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Arbeitsrecht für Arbeitgeber

Rechtsanwaltskanzlei für Arbeitgeber in 1010 Wien

Arbeitsrecht für Arbeitgeber in Wien. Damit Kündigungen halten und Verträge schützen!

Vom ersten Dienstvertrag bis zur Kündigungsanfechtung vor dem Arbeits- und Sozialgericht: Wir beraten ausschließlich die Dienstgeberseite – schnell, dokumentiert und so, dass Sie Entscheidungen treffen können, bevor die Frist abläuft.

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Stand Oktober 2026 – Dr. Stefan Heninger

Die meisten Arbeitsrechtsfälle werden nicht vor Gericht verloren, sondern vorher, insbesondere durch fehlende Dokumentation

  • Die Kündigung aus dem Bauch: Ein Mitarbeiter wird gekündigt, ohne dass Gründe dokumentiert sind. Er ficht binnen zwei Wochen wegen Sozialwidrigkeit oder verpönten Motivs an (§ 105 ArbVG). Jetzt zählt, insbesondere die Dokumentation.
  • Die Entlassung ohne Eile. Eine fristlose Entlassung muss unverzüglich nach Bekanntwerden des Grundes ausgesprochen werden. Wer eine Woche überlegt, verliert in der Regel das Recht darauf und zahlt Kündigungsentschädigung.
  • Der Dienstvertrag aus dem Internet. Keine Regelung zu Überstunden, Konkurrenzklausel, Homeoffice, Datenschutz oder Rückzahlung von Ausbildungskosten. Jede Lücke wird im Streitfall zugunsten des Arbeitnehmers gelesen.

Was wir für Arbeitgeber übernehmen

Leistung Wann Sie uns brauchen Produkt / Preis
Dienstverträge und Vorlagen Erster Mitarbeiter, neue Rollen, Geschäftsführer, Teilzeit, Befristung, freie Dienstnehmer Dienstvertrags-Set EUR 1.290  netto; einzelner Vertrag ab 490 €
Kündigung und Entlassung Vor dem Ausspruch: Prüfung von Fristen, Kündigungsschutz, Betriebsrat, Dokumentation Kündigungs-Check 590 € netto, Antwort binnen 48 h
Kündigungsanfechtung abwehren Klage des Arbeitnehmers beim Arbeits- und Sozialgericht Nach Aufwand, Retainer-Rabatt 10 %
Einvernehmliche Auflösung und Trennungsvereinbarung Trennung ohne Prozessrisiko, Abfertigung, Dienstzeugnis, Verschwiegenheit Festpreis ab 890 € netto
Restrukturierung und Kündigungswellen Abbau mehrerer Stellen, Frühwarnsystem beim AMS, Sozialplan Projektangebot
Homeoffice, Arbeitszeit, Datenschutz im Betrieb Regelungen, die Prüfungen durch Arbeitsinspektorat und Datenschutzbehörde bestehen Im Retainer enthalten
Betriebsrat und Betriebsvereinbarungen Ab fünf Mitarbeitern möglich; Mitwirkungsrechte bei Kündigungen Im Retainer M enthalten
Lohn- und Sozialdumping (LSD-BG), Ausländerbeschäftigung Kontrollen, Strafverfahren gegen das Unternehmen Verwaltungsstrafrecht, siehe dortige Seite
Gerichtliches Verfahren Arbeit-/ Dienstnehmerforderungen und Ansprüche Nach Aufwand

In 48 Stunden wissen Sie, ob die Kündigung hält

  1. Sie schicken uns Dienstvertrag, Personalakte, Kündigungsgrund und Zeitplan über das Formular.
  2. Wir prüfen Kündigungsfrist und -termin, besonderen Kündigungsschutz (Schwangerschaft, Elternkarenz, Behinderung, Betriebsrat), Sozialwidrigkeitsrisiko, Betriebsratsverfahren und Dokumentationslücken.
  3. Sie bekommen eine Empfehlung: kündigen, entlassen, einvernehmlich lösen oder warten mit Formulierung und Ablaufplan.

Arbeitsrecht fällt jeden Monat an. Deshalb ist es das Kernstück der Rechtsabteilung auf Abruf

Mit Stufe M (10 Stunden, 2.690 € netto im Monat) sind Dienstverträge, Kündigungen, Trennungsvereinbarungen und Betriebsratsfragen abgedeckt, dazu eine Besprechung mit Geschäftsführung oder HR pro Quartal. Die meisten Arbeitgeber mit mehr als zehn Mitarbeitern brauchen das mehrmals im Monat.

Häufige Fragen im Arbeitsrecht für Unternehmer

Wie kündige ich einen Mitarbeiter in Österreich richtig?

Die Kündigung muss die vereinbarte oder gesetzliche Frist und den Kündigungstermin einhalten, bei Betrieben mit Betriebsrat vorher dem Betriebsrat mitgeteilt werden und darf nicht sozialwidrig oder aus verpöntem Motiv erfolgen. Der Arbeitnehmer kann binnen zwei Wochen beim Arbeits- und Sozialgericht anfechten. Dokumentierte Gründe entscheiden das Verfahren.

Was ist der Unterschied zwischen Kündigung und Entlassung?

Die Kündigung beendet das Dienstverhältnis unter Einhaltung der Frist und braucht keinen Grund. Die Entlassung beendet es sofort und setzt einen wichtigen Grund voraus (z. B. Vertrauensunwürdigkeit, beharrliche Pflichtverletzung); sie muss unverzüglich ausgesprochen werden. Eine ungerechtfertigte Entlassung kostet Kündigungsentschädigung und oft mehr.

Welche Kündigungsfristen gelten für Arbeitgeber?

Für Angestellte nach dem Angestelltengesetz mindestens sechs Wochen zum Quartalsende, steigend mit der Dienstdauer bis fünf Monate; für Arbeiter gelten seit 2021 dieselben Fristen, sofern nicht ein Kollektivvertrag für Saisonbranchen abweicht. Der Dienstvertrag kann Kündigung zum 15. oder Monatsletzten vorsehen.

Wann darf ein Mitarbeiter nicht gekündigt werden?

Bei besonderem Kündigungsschutz: Schwangerschaft und bis vier Monate nach der Geburt, Eltern- und Bildungskarenz, Präsenz- und Zivildienst, Betriebsratsmitglieder, begünstigte Behinderte (Zustimmung des Behindertenausschusses), Lehrlinge. In diesen Fällen ist die Kündigung ohne gerichtliche oder behördliche Zustimmung unwirksam.

Was kostet eine verlorene Kündigungsanfechtung?

Bei erfolgreicher Anfechtung ist die Kündigung rechtsunwirksam; der Arbeitnehmer hat Anspruch auf Weiterbeschäftigung und das Entgelt für die gesamte Verfahrensdauer, oft 6 bis 18 Monate. Dazu kommen Prozesskosten. Ein Kündigungs-Check um EUR 590 netto vorab ist dagegen vernachlässigbar.

Brauche ich als Arbeitgeber einen Anwalt oder reicht die Wirtschaftskammer?

Die Wirtschaftskammer gibt allgemeine Auskunft. Für Einzelfälle mit Fristen, Dokumentation und Prozessrisiko braucht es anwaltliche Beratung, die auch die Gegenseite kennt.

Vertreten Sie auch Arbeitnehmer?

Ja. Vor jeder Mandatsannahme prüfen wir, dass kein Interessenkonflikt besteht. Für Arbeitgeber ist das ein Vorteil. Wir wissen, wie Arbeitnehmervertreter argumentieren.

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