Arbeitsrecht: Befristetes Dienstverhältnis wird nach Bekanntgabe der Schwangerschaft nicht verlängert
Stand 24. Oktober 2026 – Lesedauer 5 Minuten – Rechtsanwalt Dr. Stefan Heninger – 1010 Wien Österreich
Das Wichtigste in Kürze
- Wird jemand für eine Position eingesetzt, die nach einer Grundausbildung eine Spezialausbildung voraussetzt, ist davon auszugehen, dass der Dienstgeber trotz der vorliegenden Befristung von Beginn an eine dauerhafte Beschäftigung im Bewährungsfall
- Wird das Dienstverhältnis nach Ablauf der Befristung dennoch nicht verlängert, liegt eine unmittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts vor, zumal die Dienstnehmerin ihre Schwangerschaft mitgeteilt hat.
- Die Rechtsfolge ist, dass die diskriminierende Nichtverlängerung zur Verlängerung des Arbeitsverhältnisses auf unbestimmte Zeit gemäß 12 Abs 7 Satz 2 GlBG führt.
- Die Klagsfrist ist in derartigen Fällen kurz. Die Klage ist binnen 14 Tagen ab Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Gericht zu überreichen.
Sachverhalt
Die Dienstnehmerin sollte in einer Position eingesetzt werden, die nach einer entsprechenden Grundausbildung eine nachfolgende Spezialausbildung voraussetzte.
Das Dienstverhältnis wurde befristet abgeschlossen. Die Dienstnehmerin teilte ihrer Dienstgeberin ihre Schwangerschaft mit und erklärte zugleich, die geplante Schwerpunktausbildung wahrscheinlich nicht termingerecht antreten zu können.
Daraufhin verlängerte die Dienstgeberin das Dienstverhältnis nach Ablauf der Befristung nicht.
Die Dienstnehmerin beschritt sodann den Rechtsweg.
Rechtliche Beurteilung durch den OGH
- Die Befristung war auf Dauer angelegt: Soll eine Dienstnehmerin in einer Position eingesetzt werden, die nach einer Grundausbildung eine nachfolgende Spezialausbildung voraussetzt, ist davon auszugehen, dass die Dienstgeberin trotz der Befristung von Beginn an den Willen hatte, die Dienstnehmerin im Fall ihrer Bewährung dauerhaft (unbefristet) zu beschäftigen. Das ist der entscheidende Anknüpfungspunkt. Die Befristung war der Sache nach ein Zwischenschritt zu einem Dauerarbeitsverhältnis.
- Unmittelbare Diskriminierung: Wird das Dienstverhältnis nach Ablauf der Befristung nicht verlängert, nachdem die Dienstnehmerin ihre Schwangerschaft mitgeteilt und erklärt hatte, die geplante Ausbildung wahrscheinlich nicht termingerecht antreten zu können, liegt eine unmittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts vor.
- Rechtsfolge: Die diskriminierende Nichtverlängerung führt gemäß § 12 Abs 7 Satz 2 GlBG zur Verlängerung des Arbeitsverhältnisses auf unbestimmte Zeit. Die Dienstnehmerin steht also so, als wäre sie unbefristet beschäftigt.
Der rechtliche Rahmen im Überblick
Der Kündigungsschutz greift bei Befristungen nicht automatisch. Der Kündigungsschutz des § 10 MSchG verhindert eine Kündigung, nicht aber den Ablauf einer Befristung. Ein befristetes Dienstverhältnis endet grundsätzlich durch Zeitablauf.
Die Ablaufhemmung des § 10a MSchG. § 10a MSchG verbietet die Befristung nicht, ordnet aber eine Ablaufhemmung an: Der Ablauf eines befristeten Dienstverhältnisses wird von der Meldung der Schwangerschaft bis zum Beginn des absoluten Beschäftigungsverbots gehemmt. Die Hemmung tritt nicht ein, wenn die Befristung gesetzlich vorgesehen oder aus sachlich gerechtfertigten Gründen erfolgt ist.
Sachliche Rechtfertigungen einer Befristung sind insbesondere:
- ein ausdrückliches Interesse der Dienstnehmerin an der Befristung,
- Vertretung,
- Ausbildung,
- Erprobung,
Zur Erprobung: Der OGH hat in diesem Zusammenhang klargestellt, dass aus einer dreimonatigen Befristung, bei der der erste Monat gesetzlicher Probemonat sein soll, noch nicht geschlossen werden kann, dass die gesamte Befristung dem Zweck der Erprobung dient. Aus der Vereinbarung selbst muss hervorgehen, dass die Befristung der Erprobung dient (vgl OGH 22.03.2024, 8 ObA 85/23t).
