenswert ist, um Missverständnisse zu vermeiden. Wichtige Bestandteile eines Arbeitsvertrags sind:

Es ist wichtig, dass beide Parteien, Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die Bedingungen des Arbeitsvertrags klar verstehen und vereinbaren. Dies gilt insbesondere für Vereinbarungen, die den Rückersatz von Ausbildungskosten zum Gegenstand haben. Als Rechtsanwaltskanzlei mit der Spezialisierung im Bereich Arbeitsrecht können wir Sie bei der Erstellung und Überprüfung von Arbeitsverträgen unterstützen, um sicherzustellen, dass die Verträge rechtskonform sind und somit Ihre Interessen schützen.
Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses ist oftmals ein „unangenehmes“ Thema, das oft mit Unsicherheit und Konflikten verbunden ist. Es gibt klare gesetzliche Regelungen, die sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer im Fall der Beendigung des Arbeitsverhältnisses beachten müssen. Die Kündigung kann von beiden Seiten ausgehen, wobei bestimmte Fristen und Verfahren einzuhalten sind.
Es besteht kein allgemeiner Schutz vor Kündigungen. Bestimmte Personengruppen wie Schwangere, Betriebsräte oder Personen in Elternkarenz, etc genießen jedoch einen Kündigungsschutz. Diese Personen können nur unter bestimmten Voraussetzungen gekündigt werden. Als auf Arbeitsrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei können wir prüfen, ob eine Kündigung rechtswidrig ist und gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten.
Ungeachtet dessen kann eine Kündigung aus bestimmten Gründen (Sozialwidrigkeit und verpöntem Motiv) angefochten (bekämpft) werden.
Eine Entlassung ist die sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist. Sie kann nur aus wichtigen Gründen erfolgen, die das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer schwerwiegend erschüttern. Beispiele für solche Gründe sind Diebstahl oder Unterschlagung, vorsätzliche Schädigung des Arbeitgebers und ebenso die Arbeitsverweigerung.
Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Entlassung/Kündigung ungerechtfertigt war, können Sie innerhalb von 14 Tagen eine Anfechtungsklage beim örtlich zuständigen Arbeitsgericht einreichen. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Ansprüche geltend zu machen und Ihre Rechte zu verteidigen und durchzusetzen.
Wir vertreten sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber, insbesondere in Verbindung mit Entlassungen, Kündigungen und Dienstnehmeransprüchen.
Mobbing am Arbeitsplatz ist ein ernstzunehmendes Problem, das die psychische und physische Gesundheit von Arbeitnehmern beeinträchtigen kann. Mobbing umfasst beispielsweise systematische Schikanen, Diskriminierung oder Demütigungen durch Kollegen oder Vorgesetzte (Bossing).

Ins bestehen Regelungen zur Arbeitszeit und zu Überstunden. Dadurch soll der Arbeitnehmer geschützt werden. Die gesetzliche Normalarbeitszeit beträgt 40 Stunden pro Woche. Von der Normalarbeitszeit wird jedoch bei bestimmten Berufsgruppen (Ärzte, Polizisten) abgewichen.
Überstunden sind Arbeitszeiten, die über die vereinbarte Normalarbeitszeit hinausgehen. Sie müssen in der Regel mit einem Zuschlag vergütet oder durch „Freizeit“ ausgeglichen werden.
Viele Unternehmen bieten flexible Arbeitszeitmodelle wie Gleitzeit an, die es den Arbeitnehmern ermöglichen, ihre Arbeitszeit innerhalb eines bestimmten Rahmens selbst zu gestalten.

