Anfechtungsfrist ab Zugang/Ausspruch der Kündigung
2 Wochen Frist
Sie müssen eine Kündigung nicht widerspruchslos hinnehmen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie die Kündigung bei Gericht anfechten und im Erfolgsfall Ihren Arbeitsplatz samt Gehaltsnachzahlung zurückholen. Entscheidend ist eines: Tempo.
Danach ist das Recht endgültig verloren – ohne Verlängerung. Der erste Anruf beim Anwalt entscheidet oft mehr als der spätere Prozess.
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Das Wichtigste in Kürze
Eine Kündigung anzufechten heißt, sie gerichtlich für unwirksam erklären zu lassen. Rechtsgrundlage ist § 105 Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG). Möglich ist das im Wesentlichen aus zwei Gründen: wegen Sozialwidrigkeit – die Kündigung trifft Sie hart und ist sachlich nicht gerechtfertigt – oder wegen eines verpönten Motivs, etwa einer Kündigung wegen Gewerkschaftszugehörigkeit.
Die Frist beträgt je nach Betriebsratssituation ein bis zwei Wochen ab Zugang. Gewinnen Sie, gilt das Arbeitsverhältnis als nie beendet.
Grundlagen
Was bedeutet „Kündigungsanfechtung" überhaupt?
In Österreich gilt der Grundsatz der Kündigungsfreiheit: Ein unbefristetes Arbeitsverhältnis lässt sich unter Einhaltung von Kündigungsfrist und -termin grundsätzlich ohne Angabe von Gründen beenden. Ein Freibrief ist das jedoch nicht. Der Grundsatz wird durch den „allgemeinen Kündigungsschutz“ eingeschränkt. Dieser greift für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Betrieben, in denen ein Betriebsrat errichtet werden kann.
Eine Kündigungsanfechtung ist die gerichtliche Reaktion auf diesen Schutz. Sie richtet sich an das zuständige Arbeits- und Sozialgericht und zielt darauf ab, die Kündigung rückwirkend zu Fall zu bringen. Streng zu trennen ist sie von der Entlassung: Wurden Sie fristlos aus wichtigem Grund entlassen, gelten andere Bestimmungen.
Fristen
Warum jeder einzelne Tag zählt
Wenn Sie sich nur einen Punkt dieser Seite merken, dann diesen: Die Uhr läuft ab dem Tag, an dem Ihnen die Kündigung zugeht. Wie viel Zeit Ihnen genau bleibt, hängt davon ab, ob in Ihrem Betrieb ein Betriebsrat besteht und wie dieser reagiert. Als Faustformel können Sie sich jedoch merken: 2 Wochen ab Ausspruch der Kündigung ist die Kündigung bei Gericht zu bekämpfen.
Ein Punkt, der oft zu Ihren Gunsten wirkt: Hat der Arbeitgeber es überhaupt verabsäumt, den Betriebsrat vor Ausspruch der Kündigung zu verständigen, ist die Kündigung nicht bloß anfechtbar, sondern von vornherein rechtsunwirksam. Solche Formfehler bleiben Laien fast immer verborgen; einem spezialisierten Arbeitsrechtsanwalt nicht.
Anfechtungsgründe
Worauf Sie die Anfechtung der Kündigung stützen können
Das Gesetz kennt zwei tragende Säulen. In der Praxis lässt sich oft erst nach genauer Prüfung sagen, welche greift. In den Meisten Fällen können jedoch beide geltende gemacht werden.
1. Sozialwidrigkeit: Die Kündigung trifft Sie unverhältnismäßig hart
Der häufigste Anfechtungsgrund die die sozialwidrige Kündigung. Eine Kündigung ist sozialwidrig, wenn sie Ihre Interessen wesentlich beeinträchtigt, ohne dass der Arbeitgeber ausreichende Gründe vorweisen kann. Damit dieser Weg offensteht, müssen im Kern folgende Voraussetzungen zusammenkommen:
- Mindestbeschäftigungsdauer: Sie waren bereits sechs Monate im Betrieb oder Unternehmen tätig
- Wesentliche Interessenbeeinträchtigung: Als grobe Orientierung gelten ein Einkommensverlust von rund 20 % und/oder eine zu erwartende Arbeitslosigkeit von etwa acht bis neun Monaten. Das sind Richtwerte, keine starren Grenzen – Alter, Ausbildung, Betriebszugehörigkeit und Arbeitsmarktlage fließen mit ein.
- Keine ausreichende Rechtfertigung: Steht die Beeinträchtigung fest, muss der Arbeitgeber die Kündigung rechtfertigen – etwa durch personenbezogene Gründe (z. B. dauerhaft mangelhafte Arbeitsleistung) oder betriebliche Gründe (z. B. Stellenabbau, Betriebsschließung).
- Interessenabwägung: Liegen beide Seiten vor, wägt das Gericht sie gegeneinander ab. Langjährige Betriebszugehörigkeit und höheres Lebensalter schlagen zu Ihren Gunsten aus.