Die Klagsfrist: Endet ein befristetes, auf Umwandlung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis angelegtes Dienstverhältnis durch Zeitablauf wegen des Geschlechts, der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, des Alters, der sexuellen Orientierung, einer Behinderung oder wegen der nicht offenbar unberechtigten Geltendmachung von Ansprüchen nach GlBG bzw BEinstG, kann binnen 14 Tagen ab Beendigung auf Feststellung des unbefristeten Bestehens geklagt werden.
Wer die Beendigung gegen sich gelten lässt, hat stattdessen Anspruch auf Ersatz des Vermögensschadens und auf eine Entschädigung für die erlittene persönliche Beeinträchtigung.
Bedeutung der Entscheidung für die Praxis
Was das für Sie als Dienstgeber bedeutet:
- Die Nichtverlängerung einer Befristung ist keine rechtsfreie Zone. Wo die Befristung faktisch als Vorstufe zu einer Dauerstelle konzipiert ist, gelten die Diskriminierungsverbote in vollem Umfang.
- Besonders heikel ist die zeitliche Nähe. Erfolgt die Entscheidung gegen eine Verlängerung unmittelbar nach der Schwangerschaftsmitteilung, ist die Beweislage für den Dienstgeber erschwert.
- Verzögerungen bei Ausbildungen wegen Mutterschutz sind kein zulässiges Sachargument. Sie sind gerade die typische Folge einer Schwangerschaft.
- Befristungen sauber begründen: Der Befristungszweck (Vertretung, Ausbildung, Erprobung, Saison, Projekt) sollte im Vertrag ausdrücklich und nachvollziehbar festgehalten werden.
- Auch Kettenarbeitsverträge sind nur bei besonderen wirtschaftlichen oder sozialen Gründen zulässig; unsichere Auftragslage genügt nicht.
Was das für Sie als Dienstnehmer bedeutet
- Auch ohne Kündigung kann eine Beendigung angreifbar sein. Zu prüfen ist, ob die Stelle von vornherein auf Dauer angelegt war.
- Dokumentieren Sie Zeitpunkt und Form der Schwangerschaftsmitteilung sowie sämtliche Reaktionen des Dienstgebers.
- Achtung: Die Frist ist extrem kurz. Sie beträgt lediglich 14 Tage ab Beendigung. Wer zuwartet, verliert den Anspruch auf Feststellung des unbefristeten Dienstverhältnisses.
Fazit
Die Entscheidung zeigt, dass die Befristung kein Instrument ist, mit dem sich Diskriminierungsverbote umgehen lassen. War die Stelle im Bewährungsfall auf Dauer angelegt, und wird die Verlängerung nach Bekanntgabe der Schwangerschaft verweigert, liegt eine unmittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts vor. Dies mit der Folge, dass das Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit fortbesteht.
Für Unternehmen bedeutet das, den Zweck jeder Befristung sauber zu dokumentieren und Beendigungsentscheidungen nachvollziehbar auf sachliche Kriterien zu stützen. Für betroffene Dienstnehmerinnen bedeutet es vor allem eines: sofort handeln.
Bei arbeitsrechtlichen Fragestellungen sollte aus diesem Grunde eine auf Arbeitsrecht und Prozessführung spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei zu Rate gezogen werden, um kostspielige Fehler bereits im Vorfeld eines Verfahrens zu vermeiden.
Bei Fragen zu arbeitsrechtlichen Themen, insbesondere bei Fragen zu Kündigungen und Entlassungen stehen Ihnen mein Team und ich sehr gerne zur Verfügung.
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Häufige Fragen zu Befristung und Schwangerschaft
Endet ein befristeter Vertrag trotz Schwangerschaft? Grundsätzlich ja. Der Kündigungsschutz des § 10 MSchG hindert den Ablauf einer Befristung nicht. § 10a MSchG ordnet aber eine Ablaufhemmung an, sofern die Befristung nicht gesetzlich vorgesehen oder sachlich gerechtfertigt ist.
Was gilt als sachliche Rechtfertigung einer Befristung? Insbesondere ein ausdrückliches Interesse der Dienstnehmerin an der Befristung sowie Vertretung, Ausbildung, Erprobung und Saison.
Reicht ein Probemonat als Begründung für eine dreimonatige Befristung? Nein. Aus einer dreimonatigen Befristung mit vorangestelltem Probemonat kann nicht geschlossen werden, dass die gesamte Befristung der Erprobung dient. Der Erprobungszweck muss aus der Vereinbarung hervorgehen.
Welche Folge hat eine diskriminierende Nichtverlängerung? Nach § 12 Abs 7 Satz 2 GlBG verlängert sich das Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit. Alternativ kann die Beendigung gegen sich gelten gelassen und Schadenersatz samt Entschädigung begehrt werden.
Wie lange habe ich Zeit zu klagen? Binnen 14 Tagen ab Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf Feststellung des unbefristeten Bestehens. Eine sofortige rechtliche Prüfung ist daher zwingend.
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