Der Urlaubsanspruch in Österreich beträgt mindestens 25 Arbeitstage pro Jahr und erhöht sich nach 25 Dienstjahren auf 30 Tage. Urlaub ist ein zentrales Recht jedes Arbeitnehmers und dient der Erholung und Gesundheit.
Bei Krankheit haben Arbeitnehmer Anspruch auf Entgeltfortzahlung für einen bestimmten Zeitraum.
Diskriminierung am Arbeitsplatz ist gesetzlich verboten. Das Gleichbehandlungsgesetz schützt Arbeitnehmer vor Benachteiligung aufgrund von Geschlecht, Alter, ethnischer Herkunft, Religion oder sexueller Orientierung. Bei Diskriminierung haben Betroffene das Recht auf rechtliche Unterstützung und Entschädigung.
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Wir definieren Arbeitsrecht neu
Dr. Stefan Heninger - Rechtsanwaltskanzlei für Arbeitsrecht in 1010 Wien
Das Arbeitsrecht ist ein komplexes und vielschichtiges Rechtsgebiet, das sowohl Chancen als auch Herausforderungen bietet. Ob es um die Erstellung eines soliden Arbeitsvertrags, die Anfechtung einer unrechtmäßigen Kündigung oder den Schutz vor Mobbing geht – als spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei im Arbeitsrecht stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
„Reflexhandlungen“ oder impulsive Entscheidungen während eines Dienstverhältnisses – sei es arbeitgeber- oder arbeitnehmerseitig – können schwere Folgen nach sich ziehen. Aus diesem Grunde ist die Beiziehung einer erfahrenen Kanzlei vor Ausspruch einer Entlassung oder der Unterfertigung einer einvernehmlichen Auflösung mehr als empfehlenswert.
Warum unsere Kanzlei?
Wir setzen Ihre Ansprüche auch vor Gericht durch.
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Wenn Sie rechtlichen Beistand in arbeitsrechtlichen Agenden benötigen, zögern Sie nicht, unsere Kanzlei in 1010 Wien zu kontaktieren.
Arbeitsrecht: Wir definieren Arbeitsrecht neu
Eine auf Arbeitsrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei unterstützt Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei allen rechtlichen Fragen rund um das Arbeitsverhältnis – z. B. bei Kündigung, Abmahnung, Arbeitsvertrag, Diskriminierung oder Gehaltsstreitigkeiten. Wir beraten und vertreten Sie kompetent in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten.
Ein auf Arbeitsrecht spezialisierter Anwalt ist immer dann beizuziehen, wenn es um rechtliche Fragen im Zusammenhang Arbeitsverhältnis / Dienstverhältnis in Erscheinung treten. Typische Situationen sind insbesondere:
-) Kündigung oder Abmahnung: Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben oder Ihnen eine Abmahnung ausgesprochen wurde, sollten Sie umgehend rechtliche Auskunft einholen. Dies insbesondere wegen der kurzen Fristen für eine Kündigungsanfechtungsklage.
-) Arbeitsvertrag: Lassen Sie Ihren Arbeitsvertrag prüfen, um unklare oder benachteiligende Klauseln frühzeitig zu erkennen. Gleiches gilt für Arbeitgeber. Wir prüfen Ihre bestehenden Dienstverträge bzw erstellen für Sie rechtssichere Verträge.
-) Lohn- oder Urlaubsansprüche: Bei Streitigkeiten über ausstehende Gehaltszahlungen, Überstundenvergütung oder Urlaubsansprüche kann eine auf Arbeitsrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei Ihre Rechte durchsetzen.
-) Mobbing oder Diskriminierung am Arbeitsplatz: Wenn Sie sich unrechtmäßig behandelt fühlen, sollten Sie Ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen und nutzen.
-) Betriebsänderungen oder Umstrukturierungen: Bei Veränderungen im Unternehmen, beispielsweise bei einem Betriebsübergang, kann eine rechtliche Beratung Klarheit und Sicherheit verschaffen.
Sobald Unsicherheit über Ihre Rechte oder Pflichten im Hinblick auf das Dienstverhältnis besteht, ist es ratsam, frühzeitig Rat von einer auf Arbeitsrecht spezialisierten Kanzlei einzuholen. So lassen sich Fehler vermeiden.
Ja! Wir beraten auch Arbeitgeber / Dienstgeber in allen arbeitsrechtlichen Fragen – von der Gestaltung von Arbeitsverträgen bis zur rechtssicheren Durchführung von Kündigungen oder Personalmaßnahmen.
-) Umfassende Erfahrung im Arbeitsrecht
-) Individuelle, lösungsorientierte Beratung
-) Schnelle Terminvergabe
-) Klare Kommunikation & transparente Kosten
-) Vertretung vor allen österreichischen Arbeits- und Sozialgerichten
-) Zugriff auf ein Expertennetzwerk
In der Regel vergeben wir kurzfristige Beratungstermine – auch innerhalb weniger Tage; in absoluten Notfällen auch noch am selben Tag. Kontaktieren Sie uns direkt für ein Erstgespräch in unserer Kanzlei in 1010 Wien.
Ja. Wir vertreten selbst Mandanten die nicht in Österreich ansässig sind.
Das Honorar ist stets Vereinbarungssache. Es ist vom Streitwert und der Komplexität der Sache abhängig.
Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, übernimmt diese in den meisten Fällen die gesamten Kosten. Wir klären das gerne für Sie ab.
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Rechtsanwaltskanzlei für Arbeitsrecht in 1010 Wien - Dr. Stefan Heninger
Rechtsanwalt Dr. Stefan Heninger und sein erfahrenes Team vertreten Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
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OGH 9 ObA 62/25w
Die Entscheidung des OGH befasst sich mit der Frage wie das aliquote Entgelt während der Elternteilzeit bei einer All-in-Vereinbarung zu berechnen ist.
OGH 7 Ob 200/25z
Die Entscheidung des OGH befasst sich mit der Abgrenzung zwischen einem Unfall und einer völlig beherrschten sowie gewollten Situation in der Unfallversicherung. Im Fokus steht daher die Frage, unter welchen Voraussetzungen gesundheitsschädigende Folgen einer bewusst gesetzten Handlung noch als Unfall im Sinne der Versicherungsbedingungen zu qualifizieren sind.
OGH 7 Ob 168/25v
In der Kfz-Kaskoversicherung spielt die Abgrenzung, wann ein Schaden als versichert gilt und wann nicht, eine zentrale Rolle. Besonders strittig ist die Frage, unter welchen Umständen eine Beschädigung durch Dritte als mut- oder böswillige Handlung im versicherungsrechtlichen Sinn anzusehen ist.