2. Verpöntes Motiv – bestraft für etwas, das erlaubt ist
Manchmal ist der wahre Grund ein Motiv, das der Gesetzgeber ausdrücklich missbilligt. Wer gekündigt wird, weil er einer Gewerkschaft beitritt, für den Betriebsrat kandidiert oder schlicht berechtigte Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis geltend macht, ist besonders geschützt. Hier müssen Sie das verpönte Motiv glaubhaft machen; gelingt das, ist der Ausgang oft günstiger als bei der reinen Sozialwidrigkeit – denn hier zählen weder die sechsmonatige Wartezeit noch die Höhe des Einkommensverlusts.
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Ablauf
So läuft eine Kündigungsanfechtung in der Praxis ab
1. Sofortige Erstprüfung
Wir klären in wenigen Stunden die entscheidenden Fragen: Besteht ein Betriebsrat? Wann genau ging Ihnen die Kündigung zu? Welcher Anfechtungsgrund trägt? Wie steht es um Formfehler?
2. Fristwahrung
Notfalls wird zunächst kurz und fristwahrend angefochten und die Begründung anschließend nachgeschärft. Der Oberste Gerichtshof lässt eine solche gerichtliche Präzisierung ausdrücklich zu.
3. Klage beim Arbeits- und Sozialgericht
Wir bringen die Anfechtungsklage ein und führen den Prozess.
4. Verhandlung oder Vergleich
Viele Verfahren enden mit einer einvernehmlichen Lösung (also häufig mit einer Abfindung), die deutlich über dem liegt, was ohne anwaltlichen Druck angeboten worden wäre.
Ergebnis
Was Ihnen ein Erfolg bringt
Wird die Kündigung erfolgreich angefochten, gilt sie als rückwirkend unwirksam. Rechtlich betrachtet hat das Arbeitsverhältnis nie geendet. Sie kehren an Ihren Arbeitsplatz zurück und haben Anspruch auf das Entgelt, das Ihnen zwischenzeitlich entgangen ist.
In der Realität nutzen viele Mandantinnen und Mandanten diese starke Position aber als Hebel für eine faire Abfindung und einen Schlussstrich zu deutlich besseren Konditionen. Welcher Weg der richtige ist, entscheiden Sie. Unsere Aufgabe ist es, Ihnen dafür die bestmögliche Verhandlungsposition zu verschaffen.
Gut zu wissen:
Mit einer Rechtsschutzversicherung ist die Durchsetzung Ihrer Ansprüche in der Regel ohne Kostenrisiko möglich.
Wenn Sie oder eine mit Ihnen im Haushalt lebende Person über eine Rechtsschutzversicherung verfügt, werden die Kosten grundsätzlich von der Rechtsschutzversicherung übernommen. Selbstverständlich klären wir mit Ihrer Rechtsschutzversicherung die Kostenübernahme ab, bevor wir tätig werden.
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Häufige Fragen
Antworten auf einen Blick
Wie lange habe ich Zeit, eine Kündigung anzufechten? Anwalt
Je nach Betriebsratssituation ein bis zwei Wochen ab Zugang der Kündigung. Ohne Betriebsrat sowie bei Schweigen oder Zustimmung des Betriebsrats gilt eine Frist von zwei Wochen. Weil die Frist nicht verlängerbar ist, sollten Sie noch am Tag der Kündigung anwaltlichen Rat einholen.
Was kostet mich das Verfahren? Anwalt
Das hängt vom Streitwert und vom Verfahrensverlauf ab. In der Erstberatung besprechen wir offen die zu erwartenden Kosten, eine mögliche Rechtsschutzdeckung und die Unterstützung durch Ihre Interessenvertretung. Sie treffen keine Entscheidung ohne klare Zahlen.
Muss ich sechs Monate im Betrieb sein? Anwalt
Für die Anfechtung wegen Sozialwidrigkeit ja. Beim verpönten Motiv, etwa einer Kündigung wegen Gewerkschaftstätigkeit, gilt diese Wartezeit nicht.
Bekomme ich meinen Job tatsächlich zurück? Anwalt
Rechtlich ja: Bei erfolgreicher Anfechtung besteht das Arbeitsverhältnis fort, inklusive Nachzahlung des entgangenen Entgelts. Viele Verfahren münden aber in eine Abfindungslösung, das entscheiden Sie.
Habe ich ohne Betriebsrat schlechtere Karten? Anwalt
Nein, nur einen anderen Weg. Ohne Betriebsrat fechten Sie die Kündigung selbst binnen zwei Wochen an. In Betrieben mit Betriebsrat müssen Sie diesen zuvor zur Anfechtung auffordern, um Ihr eigenes Klagerecht zu erlangen. Wir beraten und unterstützen Sie!
Was, wenn der Arbeitgeber den Betriebsrat gar nicht verständigt hat? Anwalt
Dann ist die Kündigung nicht bloß anfechtbar, sondern von vornherein rechtsunwirksam. Solche Formfehler zu erkennen ist einer der Gründe, warum sich die frühe Prüfung durch einen Spezialisten lohnt.
Lohnt sich die Anfechtung auch bei einer betriebsbedingten Kündigung? Anwalt
Oft ja. Der Arbeitgeber muss den betrieblichen Grund tatsächlich nachweisen, und selbst dann nimmt das Gericht eine Interessenabwägung vor. Gerade langjährige und ältere Beschäftigte haben hier häufig bessere Chancen, als sie vermuten.
Kündigung und Entlassung
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